Vergeben Bauwesen & Infrastruktur
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Bauauftrag EU-Oberschwelle

GPS_Los 1 - TO 1.1 Fahrbahnneubau Planstraße A einschl. Gehweg, Str.-entwässerung u. -beleuchtung; TO 3 RW-ableitung, -speicherung; TO 4 TW-versorgung

Stadt Bernsdorf · Bernsdorf · Sachsen · Kommunaler Auftraggeber

Vergabe-Ergebnis

🏆 Vergabe in 1 Los alle vergeben
  • Los 1 Vergeben
    Los 1 - TO 1.1 Fahrbahnneubau der Planstraße A einschl. Gehweg, Straßenentwässerung und -beleuchtung, TO 3 Regenwasserableitung, -speicherung und TO 4 Trinkwasserversorgung
    🏆 Bauunternehmen Martin Stolle GmbH · Königswartha OT Oppitz
Auftragnehmer
  • Bauunternehmen Martin Stolle GmbH · Königswartha OT Oppitz
Zuschlagswert 1.459.078 €
Eingegangene Angebote 7
Zuschlagsdatum 24.12.2024

Bieter-Übersicht: 7 Angebote eingegangen, davon 1 Bieter namentlich publiziert: Bauunternehmen Martin Stolle GmbH. Wer den Zuschlag erhalten hat, ergibt sich nur aus dem strukturierten Auftragnehmer-Feld bzw. der Original-Bekanntmachung.

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Beschreibung

GPS_Los 1 - TO 1.1 Fahrbahnneubau Planstraße A einschl. Gehweg, Str.-entwässerung u. -beleuchtung; TO 3 RW-ableitung, -speicherung; TO 4 TW-versorgung

Zuschlagskriterien

Wonach der Auftraggeber das wirtschaftlichste Angebot ermittelt.

Los 1 · Los 1 - TO 1.1 Fahrbahnneubau der Planstraße A einschl. Gehweg, Straßenentwässerung und -beleuchtung, TO 3 Regenwasserableitung, -speicherung und TO 4 Trinkwasserversorgung
  • Preis nach Wichtigkeit

    100 %

Quelle: Bekanntmachung (eForms) — Gewichtung wie vom Auftraggeber veröffentlicht.

Vergabe- & Vertragsbedingungen

Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.

Hinweise zur Nachprüfung & Rügepflicht

Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Antrags befugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. Gemäß § 160 Abs. 3 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit: 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber gegen § 134 GWB verstoßen hat oder den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist. Die Unwirksamkeit kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrages, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.

Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.

Verfahrensverlauf

📅 .ics

Vollständige Historie dieses Vergabeverfahrens — alle Phasen und Veröffentlichungen.

  1. Ausschreibung

    Angebote werden eingeholt

  2. Vergabeergebnis Sie sind hier

    Auftrag wurde zugeschlagen · 43 Tage nach Fristende

    Auftragnehmer Bauunternehmen Martin Stolle GmbH
    Zuschlagswert 1.459.078 €

    1 Veröffentlichung

    • 08.01.2025 Original-Veröffentlichung aktuell

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1.459.078 €
Zuschlagswert

Vergabenummer BER-2024-11
Verfahrensart Offenes Verfahren
Auftragsart Bauauftrag
Schwierigkeit Mittel KI
Auftraggeber Stadt Bernsdorf
Standort Bernsdorf, Sachsen
Veröffentlicht 08.01.2025
CPV-Codes (6) 45000000 · Bauleistungen
45233225 · Bauleistungen
34993000 · Transportmittel
45232452 · Bauleistungen
45232152 · Bauleistungen
65111000 · Öffentliche Versorgung (Strom, Wasser, Gas)
(Was ist das?)
Angebote 7
entspricht Branchen-Schnitt (Ø 7,0) (?)
Erfüllungsort Bernsdorf OT Straßgräbchen
Laufzeit 13.01.2025 – 31.07.2026
Bieterkommunikation ansehen Fragen & Antworten zum Verfahren im Vergabeportal (oeffentlichevergabe.de) · ggf. archiviert
Bieter (1)
Bauunternehmen Martin Stolle GmbH · Königswartha OT Oppitz

Alert für ähnliche Ausschreibungen
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Auftragnehmer (?)
Bauunternehmen Martin Stolle GmbH
Vertrag 24.12.2024

Ø Bieter in der Branche 7.0
Methodik & Datenbasis

Historischer Durchschnitt aus 334.588 vergleichbaren Vergaben — keine Prognose für diese Ausschreibung.


Erfasste Abschluss-Meldungen 91%
Methodik & Datenbasis

Anteil der erfassten Verfahren in Bauwesen & Infrastruktur mit veröffentlichter Zuschlag-Bekanntmachung. Basis: 101.442 Verfahren. Die tatsächliche Zuschlagsquote liegt typischerweise höher, weil viele Vergabestellen Ergebnisse verspätet oder gar nicht melden.


Markt-Insights

Ø Zuschlagsdauer 58 Tage
Schätzwert-Abweichung -4%
KMU-Bieteranteil 9%

Preis-Kalkulator

Historische Preisdaten für diese Branche in Sachsen
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Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

1. Vergabekammer des Freistaates Sachsen, Leipzig

Hinweis zur Zuständigkeit

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht unbedingt die hier genannte.

Vollständige Daten

Quelle: oeffentlichevergabe.de · 5/5 Kernfelder

Zuletzt geprüft am 28.06.2026

Daten korrigieren →

Quelle: oeffentlichevergabe.de

Diese Ausschreibung ist abgeschlossen (Vergeben). Der ursprüngliche Eintrag im Vergabeportal der Vergabestelle ist nach Verfahrensende oft nicht mehr abrufbar — die dauerhafte Fassung finden Sie auf oeffentlichevergabe.de:

Diese Vergabe ist abgeschlossen. Aktuelle, noch offene Ausschreibungen in dieser Branche:

Vergabestelle

Stadt Bernsdorf · Bernsdorf

info@bernsdorf.de
+49 35723 2380