AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Quelle: oeffentlichevergabe.de (https://www.evergabe.de/unterlagen/0199c3f3-6302-464a-afa2-d67a07b23ce0/zustellweg-auswaehlen) · Abgerufen am 30.09.2026 08:36 über https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/0199c3fa-db27-49ee-9159-a7a433fb3894/

Erweiterung des Hortes an der Grundschule Langenberg, Am Sportplatz 2, 09337 Callenberg

Notice-ID: 0199c3fa-db27-49ee-9159-a7a433fb3894 · Procedure-ID: 0199c3f3-6302-464a-afa2-d67a07b23ce0

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Stammdaten

Auftraggeber
Gemeinde Callenberg, Callenberg
Veröffentlicht
08.10.2025
Frist (Submission)
03.11.2025
Notice-Typ
Ausschreibung
Verfahrensart
Offenes Verfahren
CPV-Code
71000000 — Architektur und Ingenieurwesen
Branche
Bauwesen & Infrastruktur
Geschätzter Wert
2.400.000 €
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle
KMU-geeignet
Ja (laut Auftraggeber-Angabe)

Beschreibung

Erweiterung des Hortes an der Grundschule Langenberg, Am Sportplatz 2, 09337 Callenberg

Lose

4 Lose (max. 4 pro Bieter).

Lose im Detail

Dieses Verfahren ist in 4 Lose unterteilt — mit unterschiedlichen Erfüllungsorten je Los. Maßgeblich ist jeweils das Los, das Sie bearbeiten.

Los 1 — Gebäudeplanung

Erfüllungsort
Calenberg

Los 2 — Planung der Elektrotechnik

Erfüllungsort
Callenberg

Los 3 — HLS-Planung

Erfüllungsort
Callenberg

Los 4 — Tragwerksplanung

Erfüllungsort
Callenberg

Vertragslaufzeit

Beginn
01.12.2025
Ende
28.02.2027

Verfahrens-Bedingungen

Bindefrist
5 Monate
Eilverfahren
Ja — verkürzte Mindestfristen

Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Gemeinde Callenberg, Callenberg

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).