AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Erstellt am 21.07.2026 05:53 · Quelle: https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/01982c26-d4a9-4844-a062-63d200fde1a7/

Rahmenvertrag PPK-Verwertung LK Havelland 2026-2027

Notice-ID: 01982c26-d4a9-4844-a062-63d200fde1a7 · Procedure-ID: 01982c1d-a87f-4e26-b6c8-6ad3398f8ac4

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Stammdaten

Auftraggeber
Havelländische Abfallwirtschaftsgesellschaft mbH (HAW), Nauen / OT Neukammer
Veröffentlicht
21.07.2025
Frist (Submission)
22.08.2025
Notice-Typ
Ausschreibung
Verfahrensart
Offenes Verfahren
CPV-Code
90500000 — Abwasser, Abfall und Umwelt
Branche
Entsorgung & Recycling
Geschätztes Rahmen-Volumen
4.879.000 € (frühestes Los — abweichende Werte je Los siehe „Lose im Detail")
Rahmen-Maximum
9.758.000 €
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle

Beschreibung

Rahmenvertrag PPK-Verwertung LK Havelland 2026-2027

Lose

2 Lose (max. 2 pro Bieter).

Lose im Detail

Dieses Verfahren ist in 2 Lose unterteilt — mit unterschiedlichen Erfüllungsorten und Auftragswerten je Los. Maßgeblich ist jeweils das Los, das Sie bearbeiten.

Los 1 — Schwanebeck - Übernahme, Transport und Verwertung von PPK

Erfüllungsort
Nauen
Geschätzter Wert
3.474.200 €

Los 2 — Bölkershof - Übernahme, Transport und Verwertung von PPK

Erfüllungsort
Rathenow
Geschätzter Wert
1.404.800 €

Vertragslaufzeit

Beginn
01.01.2026
Ende
31.12.2027
Verlängerungsoption
bis zu 2× verlängerbar

Verfahrens-Bedingungen

Bindefrist
50 Tage

Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammer des Landes Brandenburg, Potsdam

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).