AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug
Neubrandenburg: Generalplanerleistungen für die Entwicklung des Lokschuppenareals als Standort des digitalen Innovationszentrums
Stammdaten
- Auftraggeber
- Vier-Tore-Stadt Neubrandenburg, Neubrandenburg
- Veröffentlicht
- 21.02.2025
- Frist (Submission)
- 24.03.2025
- Notice-Typ
- Ausschreibung
- Verfahrensart
- Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb
- CPV-Code
- 71000000 — Architektur und Ingenieurwesen
- Branche
- Bauwesen & Infrastruktur
- Geschätzter Wert
- 4.898.567 €
- Rechtsgrundlage
- EU-Oberschwelle
Beschreibung
Die Vier-Tore-Stadt Neubrandenburg vergibt Planungsleistungen in Form einer Generalplanung für die Entwicklung des Lokschuppenareals Neubrandenburg als neuer Standort des digitalen Innovationszentrums (DIZ). Die zu vergebenden Leistungen beinhalten die Objekt- und Fachplanungsleistungen aller erforderlichen Leistungsbilder der HOAI 2021 in Form einer Generalplanung, also insbesondere die 1. Objektplanung Gebäude und Innenräume Leistungsphasen 1-9 gem. § 34 HOAI 2021 2. Tragwerksplanung Leistungsphasen 1-6 gem. § 51 HOAI 2021 3. Technische Ausrüstung Leistungsphasen 1-9 gem. § 55 HOAI 2021 für folgende Anlagengruppen: • Abwasser-, Wasser- und Gasanlagen • Wärmeversorgungsanlagen • Lufttechnische Anlagen • Starkstromanlagen • Fernmelde- und Informationstechnische Anlagen 4. Objektplanung Freianlagen Leistungsphasen 1-9 gem. § 39 HOAI 2021 5. Brandschutz Leistungsphasen 1-8 gemäß AHO-Heft 17 („Leistungen für den bauordnungsrechtlichen Brandschutz“) 6. Bauphysik gemäß Vergabekonzept (Wärmeschutz, Bauaktustik, Raumakustik) (jeweils mit Besonderen Leistungen, deren Inhalt und Umfang jedoch bisher nicht feststehen)
Verfahrens-Bedingungen
- Bindefrist
- 3 Monate
Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen
- Ausschreibung · Frist: 24.03.2025
- Vergabeergebnis
Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)
Vergabekammern des Landes Mecklenburg-Vorpommern bei dem Ministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit, Schwerin
Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.