AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Erstellt am 26.07.2026 04:47 · Quelle: https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/01997ae2-b262-4a5b-9f8e-102445bcf338/

Klärschlammentsorgung für die Kläranlagen Bad Langensalza, Gebesee, Walschleben und Bad Tennstedt

Notice-ID: 01997ae2-b262-4a5b-9f8e-102445bcf338 · Procedure-ID: 01997add-a253-4c18-99cd-ea9a80b80123

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Stammdaten

Auftraggeber
Abwasserzweckverband Mittlere Unstrut, Bad Langensalza
Veröffentlicht
24.09.2025
Frist (Submission)
27.10.2025
Notice-Typ
Ausschreibung
Verfahrensart
Offenes Verfahren
CPV-Code
90513900 — Abwasser, Abfall und Umwelt
Branche
Entsorgung & Recycling
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle
KMU-geeignet
Ja (laut Auftraggeber-Angabe)

Beschreibung

Klärschlammentsorgung für die Kläranlagen Bad Langensalza, Gebesee, Walschleben und Bad Tennstedt

Lose

2 Lose (max. 2 pro Bieter).

Lose im Detail

Dieses Verfahren ist in 2 Lose unterteilt — mit unterschiedlichen Erfüllungsorten je Los. Maßgeblich ist jeweils das Los, das Sie bearbeiten.

Los 1 — Klärschlammentsorgung für die Kläranlagen Bad Langensalza, Gebesee, Walschleben

Erfüllungsort
Bad Langensalza

Los 2 — Klärschlammentsorgung für die Klärgeanlage Bad Tennstedt

Erfüllungsort
Bad Tennstedt

Vertragslaufzeit

Beginn
01.01.2026
Ende
31.12.2028
Verlängerungsoption
bis zu 1× verlängerbar

Verfahrens-Bedingungen

Bindefrist
4 Wochen

Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammer des Freistaates Thüringen beim Thüringer Landesverwaltungsamt, Weimar

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).