AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug
Neustadt-Forum „Nikolai Ostrowski“ – OSSI – Hoyerswerda; Los 1.32 - Trafostation
Stammdaten
- Auftraggeber
- Stadt Hoyerswerda, Hoyerswerda
- Veröffentlicht
- 11.08.2025
- Frist (Submission)
- 25.09.2025
- Notice-Typ
- Ausschreibung
- Verfahrensart
- Offenes Verfahren
- CPV-Code
- 45000000 — Bauleistungen
- Branche
- Bauwesen & Infrastruktur
- Rechtsgrundlage
- EU-Oberschwelle
- KMU-geeignet
- Ja (laut Auftraggeber-Angabe)
Beschreibung
Neustadt-Forum „Nikolai Ostrowski“ – OSSI – Hoyerswerda, Umfassende Sanierung und Erweiterung des Kinder-, Jugend-, Familien-, Begegnungs- und Bildungszentrums Los 1.32 - Trafostation; Vergabe-Nr. OB/02.01/25/31-VOB: Die Gesamtbaumaßnahme umfasst den Umbau des ehemaligen Jugendklubhauses (Saal mit Sozialanbau) sowie die Erweiterung dieses vorhandenen Gebäudebestandes um Anbauten in Pavillonform für die Kinder- und Jugendarbeit und Flächen für Beratung und Verwaltung der Einrichtung. Weiterhin wird für das im Stadtraum umzusetzende Planetarium ein Neubau an zentraler Stelle errichtet. Der Freiraum wird in Teilflächen aufgewertet. Das Los 1.32 beinhaltet die Lieferung, Montage und Inbetriebnahme einer Trafostation zur Energieversorgung des Projekts „Neustadt-Forum Hoyerswerda“. Der Leistungsumfang beinhaltet einen 400 kVA Öl-Transformator, Mittel- und Niederspannungsschaltanlagen, Schutz- und Steuereinrichtungen sowie eine vollständige Erdungsanlage. Weiterhin vorgesehen sind der Stationskörper als Kompaktstation, technische Abstimmungen mit dem Energieversorger (VBH), die Erstellung von Revisionsunterlagen, eine Nutzereinweisung sowie einer umfassenden Dokumentation nach aktuellen technischen Standards.
Vertragslaufzeit
- Beginn
- 01.10.2025
- Ende
- 30.11.2025
Verfahrens-Bedingungen
- Bindefrist
- 60 Tage
- Bürgschaft
- erforderlich
Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen
- Ausschreibung · Frist: 25.09.2025
- Vergabeergebnis
Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)
Landesdirektion Sachsen, Leipzig
Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.