Vergeben Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb Bauwesen & Infrastruktur
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Bauauftrag EU-Oberschwelle

Vergabeverfahren Generalunternehmer Neubau Grundschule Augustastraße, Solingen

Klingenstadt Solingen Stadtdienst 23 - Gebäudemanagement vertreten durch den Oberbürgermeister Bonner Str. 100 42697 Solingen · Solingen · Nordrhein-Westfalen · Körperschaft des öffentlichen Rechts (kommunal)

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Vergabe-Ergebnis

💶 Zuschlagswert 26.366.957 €
👥 Eingegangene Angebote 5
📅 Zuschlagsdatum 05.03.2026

Hinweis: Nicht alle Kerndaten wurden publiziert — die Vergabestelle hat diese Bekanntmachung ohne Auftragnehmer veröffentlicht.

Zuschlag erteilt, aber Auftragnehmer nicht strukturiert publiziert. Das eForms-Feld „Sieger wurde gewählt" (selec-w) ist gesetzt, die Vergabestelle hat den konkreten Auftragnehmer aber nicht als strukturiertes Datenfeld hinterlegt. In vielen Fällen steht der Name im Freitext der Original-Bekanntmachung.

Beschreibung

Im Rahmen der Schulentwicklungsplanung der Stadt Solingen ist der Neubau einer vierzügigen Grundschule mit Einfach-Turnhalle geplant. Der Neubau gliedert sich in massive Untergeschosse und eine leichte Holzbauweise in den Obergeschossen mit Stahlbetonkernen zur Aussteifung. Das Baufeld ist sehr eng und befindet sich auf unterschiedlichen Höhen. Daher müssen der Bauablauf und die Baustellenlogistik entsprechend optimiert werden. Ein ehemaliges Schulgebäude, welches zuletzt als Kita genutzt wurde, wird als Vorleistung bauseits rückgebaut. Der alte Baumbestand entlang der Augustastraße wird ebenfalls als Vorleistung gefällt. Die Bäume im Westen des Grundstücks und ein Baum an der Kreuzstraße sind zu schützen. Im Rahmen des Bauvorhabens muss der Auftragnehmer die Außenanlagen und Schulhofflächen umfänglich und gemäß Planung neu anlegen und gestalten. Aufgrund der Topografie des Geländes, ist der neue Schulhof in drei Ebenen mit unterschiedlichen Höhen eingeteilt. Der Auftragnehmer errichtet das Gebäude wird nach den Richtlinien des Gebäudeenergiegesetzes 2024 (GEG), nach den geltenden Vorschriften, insbesondere den Vorschriften der Landesbauordnung NRW, den DIN-Vorschriften, der Verdingungsordnung für Bauleistungen (VOB) und unter Beachtung der anerkannten Regeln der Technik zum Zeitpunkt der Baugenehmigung. Die Planung wird unter Beteiligung der Unfallkasse erarbeitet. Der Auftragnehmer hat das Gebäude nach den Vorgaben der Planung so zu errichten, dass die Anforderungen zum Erreichen des BEG/KFW Effizienzhaus 40 als klimafreundlicher Neubau erfüllt werden. Der Neubau hat eine BGF von ca. 8.058 m². Ausgeschrieben wird die Vergabe aller zur Realisierung des Bauvorhabens erforderlichen Bauleistungen an einen Generalunternehmer. Der Auftragnehmer erbringt die Leistungen aufgrund einer teilfunktionalen Leistungsbeschreibung, die der Auftraggeber spätestens mit der Aufforderung zur Abgabe der Erstangebote bereitstellt. Die ganzheitliche Neugestaltung der Außenanlagen

Vollständige Beschreibung (2.311 Zeichen)

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Zuschlagskriterien

Wonach der Auftraggeber das wirtschaftlichste Angebot ermittelt.

Los 1 · Vergabeverfahren Generalunternehmer Neubau Grundschule Augustastraße, Solingen
  • Angebotspreis 60 %
    Preis

    Für das Zuschlagskriterium „Angebotspreis“ haben die Bieter den jeweiligen Preis für die zu beauftragenden Leistungsbausteine einschließlich Errichtung und Wartung unter Verwendung des ausgefüllten Preisblatts (Anlage 3) anzugeben (angebotene Auftragssumme = Wertungspreis ). Liegen mehrere bewertbare Angebote verschiedener Bieter mit abweichenden Preisen vor, erfolgt eine vergleichende Wertung für das Kriterium mittels linearer Interpolation. Das bewertbare Angebot mit dem niedrigsten Angebotspreis erhält 60 Bewertungsunkte. „0“ Bewertungspunkte erhält ein fiktives Angebot mit dem 2-fachen des niedrigsten Angebotspreises. Liegt ein Angebot über dem 2-fachen des niedrigsten Bewertungspreises, erhält dieses ebenfalls „0“ Bewertungspunkte.

  • Qualifikation und Erfahrung des mit der Ausführung des Auftrags betrauten Projektleiters 20 %
    Qualität

    Das Zuschlagskriterium „Qualifikation und Erfahrung des mit der Ausführung des Auftrags betrauten Projektleiters“ wird mit 20 % gewichtet. Die Erfahrung und Qualifikation des namentlich anzubietenden Projektleiters, d.h. des vor Ort in der Regel während der Bauzeit täglich anwesenden für das Bauvorhaben auf Seiten des Auftragnehmers verantwortlichen Ansprechpartners, wird nach Schulnoten mit zwischen 0 bis 5 Leistungs-Punkten bewertet, wobei 0 Punkte einem „mangelhaft/nicht ausreichend“ entsprechen und 5 Punkte einem „sehr gut“. Die erzielten Leistungspunkte werden jeweils mit dem Faktor vier multipliziert, um max. 20 Wertungspunkte erreichen zu können. - Anforderungen an den einzusetzenden Projektleiter: Der Bieter sichert mit Abgabe seines Angebots zu, dass er im Falle der Beauftragung den namentlich angebotenen und bewerteten Projektleiter auch im Projekt einsetzen wird Die namentliche Benennung der für die Schlüsselpositionen vorgesehenen Mitarbeiter sowie der Nachweis von persönlichen Referenzen und Nachweisen ist im Rahmen der Teilnahmeanträge nicht gefordert und nicht erforderlich. Diese wird erst von den im Teilnahmewettbewerb ausgewählten und zur Abgabe eines Erstangebots aufgeforderten Bewerbern verlangt und im Rahmen der Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote relevant.

  • Bauablauf- und Terminkonzept 10 %
    Qualität

    Der Bieter hat mit seinem Angebot ein Bauablauf- und Terminkonzept einzureichen. Das Zuschlagskriterium „Bauablauf- und Terminkonzept“ wird mit 10 % gewichtet. Es wird erwartet, dass der Bieter darin die vorgesehene Herangehensweise sowie die planerische und bauliche Umsetzung des Projektes darstellt. Dabei sind im Konzept Aussagen zu den nachfolgenden Aspekten unter Berücksichtigung der Besonderheiten der ausgeschriebenen Leistung zu treffen: a) Gestaltung der Leistungen gemäß Vertragsentwurf sowie vorgegebenem Termin- und Zeitplan b) geplanter Ablauf der im Einzelnen zu erbringenden Leistungen c) Ausführungen zur Baulogistik, d.h. z.B. zur Anfahrt und Zwischenlagerung von Bauelementen, Organisation der Baustelle auf dem begrenzten Baugrundstück innerhalb des Wohngebietes (BE-Plan und Bauphasen), Berücksichtigung des Anliegerverkehrs Das Bauablauf- und Terminkonzept, in welchem die vorstehend genannten Bewertungsaspekte darzustellen sind, ist auf nach Möglichkeit nicht mehr als 20 DIN A4-Seiten in 12-Punkt-Schrift (exkl. Anlagen) zu begrenzen.

  • Gewährleistung Baukonstruktion 5 %
    Qualität

    Das Zuschlagskriterium „Gewährleistung Baukonstruktion“ wird mit 5 % gewichtet. Bei diesem Zuschlagskriterium wird eine vom Bieter mit seinem Angebot eingeräumte verlängerte Gewährleistung für die Baukonstruktion über die gesetzliche Frist von fünf Jahren hinaus positiv bewertet. Für die gesetzliche Gewährleistungsfrist von fünf Jahren erhält ein Angebot in diesem Kriterium 0 Punkte. Je Jahr verlängerter Gewährleistungsfrist über die fünf Jahre hinaus bis max. 15 Jahre erhält ein Angebot je 0,5 Bewertungspunkte, d.h. für eine angebotene Gewährleistungsfrist von 15 Jahren erhält ein Angebot in diesem Zuschlagskriterium die maximal möglichen 5 Bewertungspunkte.

  • Gewährleistung technische Anlagen 5 %
    Qualität

    Das Zuschlagskriterium „Gewährleistung technische Anlagen“ wird mit 5 % gewichtet. Bei diesem Zuschlagskriterium wird eine vom Bieter mit seinem Angebot eingeräumte verlängerte Gewährleistung für die technischen Anlagen über die übliche Frist gem. VOB/B von vier Jahren hinaus positiv bewertet. Für die übliche Gewährleistungsfrist von vier Jahren erhält ein Angebot in diesem Kriterium 0 Punkte. Je Jahr verlängerter Gewährleistungsfrist über die vier Jahre hinaus bis max. 14 Jahre erhält ein Angebot je 0,5 Bewertungspunkte, d.h. für eine angebotene Gewährleistungsfrist von 14 Jahren erhält ein Angebot in diesem Zuschlagskriterium die maximal möglichen 5 Bewertungspunkte.

Quelle: Bekanntmachung (eForms) — Gewichtung wie vom Auftraggeber veröffentlicht.

Vergabe- & Vertragsbedingungen

Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.

Hinweise zur Nachprüfung & Rügepflicht

Rügepflichten bzw. Rechtsbehelfsbelehrung 1. Die Vergabeunterlagen, insbesondere der Verfahrensleitfadens, Leistungsbeschreibung und Vordrucke sowie die Bekanntmachung müssen nach Erhalt/Download durch die Bieter auf Vollständigkeit und Lesbarkeit geprüft werden. Enthalten die Vergabeunterlagen oder die den Bietern mitgeteilten, übergebenen und zugänglich gemachten Unterlagen oder sonstigen Informationen Unklarheiten oder verstoßen diese gegen geltendes Recht, so weist der Bieter die Vergabestelle unverzüglich – spätestens jedoch mit der Angebotsabgabe – schriftlich darauf hin. Anderenfalls kann er sich auf die Unklarheiten oder die Rechtsverstöße nicht berufen. Nicht aufgeklärte Unklarheiten hat der Bieter als von ihm zu tragende Risiken in sein Angebot einzukalkulieren. 2. Etwaige Verfahrensrügen sind eindeutig als solche zu kennzeichnen. Auf die Rügepflichten des Bieters nach § 160 Abs. 3 GWB wird ausdrücklich hingewiesen. Außerdem weist die Vergabestelle ausdrücklich auf die Rechtsbehelfsfrist des § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB hin. Danach ist ein Antrag auf Nachprüfung unzulässig, soweit nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, mehr als 15 Kalendertage vergangen sind. § 160 GWB lautet: „(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.“

Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.

Eingegangene Angebote

Welcher Bieter den Zuschlag erhalten hat, ist im Vergabeergebnis nicht aufgeführt — siehe Vergabe-Status in der Sidebar.

Los 1 Vergabeverfahren Generalunternehmer Neubau Grundschule Augustastraße, Solingen
— Bieter nicht öffentlich gemeldet — 26.366.957 €

Verfahrensverlauf

📅 .ics

Vollständige Historie dieses Vergabeverfahrens — alle Phasen und Veröffentlichungen.

  1. Ausschreibung

    Angebote werden eingeholt

  2. Vergabeergebnis Sie sind hier

    Auftrag wurde zugeschlagen

    Auftragnehmer Bietergemeinschaft Terhalle Holzbau GmbH, Ahaus, und Beton- und Monierbau GmbH, Nordhorn, vertreten durch die Terhalle Holzbau GmbH
    Zuschlagswert 26.366.957 €

    1 Veröffentlichung

    • 07.03.2026 Original-Veröffentlichung aktuell

Preiseinschätzung

Basierend auf 3.847 vergleichbaren Vergabeergebnissen:

Unteres Quartil 116.602 €
Median 340.133 €
Oberes Quartil 941.301 €

Statistische Auswertung öffentlicher Zuschlagswerte. Keine Preisempfehlung.

Quelle: oeffentlichevergabe.de

Diese Ausschreibung ist abgeschlossen (Vergeben). Der ursprüngliche Eintrag im Vergabeportal der Vergabestelle ist nach Verfahrensende oft nicht mehr abrufbar — die dauerhafte Fassung finden Sie auf oeffentlichevergabe.de:

Diese Vergabe ist abgeschlossen. Aktuelle, noch offene Ausschreibungen in dieser Branche:

Vergabestelle

Klingenstadt Solingen Stadtdienst 23 - Gebäudemanagement vertreten durch den Oberbürgermeister Bonner Str. 100 42697 Solingen · Solingen

rechtsanwalt@stalmann.eu
+49 203 93509964

26.366.957 €
Zuschlagswert

Verfahrensart Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb
Auftragsart Bauauftrag
Schwierigkeit Hoch
Auftraggeber Klingenstadt Solingen Stadtdienst 23 - Gebäudemanagement vertreten durch den Oberbürgermeister Bonner Str. 100 42697 Solingen
Standort Solingen, Nordrhein-Westfalen
Veröffentlicht 07.03.2026
CPV-Code 45214000
Bauleistungen (Was ist das?)
Angebote 5
⚠ dünner Wettbewerb (Ø 7,1 in der Branche) (?)
Erfüllungsort Solingen, Kreisfreie Stadt
Bieterkommunikation ansehen Fragen & Antworten zum Verfahren im Vergabeportal (oeffentlichevergabe.de) · ggf. archiviert
Vergabe-Status (?)
Vergeben – Auftragnehmer nicht genannt
Der Zuschlag wurde erteilt; der Auftragnehmer ist in dieser Bekanntmachung nicht aufgeführt.
Vertrag 05.03.2026

Ø Bieter in der Branche 7.1

Historischer Durchschnitt aus 323.575 vergleichbaren Vergaben — keine Prognose für diese Ausschreibung.


Erfasste Abschluss-Meldungen 91%

Anteil der erfassten Verfahren in Bauwesen & Infrastruktur mit veröffentlichter Zuschlag-Bekanntmachung. Basis: 98.816 Verfahren. Die tatsächliche Zuschlagsquote liegt typischerweise höher, weil viele Vergabestellen Ergebnisse verspätet oder gar nicht melden.


Markt-Insights

Ø Zuschlagsdauer 60 Tage
Schätzwert-Abweichung -4%
KMU-Bieteranteil 9%

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Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammer Rheinland c/o Bezirksregierung Köln, Köln

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht unbedingt die hier genannte.

Erweiterte Daten

Quelle: oeffentlichevergabe.de · 4/5 Kernfelder

Nicht in der Bekanntmachung: Auftragnehmer

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