AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Quelle: oeffentlichevergabe.de (https://www.evergabe.de/unterlagen/01978315-ae3b-4617-b5da-55411adba25e/zustellweg-auswaehlen) · Abgerufen am 11.08.2026 07:01 über https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/0197831d-82fa-4a9a-ae7f-77ffb531a022/

Durchführung der Betriebsführung im Freibad Jahnsdorf

Notice-ID: 0197831d-82fa-4a9a-ae7f-77ffb531a022 · Procedure-ID: 01978315-ae3b-4617-b5da-55411adba25e

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Stammdaten

Veröffentlicht
18.06.2025
Frist (Submission)
11.08.2025
Notice-Typ
Ausschreibung
Verfahrensart
Offenes Verfahren
CPV-Code
92000000 — Freizeit und Kultur
Branche
Facility Management & Gebäudetechnik
Geschätzter Wert
945.000 €
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle
KMU-geeignet
Ja (laut Auftraggeber-Angabe)

Beschreibung

Betriebsführung im Freibad Jahnsdorf für die Jahre 2026 - 2031 mit folgenden Teilleistungen: -Aufrüstung des Freibades vor Beginn der Betriebssaison -Durchführung des täglichen Badebetriebs in der Betriebssaison -Durchführung von Grünarbeiten -Abrüstung des Freibades nach dem Ende der Betriebssaison -Winterliche Betriebskontrolle Ausdrücklich zugelassen sind Nebenangebote zum Kioskbetrieb / das Imbissangebot während der Freibadsaison mit dem Ziel das Betriebsführungsentgelt zu reduzieren.

Vertragslaufzeit

Periode
5 Jahre
Beginn
01.05.2026

Verfahrens-Bedingungen

Bindefrist
60 Tage

Vergabe-Status

Vergabe-Status
Vergabeergebnis liegt uns nicht vor

Verfahrensverlauf — alle 3 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Gemeinde Jahnsdorf/Erzgeb., Jahnsdorf / Erzgeb.

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).