Ausgelaufen Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb Soziales & Pflege
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Dienstleistungsauftrag EU-Oberschwelle KMU-geeignet

Trägerschaft der Kindertagesstätte der Berufsfachschule Borna

Stadtverwaltung Borna · Borna · Sachsen · Kommunaler Auftraggeber

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Beschreibung

Trägerschaft der Kindertagesstätte der Berufsfachschule Borna

KI-Eignungsanalyse

KI-generiert

Branche: Soziales & Pflege

Gesucht wird ein Träger für die Kindertagesstätte der Berufsfachschule Borna.

Die Ausschreibung richtet sich an Dienstleister im sozialen Bereich. Es handelt sich um eine Standardausschreibung mit üblichen Eignungskriterien.

Weitere Eignungskriterien: Details in der vollständigen Analyse.

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Hinweis nach EU AI Act Art. 50: Diese Kurzanalyse wurde automatisiert von einem KI-Modell (Google Gemini) erstellt und ist ausschließlich ein Hilfsmittel zur schnellen Orientierung. Sie ersetzt keine Prüfung der Original-Vergabeunterlagen und ist keine Eignungs- oder Rechtsberatung. Die verbindlichen Angaben entnehmen Sie bitte der Original-Bekanntmachung (oeffentlichevergabe.de). Details zu unserer KI-Nutzung: KI-Transparenz.

Weitere Pflichtangaben aus der Bekanntmachung

Verfahrensmerkmale

„Das Verfahren wird als Verhandlungsverfahren mit vorgeschaltetem Teilnahmewettbewerb gemäß § 17 Abs. 1 VgV und § 97 ff. GWB durchgeführt.“

Zweistufiges Verfahren (Bewerberlimitierung)

Mindestens 3 Bewerber · sukzessive Reduktion möglich · Zuschlag ohne Verhandlung möglich

Grenzüberschreitendes Recht

keine Zusammenarbeit verschiedener Länder im Rahmen des Vergabeverfahrens

Zuschlagskriterien

Wonach der Auftraggeber das wirtschaftlichste Angebot ermittelt.

Los 1 · Trägerschaft für die Kindertagesstätte der Berufsfachschule in Borna
  • Kriterium 1 – Pädagogisches Konzept 30 %
    Qualität

    Kriterium 1 – Pädagogisches Konzept (30,00 %): Der Bieter wird um eine schriftliche Erläuterung und Darstellung zum pädagogischen Konzept der KITA gebeten. Die Form der Darstellung ist frei wählbar, soll jedoch auf maximal 16 Seiten DIN A4 beschränkt werden. Die Seiten sollen nummeriert werden. Die vom Bieter eingereichte Darstellung soll Aussagen zu den folgenden Fragen bzw. Themen enthalten: - Welches Leitbild verfolgt der Bieter mit seinem pädagogischen Konzept?; - Was ist der pädagogische Ansatz?; - Profil der KITA (z.B. in Bezug auf Sprachförderung); - Gestaltung der Integration (in Bezug auf die Qualifizierung des pädagogischen Fachpersonals und Ausgestaltung der pädagogischen Arbeit); - Qualitätsentwicklung; - Beschreibung der Ernährung, Essenscatering für die Kinder; - Eingewöhnungskonzept; - Raumkonzept; - Angaben zur Kinderschutzkonzeption. In die Wertung geht das Kriterium mit maximal 36,00 Punkten unter Berücksichtigung der Faktorisierung mit dem Faktor 3,0 (entspricht der Gewichtung von 30,00 %) ein. Die Bewertung der fachlichen Zuschlagskriterien erfolgt nach den Maßgaben des dargelegten Bewertungsmaßstabes. Die Bewertung erfolgt nach Maßgabe der Wertungsmatrix: 12,00 Punkte (100,00 %): Die eingereichten Unterlagen sind sehr gut aufgearbeitet und in sich verständlich. Sämtliche Punkte sind berücksichtigt. Der hier aufgezeigte Lösungsansatz ist sehr gut nachvollziehbar und überzeugt. 9,00 Punkte (75,00 %): Die eingereichten Unterlagen sind angemessen aufgearbeitet und in sich verständlich. Sämtliche Punkte sind in der Beantwortung berücksichtigt, der aufgezeigte Lösungsansatz ist nachvollziehbar und mehrheitlich überzeugend. 6,00 Punkte (50,00 %): Die eingereichten Unterlagen sind im Wesentlichen verständlich. Es wurden mehr als 50% der angefragten Punkte beantwortet. Der aufgezeigte Lösungsansatz ist nur in Teilen überzeugend bzw. in der Komplexität der Aufgabenstellung betrachtet, nicht überzeugend. 3,00 Punkte (25,00 %): Die eingereichten Unterlagen sind trotz Beantwortung von mehr als 50% der Fragen unverständlich und/oder in Teilen widersprüchlich. Der aufgezeigte Lösungsansatz ist nicht überzeugend. 0,00 Punkte (0,00 %): Die eingereichten Unterlagen sind aufgrund der Beantwortung von weniger als 50% der Fragen unverständlich und/oder in großen Teilen widersprüchlich. Der aufgezeigte Lösungsansatz ist nicht überzeugend. Kein Konzept vorgelegt: Ausschlussgrund gem. § 57 Abs. 1 VgV. Die Punktzahl wird auf zwei Nachkommastellen gerundet.

  • Kriterium 2 – Sozialraumorientiertes Arbeiten 20 %
    Qualität

    Kriterium 2 – Sozialraumorientiertes Arbeiten (20,00 %): Der Auftraggeber wertet als weiteres Zuschlagskriterium das Kriterium „Sozialraumorientiertes Arbeiten. Der Auftraggeber möchte sich ein Bild von der Vorgehensweise der Bieter hinsichtlich des sozialraumorientierten Arbeitens verschaffen. Die Bieter möchten erläutern, wie sie Netzwerkarbeit vor Ort mit anderen Institutionen gestalten wollen. - Mit wem möchten die Bieter zusammenarbeiten? Warum?; - Wie soll die Zusammenarbeit aussehen?; - Erläuterung anhand eines konkreten Beispiels. Der Bieter wird um eine schriftliche Erläuterung und Darstellung zum Vorgehen gebeten. Die Form der Darstellung ist frei wählbar, soll jedoch auf maximal sechs Seiten DIN A4 beschränkt werden. Die Seiten sollen nummeriert werden. In die Wertung geht das Kriterium mit bis zu 24,00 Punkten unter Berücksichtigung der Faktorisierung mit dem Faktor 2,0 (entspricht der Gewichtung von 20,00 %) ein. Die Bewertung der fachlichen Zuschlagskriterien erfolgt nach Maßgaben des dargelegten Bewertungsmaßstabes. Die Bewertung der Darstellung erfolgt durch das Wertungsgremium nach Maßgabe der Wertungsmatrix: 12,00 Punkte (100,00 %): Die eingereichten Unterlagen sind sehr gut aufgearbeitet und in sich verständlich. Sämtliche Punkte sind berücksichtigt. Der hier aufgezeigte Lösungsansatz ist sehr gut nachvollziehbar und überzeugt. 9,00 Punkte (75,00 %): Die eingereichten Unterlagen sind angemessen aufgearbeitet und in sich verständlich. Sämtliche Punkte sind in der Beantwortung berücksichtigt, der aufgezeigte Lösungsansatz ist nachvollziehbar und mehrheitlich überzeugend. 6,00 Punkte (50,00 %): Die eingereichten Unterlagen sind im Wesentlichen verständlich. Es wurden mehr als 50% der angefragten Punkte beantwortet. Der aufgezeigte Lösungsansatz ist nur in Teilen überzeugend bzw. in der Komplexität der Aufgabenstellung betrachtet, nicht überzeugend. 3,00 Punkte (25,00 %): Die eingereichten Unterlagen sind trotz Beantwortung von mehr als 50% der Fragen unverständlich und/oder in Teilen widersprüchlich. Der aufgezeigte Lösungsansatz ist nicht überzeugend. 0,00 Punkte (0,00 %): Die eingereichten Unterlagen sind aufgrund der Beantwortung von weniger als 50% der Fragen unverständlich und/oder in großen Teilen widersprüchlich. Der aufgezeigte Lösungsansatz ist nicht überzeugend. Kein Konzept vorgelegt: Ausschlussgrund gem. § 57 Abs. 1 VgV. Die Punktzahl wird auf zwei Nachkommastellen gerundet.

  • Kriterium 3 – Erziehungs- und Bildungspartnerschaft mit den Eltern 20 %
    Qualität

    Kriterium 3 – Erziehungs- und Bildungspartnerschaft mit den Eltern (20,00 %): Der Auftraggeber möchte sich einen Eindruck verschaffen, was der Bieter unter Erziehungs- und Bildungspartnerschaft mit den Eltern versteht. Der Bieter soll konkret erläutern, wie die Einbindung der Eltern in die Arbeit mit dem Kind, der Erfahrungs- und Interessenaustausch zwischen den Eltern und der Einrichtung und der Einbezug von Elternsichtweisen und Interessen in die pädagogische Arbeit erfolgt. Der Bieter wird um eine schriftliche Erläuterung und Darstellung zum Vorgehen gebeten. Die Form der Darstellung ist frei wählbar, soll jedoch auf maximal sechs Seiten DIN A4 beschränkt werden. Die Seiten sind zu nummerieren. In die Wertung geht das Kriterium mit bis zu 24,00 Punkten unter Berücksichtigung der Faktorisierung mit dem Faktor 2,0 (entspricht der Gewichtung von 20,00 %) ein. Die Bewertung der fachlichen Zuschlagskriterien erfolgt nach Maßgaben des dargelegten Bewertungsmaßstabes. Die Bewertung der Darstellung erfolgt durch das Wertungsgremium nach Maßgabe der Wertungsmatrix: 12,00 Punkte (100,00 %): Die eingereichten Unterlagen sind sehr gut aufgearbeitet und in sich verständlich. Sämtliche Punkte sind berücksichtigt. Der hier aufgezeigte Lösungsansatz ist sehr gut nachvollziehbar und überzeugt. 9,00 Punkte (75,00 %): Die eingereichten Unterlagen sind angemessen aufgearbeitet und in sich verständlich. Sämtliche Punkte sind in der Beantwortung berücksichtigt, der aufgezeigte Lösungsansatz ist nachvollziehbar und mehrheitlich überzeugend. 6,00 Punkte (50,00 %): Die eingereichten Unterlagen sind im Wesentlichen verständlich. Es wurden mehr als 50% der angefragten Punkte beantwortet. Der aufgezeigte Lösungsansatz ist nur in Teilen überzeugend bzw. in der Komplexität der Aufgabenstellung betrachtet, nicht überzeugend. 3,00 Punkte (25,00 %): Die eingereichten Unterlagen sind trotz Beantwortung von mehr als 50% der Fragen unverständlich und/oder in Teilen widersprüchlich. Der aufgezeigte Lösungsansatz ist nicht überzeugend. 0,00 Punkte (0,00 %): Die eingereichten Unterlagen sind aufgrund der Beantwortung von weniger als 50% der Fragen unverständlich und/oder in großen Teilen widersprüchlich. Der aufgezeigte Lösungsansatz ist nicht überzeugend. Kein Konzept vorgelegt: Ausschlussgrund gem. § 57 Abs. 1 VgV Die Punktzahl wird auf zwei Nachkommastellen gerundet.

  • Kriterium 4 – Gesundheitsförderung 15 %
    Qualität

    Kriterium 4 – Gesundheitsförderung (15,00 %): Der Auftraggeber möchte dargelegt bekommen, wie die Gesundheitsförderung beim Bieter als Träger des Betriebskindergartens gestaltet ist. Dabei möchte der Bieter sein Konzept erläutern und insbesondere auf die folgenden Fragen eingehen:  Wie wird die Gesundheitsförderung für die Kinder der KITA gewährleistet?  Wie wird die „Gesundheit am Arbeitsplatz“ für die Fachkräfte der KITA umgesetzt? Der Bieter wird um eine schriftliche Erläuterung und Darstellung zum Vorgehen gebeten. Die Form der Darstellung ist frei wählbar, soll jedoch auf maximal vier Seiten DIN A4 beschränkt werden. Die Seiten sind zu nummerieren. In die Wertung geht das Kriterium mit bis zu 18,00 Punkten unter Berücksichtigung der Faktorisierung mit dem Faktor 1,5 (entspricht der Gewichtung von 15,00 %) ein. Die Bewertung erfolgt durch das Wertungsgremium nachfolgender Maßgabe: 12,00 Punkte (100,00 %): Die eingereichten Unterlagen sind sehr gut aufgearbeitet und in sich verständlich. Sämtliche Punkte sind berücksichtigt. Der hier aufgezeigte Lösungsansatz ist sehr gut nachvollziehbar und überzeugt. 9,00 Punkte (75,00 %): Die eingereichten Unterlagen sind angemessen aufgearbeitet und in sich verständlich. Sämtliche Punkte sind in der Beantwortung berücksichtigt, der aufgezeigte Lösungsansatz ist nachvollziehbar und mehrheitlich überzeugend. 6,00 Punkte (50,00 %): Die eingereichten Unterlagen sind im Wesentlichen verständlich. Es wurden mehr als 50% der angefragten Punkte beantwortet. Der aufgezeigte Lösungsansatz ist nur in Teilen überzeugend bzw. in der Komplexität der Aufgabenstellung betrachtet, nicht überzeugend. 3,00 Punkte (25,00 %): Die eingereichten Unterlagen sind trotz Beantwortung von mehr als 50% der Fragen unverständlich und/oder in Teilen widersprüchlich. Der aufgezeigte Lösungsansatz ist nicht überzeugend. 0,00 Punkte (0,00 %): Die eingereichten Unterlagen sind aufgrund der Beantwortung von weniger als 50% der Fragen unverständlich und/oder in großen Teilen widersprüchlich. Der aufgezeigte Lösungsansatz ist nicht überzeugend. Kein Konzept vorgelegt: Ausschlussgrund gem. § 57 Abs. 1 VgV. Die Punktzahl wird auf zwei Nachkommastellen gerundet.

  • Kriterium 5 – Eigenanteil Träger nach § 16 SächsKitaG 15 %
    Kosten

    Kriterium 5 – Eigenanteil Träger nach § 16 SächsKitaG (15,00 %): Gemäß § 16 SächsKitaG ist ein Träger einer Kindeseinrichtung, der Träger der freien Jugendhilfe ist, verpflichtet, im Rahmen seiner Leistungsfähigkeit einen Eigenanteil an den Personal- und Sachkosten im Sinne von § 14 Abs. 1 SächsKitaG der Einrichtung aufzubringen. Der Bieter wird aufgefordert, verbindlich zu erklären, in welcher Höhe er, einen Eigenanteil pro Jahr und pro Platz aufbringt. Hierfür wird bei Einleitung der 2. Stufe des Verfahrens den Bietern das Formblatt 3 – Erklärung Höhe Eigenanteil gemäß § 16 SächsKitaG zur Verfügung gestellt. Das Kriterium 5 – Eigenanteil Träger nach § 16 SächsKitaG geht mit maximal 18 Punkten unter Berücksichtigung der Faktorisierung mit dem Faktor 1,5 (entspricht der Gewichtung 15 %) in die Gesamtwertung ein. Die Höchstpunktzahl von 18 Punkten erhält das Angebot mit dem höchsten Eigenanteil. 0 Punkte erhält ein fiktives Angebot mit der Hälfte des höchsten Eigenanteils. Alle Angebote darunter erhalten ebenfalls 0 Punkte. Die Bewertung der dazwischenliegenden Angebote erfolgt über eine lineare Interpolation auf zwei Nachkommastellen. Der Auftraggeber legt gemäß § 56 Abs. 2 Satz 2 VgV fest, dass keine Nachforderung von Unterlagen erfolgt, welche die Zuschlagskriterien betreffen. Angebote, welche nicht die geforderten Unterlagen hinsichtlich der Zuschlagskriterien enthalten bzw. unvollständig sind, werden von der weiteren Wertung im Verfahren ausgeschlossen; § 57 Abs. 1 Nr. 2 VgV.

Quelle: Bekanntmachung (eForms) — Gewichtung wie vom Auftraggeber veröffentlicht.

Verfahrensverlauf

📅 .ics

Vollständige Historie dieses Vergabeverfahrens — alle Phasen und Veröffentlichungen.

  1. Ausschreibung Sie sind hier

    Angebote werden eingeholt

    2 Veröffentlichungen

  2. Vergabeergebnis

    Auftrag wurde zugeschlagen

    Auftragnehmer VOLKSSOLIDARITÄT KV Borna e. V.
    Zuschlagswert 4.358.786 €

Preiseinschätzung

Basierend auf 272 vergleichbaren Vergabeergebnissen:

Unteres Quartil 392.700 €
Median 880.000 €
Oberes Quartil 1.531.485 €

Statistische Auswertung öffentlicher Zuschlagswerte. Keine Preisempfehlung.

Quelle: oeffentlichevergabe.de

Diese Ausschreibung ist abgeschlossen (Ausgelaufen). Der ursprüngliche Eintrag im Vergabeportal der Vergabestelle ist nach Verfahrensende oft nicht mehr abrufbar — die dauerhafte Fassung finden Sie auf oeffentlichevergabe.de:

Diese Vergabe ist abgeschlossen. Aktuelle, noch offene Ausschreibungen in dieser Branche:

Vergabestelle

Stadtverwaltung Borna · Borna

vergabe.steg@steg.de
+49351255180

4.358.786 €
Geschätzter Wert
ca. 118 % über Branchen-Median (?)

Vergabenummer 529/2025
Verfahrensart Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb
Auftragsart Dienstleistungsauftrag
Schwierigkeit Gering
Auftraggeber Stadtverwaltung Borna
Standort Borna, Sachsen
Veröffentlicht 23.05.2025
CPV-Code 85312100
Gesundheitswesen und Sozialwesen (Was ist das?)
Erfüllungsort Borna
Laufzeit 12 Jahre
Bieterkommunikation ansehen Fragen & Antworten zum Verfahren im Vergabeportal (oeffentlichevergabe.de) · ggf. archiviert
Nebenangebote nicht zugelassen

Ø Bieter in der Branche 2.9

Historischer Durchschnitt aus 32.671 vergleichbaren Vergaben — keine Prognose für diese Ausschreibung.


Erfasste Abschluss-Meldungen 90%

Anteil der erfassten Verfahren in Soziales & Pflege mit veröffentlichter Zuschlag-Bekanntmachung. Basis: 1.704 Verfahren. Die tatsächliche Zuschlagsquote liegt typischerweise höher, weil viele Vergabestellen Ergebnisse verspätet oder gar nicht melden.


Markt-Insights

Ø Zuschlagsdauer 25 Tage
Schätzwert-Abweichung -9%
KMU-Bieteranteil 35%

Preis-Kalkulator

Historische Preisdaten für diese Branche
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Alert für ähnliche Ausschreibungen
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Vergabeunterlagen erhalten Sie über die in der Bekanntmachung angegebene Vergabeplattform des Auftraggebers Stadtverwaltung Borna. Oberhalb der EU-Schwellenwerte ist die elektronische Einreichung über eVergabe-Plattformen (z. B. Vergabe.NRW, DTVP, evergabe-online.de, HAD) Pflicht.

Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammer des Freistaates Sachsen bei der Landesdirektion Sachsen, Leipzig

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht unbedingt die hier genannte.

Erweiterte Daten

Quelle: oeffentlichevergabe.de · 4/5 Kernfelder

Nicht in der Bekanntmachung: Angebotsfrist

Daten korrigieren →