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Rahmenvertrag Straßenbeleuchtung Stadt Oschatz - Wartung, Revision, Instandhaltung und Störungsbeseitigung für die Strassenbeleuchtung der Stadt Oschatz
Stadtverwaltung Oschatz · Oschatz · Sachsen · Kommunaler Auftraggeber
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Beschreibung
Rahmenvertrag Straßenbeleuchtung Stadt Oschatz - Wartung, Revision, Instandhaltung und Störungsbeseitigung für die Strassenbeleuchtung der Stadt Oschatz
KI-Eignungsanalyse
KI-generiertBranche: Bauwesen & Infrastruktur
Vergabe eines Rahmenvertrags für Wartung, Revision, Instandhaltung und Störungsbeseitigung der Straßenbeleuchtung in Oschatz.
Hinweis nach EU AI Act Art. 50: Diese Kurzanalyse wurde automatisiert von einem KI-Modell (Google Gemini) erstellt und ist ausschließlich ein Hilfsmittel zur schnellen Orientierung. Sie ersetzt keine Prüfung der Original-Vergabeunterlagen und ist keine Eignungs- oder Rechtsberatung. Die verbindlichen Angaben entnehmen Sie bitte der Original-Bekanntmachung (oeffentlichevergabe.de). Details zu unserer KI-Nutzung: KI-Transparenz.
Zuschlagskriterien
Wonach der Auftraggeber das wirtschaftlichste Angebot ermittelt.
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maximal 40 Punkte von insgesamt 100 Punkten, Details zur Punktevergabe siehe beigefügtes Dokument "20250204_Wertungsmatrix der Zuschlagskriterien.pdf" 1 Pkt.Preis
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Qualität
maximal 60 Punkte zu vergeben für 3 Qualitätskriterien Nr. 2) bis 4); 2.) Organisation des Bereitschaftsdienstes - maximal 30 Punkte; 3.) Qualifikation CAIGOS und Organisation der WEB-Auskunft - maximal 20 Punkte; 4.) technische Ausstattung - maximal 10 Punkte; Details zur Punktevergabe siehe beigefügtes Dokument "20250204_Wertungsmatrix der Zuschlagskriterien.pdf"
Quelle: Bekanntmachung (eForms) — Gewichtung wie vom Auftraggeber veröffentlicht.
Vergabe- & Vertragsbedingungen
Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.
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Nachforderung teilweise möglich
Bestimmte fehlende Unterlagen dürfen nachgefordert werden — nicht alle.
- Elektronische Rechnung (eRechnung) zugelassen
Hinweise zur Nachprüfung & Rügepflicht
Statthafte Rechtsbehelfe sind gem. §§ 160 ff. GWB die Rüge sowie der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der zuständigen Vergabekammer. Eine Rüge ist an die Stadtverwaltung Oschatz, Bauamt, Neumarkt 1, 04758 Oschatz, zu richten. Die zuständige Stelle für ein Nachprüfungsverfahren ist die 1. Vergabekammer des Freistaates Sachsen bei der Landesdirektion Sachsen, Referat 38; Braustraße 2; Leipzig; 04107; Deutschland; Fax-Nr.: 0341 977 - 1049, email: vergabekammer@lds.sachsen.de. Statthafter Rechtsbehelf ist gem. §§ 160 ff. GWB der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der zuständigen Vergabekammer. Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1.) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt, 2.) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3.) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4.) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Verfahrensverlauf
📅 .icsVollständige Historie dieses Vergabeverfahrens — alle Phasen und Veröffentlichungen.
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Ausschreibung Sie sind hier
Angebote werden eingeholt
1 Veröffentlichung
- Frist 14.04.2025 Original-Veröffentlichung aktuell
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Vergabeergebnis
Auftrag wurde zugeschlagen · 98 Tage nach Fristende
Auftragnehmer Mitteldeutsche Netzgesellschaft Strom mbHAuftragsvolumen (Rahmen) 230.008 €1 Veröffentlichung
Preiseinschätzung
Basierend auf 35 vergleichbaren Vergabeergebnissen:
Statistische Auswertung öffentlicher Zuschlagswerte. Keine Preisempfehlung.
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