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Support und Weiterentwicklung der Projektwebsite energiesprong.de und der dazugehörigen Komponenten
Deutsche Energie-Agentur GmbH (dena) · Berlin · Berlin · Öffentliches Unternehmen (Bund)
Vergabe-Ergebnis
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Los 1 VergebenSupport und Weiterentwicklung der Projektwebsite energiesprong.de und der dazugehörigen KomponentenRahmen 500.000 €🏆 UDG Rhein-Main GmbH · Mainz
- UDG Rhein-Main GmbH · Mainz
Bieter-Übersicht: 3 Angebote eingegangen, davon 1 Bieter namentlich publiziert: UDG Rhein-Main GmbH. Wer den Zuschlag erhalten hat, ergibt sich nur aus dem strukturierten Auftragnehmer-Feld bzw. der Original-Bekanntmachung.
Beschreibung
Support und Weiterentwicklung der Projektwebsite energiesprong.de und der dazugehörigen Komponenten
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Zuschlagskriterien
Wonach der Auftraggeber das wirtschaftlichste Angebot ermittelt.
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Allgemeines Aufgabenverständnis und Qualität des Umsetzungskonzeptes samt Zeit-, Ablaufplanung 45 %Qualität
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Qualität der Arbeitsprobe: Aufgabe 1 – Darstellung der Energiesprong-Projekte in Deutschland 20 %Qualität
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Pauschalpreis für die Einarbeitung Pauschalpreis Sprint 100h Pauschalpreis Evaluationsworkshop Pauschalpreis für die Umsetzung des Konzepts zur Aufgabe 1 Pauschalpreis für die Umsetzung des Konzepts zur Aufgabe 2 15 %Preis
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Stundensätze (Mittelwert) 15 %Preis
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Qualität der Arbeitsprobe: Aufgabe 2– TYPO3 Upgrade und Containerisierung der Website 5 %Qualität
Quelle: Bekanntmachung (eForms) — Gewichtung wie vom Auftraggeber veröffentlicht.
Vergabe- & Vertragsbedingungen
Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.
Hinweise zur Nachprüfung & Rügepflicht
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigen Vergabekammer zu stellen (§ 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)). Die o.a. Fristen gelten nicht, wenn der Auftraggeber gemäß § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist. eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations- und Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB).
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Verfahrensverlauf
📅 .icsVollständige Historie dieses Vergabeverfahrens — alle Phasen und Veröffentlichungen.
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Ausschreibung
Angebote werden eingeholt
1 Veröffentlichung
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Auftrag wurde zugeschlagen · 229 Tage nach Fristende
Auftragnehmer UDG Rhein-Main GmbHAuftragsvolumen (Rahmen) 500.000 €1 Veröffentlichung
- 14.05.2025 Original-Veröffentlichung aktuell
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