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Ausschreibung Strom- und Erdgasbelieferung 2026-2027 (Optional 2028/2029) des Landratsamt Vogtlandkreis
Landratsamt Vogtlandkreis · Plauen · Sachsen · Anstalt des öffentlichen Rechts (kommunal)
Vergabe-Ergebnis
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Los 1 VergebenStrom🏆 eins energie in sachsen GmbH & Co. KG · Chemnitz
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Los 2 VergebenStrom🏆 eins energie in sachsen GmbH & Co. KG · Chemnitz
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Los 3 VergebenStrom🏆 Stadtwerke Cottbus GmbH · Cottbus
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Los 4 VergebenErdgas🏆 Stadtwerke Cottbus GmbH · Cottbus
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Los 5 VergebenErdgas🏆 Stadtwerke Cottbus GmbH · Cottbus
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Los 6 VergebenErdgas🏆 Stadtwerke Bad Kissingen GmbH · Bad Kissingen
- eins energie in sachsen GmbH & Co. KG · Chemnitz
- Stadtwerke Bad Kissingen GmbH · Bad Kissingen
- Stadtwerke Cottbus GmbH · Cottbus
Bieter-Übersicht: 19 Angebote eingegangen, davon 3 Bieter namentlich publiziert: eins energie in sachsen GmbH & Co. KG u. a.. Wer den Zuschlag erhalten hat, ergibt sich nur aus dem strukturierten Auftragnehmer-Feld bzw. der Original-Bekanntmachung.
Beschreibung
Ausschreibung Strom- und Erdgasbelieferung 2026-2027 (Optional 2028/2029) des Landratsamt Vogtlandkreis
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📅 Laufzeit endet am 31.12.2027
Laut Bekanntmachung läuft dieser Auftrag bis zum genannten Datum. Ob der Auftraggeber danach erneut vergibt, entscheidet allein er; die Angabe ist ein Anhaltspunkt für Ihre Vorbereitung, keine angekündigte Ausschreibung.
Weitere Pflichtangaben aus der Bekanntmachung
Nein
Zuschlagskriterien
Wonach der Auftraggeber das wirtschaftlichste Angebot ermittelt.
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Kosten 650 Pkt.
Vertragslaufzeit 2026-2027 Niedrigste Energiekosten, Maximalpunktzahl: 650 Punkte
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Kosten 150 Pkt.
Verlängerungsoption 2028 und 2029 Niedrigste Energiekosten, Maximalpunktzahl: 150 Punkte
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Kosten 100 Pkt.
Prozentuale Mehr-/Mindermengentoleranzgrenze
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Kosten 50 Pkt.
Dienstleistungsentgelt Mehr-/Mindermengenabnahme, Maximalpunktzahl: 50 Punkte
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Qualität 50 Pkt.
Kontinuierlicher Zugang zu Verbrauchs-daten und EnergieRechnungen, Maximalpunktzahl: 50 Punkte
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Kosten 650 Pkt.
Vertragslaufzeit 2026-2027 Niedrigste Energiekosten, Maximalpunktzahl: 650 Punkte
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Kosten 150 Pkt.
Verlängerungsoption 2028 und 2029 Niedrigste Energiekosten, Maximalpunktzahl: 150 Punkte
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Kosten 100 Pkt.
Prozentuale Mehr-/Mindermengentoleranzgrenze
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Kosten 50 Pkt.
Dienstleistungsentgelt Mehr-/Mindermengenabnahme, Maximalpunktzahl: 50 Punkte
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Qualität 50 Pkt.
Kontinuierlicher Zugang zu Verbrauchs-daten und EnergieRechnungen, Maximalpunktzahl: 50 Punkte
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Angebote, die 20% oder mehr teurer sind als das günstigste Angebot erhalten 0 Punkte. Alle übrigen Preisangebote erhalten ihren Punktwert durch lineare Interpolation zwischen den vorgenannten Wertungsgrenzen („günstigstes Angebot“ / “günstigstes Angebot + 20%“) 650 Pkt.Kosten
Vertragslaufzeit 2026-2027 - Niedrigste Energiekosten
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Angebote, die 20% oder mehr teurer sind als das günstigste Angebot erhalten 0 Punkte. Alle übrigen Preisangebote erhalten ihren Punktwert durch lineare Interpolation zwischen den vorgenannten Wertungsgrenzen („günstigstes Angebot“ / “günstigstes Angebot + 20%“) 150 Pkt.Kosten
Verlängerungsoption 2028 und 2029 - Niedrigste Energiekosten
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Dem Bieter wird gestatten, dem Auftraggeber mit Angebotsabgabe eine Mengentoleranzgrenze abzugeben. Der Mindeststandard ist 10%. Bewertung Mehr-/Mindermengentoleranzgrenze: < 10% 0 Punkte / >= 10% 20 Punkte / >= 20% 70 Punkte / 100 % (flexibel) 100 Punkte 100 Pkt.Kosten
Prozentuale Mehr- /Mindermengentoleranzgrenze
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Bieter, die ein Dienstleistungsentgelt <= 0,5 ct/kWh anbieten, erhalten die maximale Punktzahl von 50 Punkten. Liegt das angebotene Entgelt >0,5 ct/kWh werden 0 Punkte vergeben 50 Pkt.Kosten
Dienstleistungsentgelt Mehr-/Mindermengenabnahme
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Bereitstellung einer Portallösung 50 Pkt.Qualität
Kontinuierlicher Zugang zu Verbrauchsdaten und EnergieRechnungen
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Kosten 650 Pkt.
Vertragslaufzeit 2026-2027 Niedrigste Energiekosten, Maximalpunktzahl: 650 Punkte
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Kosten 150 Pkt.
Verlängerungsoption 2028 und 2029 Niedrigste Energiekosten, Maximalpunktzahl: 150 Punkte
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Kosten 50 Pkt.
Dienstleistungsentgelt Mehr-/Mindermengenabnahme, Maximalpunktzahl: 50 Punkte
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Qualität 50 Pkt.
Kontinuierlicher Zugang zu Verbrauchs-daten und EnergieRechnungen, Maximalpunktzahl: 50 Punkte
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Kosten 50 Pkt.
Prozentuale Mehr-/Mindermengentoleranzgrenze
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Kosten 650 Pkt.
Vertragslaufzeit 2026-2027 Niedrigste Energiekosten, Maximalpunktzahl: 650 Punkte
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Kosten 150 Pkt.
Verlängerungsoption 2028 und 2029 Niedrigste Energiekosten, Maximalpunktzahl: 150 Punkte
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Kosten 50 Pkt.
Dienstleistungsentgelt Mehr-/Mindermengenabnahme, Maximalpunktzahl: 50 Punkte
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Qualität 50 Pkt.
Kontinuierlicher Zugang zu Verbrauchs-daten und EnergieRechnungen, Maximalpunktzahl: 50 Punkte
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Kosten 50 Pkt.
Prozentuale Mehr-/Mindermengentoleranzgrenze
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Kosten 650 Pkt.
Vertragslaufzeit 2026-2027 Niedrigste Energiekosten, Maximalpunktzahl: 650 Punkte
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Kosten 150 Pkt.
Verlängerungsoption 2028 und 2029 Niedrigste Energiekosten, Maximalpunktzahl: 150 Punkte
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Kosten 50 Pkt.
Dienstleistungsentgelt Mehr-/Mindermengenabnahme, Maximalpunktzahl: 50 Punkte
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Qualität 50 Pkt.
Kontinuierlicher Zugang zu Verbrauchs-daten und EnergieRechnungen, Maximalpunktzahl: 50 Punkte
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Kosten 50 Pkt.
Prozentuale Mehr-/Mindermengentoleranzgrenze
Quelle: Bekanntmachung (eForms) — Gewichtung wie vom Auftraggeber veröffentlicht.
Vergabe- & Vertragsbedingungen
Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.
Hinweise zur Nachprüfung & Rügepflicht
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweitmehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nichtabhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantragist zudem unzulässig, wenn der Zuschlag erfolgt ist, bevor die Vergabekammer denAuftraggeber über den Antrag auf Nachprüfung informiert hat (§§ 168 Abs. 2 Satz 1, 169 Abs.1 GWB).Die Zuschlagserteilung ist möglich 15 Kalendertage nach Absendung derBieterinformation nach § 134Abs. 1 GWB. Wird die Information auf elektronischem Weg oderper Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Fristbeginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tagdes Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. Die Zulässigkeit einesNachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße 10Kalendertage nach Kenntnis gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB). Verstöße gegenVergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestensbis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zurAngebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbarsind, müssen spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabegegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 GWB).
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Eingegangene Angebote pro Los
Dies sind die je Los eingegangenen Angebotswerte. Wer den Zuschlag erhalten hat, steht im Vergabe-Ergebnis oben bzw. im Vergabe-Status (Sidebar) — die einzelnen Angebote sind in der Bekanntmachung jedoch keinem namentlichen Bieter zugeordnet.
Verfahrensverlauf
📅 .icsVollständige Historie dieses Vergabeverfahrens — alle Phasen und Veröffentlichungen.
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Ausschreibung
Angebote werden eingeholt
1 Veröffentlichung
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Vergabeergebnis Sie sind hier
Auftrag wurde zugeschlagen · 97 Tage nach Fristende
Auftragnehmer (3) eins energie in sachsen GmbH & Co. KG · Stadtwerke Bad Kissingen GmbH · Stadtwerke Cottbus GmbHZuschlagswert 4.436.336 €1 Veröffentlichung
- 10.11.2025 Original-Veröffentlichung aktuell
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