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Ausschreibung (Öko-)Strom- und Erdgasbelieferug der Stadtbetriebe Grevenbroich AöR
Stadtbetriebe Grevenbroich AöR - Neues Rathaus · Grevenbroich · Nordrhein-Westfalen · Anstalt des öffentlichen Rechts (kommunal)
Vergabe-Ergebnis
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Los 1 VergebenStrom🏆 NEW Niederrhein Energie und Wasser GmbH · Mönchengladbach
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Los 2 VergebenErdgas🏆 NEW Niederrhein Energie und Wasser GmbH · Mönchengladbach
- NEW Niederrhein Energie und Wasser GmbH · Mönchengladbach
Bieter-Übersicht: 2 Angebote eingegangen, 1 Bieter namentlich publiziert — im Vergabeergebnis werden üblicherweise nur die Auftragnehmer genannt.
Beschreibung
Ausschreibung (Öko-)Strom- und Erdgasbelieferug der Stadtbetriebe Grevenbroich AöR
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📅 Laufzeit endet am 31.12.2027
Laut Bekanntmachung läuft dieser Auftrag bis zum genannten Datum. Ob der Auftraggeber danach erneut vergibt, entscheidet allein er; die Angabe ist ein Anhaltspunkt für Ihre Vorbereitung, keine angekündigte Ausschreibung.
Weitere Pflichtangaben aus der Bekanntmachung
nein
Zuschlagskriterien
Wonach der Auftraggeber das wirtschaftlichste Angebot ermittelt.
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Angebote, die 20% oder mehr teurer sind als das günstigste Angebot erhalten 0 Punkte. Alle übrigen Preisangebote erhalten ihren Punktwert durch lineare Interpolation zwischen den vorgenannten Wertungsgrenzen („günstigstes Angebot“ / “günstigstes Angebot + 20%“) 700 Pkt.Kosten
Vertragslaufzeit 2026-2027 Niedrigste Energiekosten
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Angebote, die 20% oder mehr teurer sind als das günstigste Angebot, erhalten 0 Punkte. Alle übrigen Preisangebote erhalten ihren Punktwert durch lineare Interpolation zwischen den vorgenannten Wertungsgrenzen („günstigstes Angebot“ / “günstigstes Angebot + 20%“) 100 Pkt.Kosten
Verlängerungsoption 2028 und 2029 Niedrigste Energiekosten
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Dem Bieter wird gestatten, dem Auftraggeber mit Angebotsabgabe eine Mengentoleranzgrenze abzugeben. Der Mindeststandard ist 10%. Bewertung Mehr-/Mindermengentoleranzgrenze: < 10% = 0 Punkte >= 10% = 20 Punkte >= 20% = 70 Punkte 100 % (flexibel) = 100 Punkte 100 Pkt.Kosten
Prozentuale Mehr-/Mindermengentoleranzgrenze
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Dienstleistungsentgelte, die maximal 0,50 ct/kWh betragen, werden mittels linearer Interpolation bepunktet. Liegt das angebotene Entgelt über 0,50 ct/kWh, werden 0 Punkte vergeben. Angebote, deren Dienstleistungsentgelt 20 % oder mehr über dem günstigsten Angebot liegt, erhalten ebenfalls 0 Punkte. 50 Pkt.Kosten
Dienstleistungsentgelt Mehr-/Mindermengenabnahme
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Der Bieter sichert verbindlich zu, dass er einen der nachfolgenden Erfüllungsgrade erfüllt. Bei diesem Zuschlagskriterium können max. 50 Punkte vergeben werden. Bewertet werden insbesondere: Erfüllungsgrad 1 - Persönliche Ansprechbarkeit mit Terminmöglichkeit vor Ort oder virtuelles Beratungstool Erfüllungsgrad 2 - Feste Zuordnung einer Kontaktperson 50 Pkt.Qualität
Service- und Erreichbarkeitskonzept
Quelle: Bekanntmachung (eForms) — Gewichtung wie vom Auftraggeber veröffentlicht.
Vergabe- & Vertragsbedingungen
Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.
Hinweise zur Nachprüfung & Rügepflicht
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweitmehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nichtabhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantragist zudem unzulässig, wenn der Zuschlag erfolgt ist, bevor die Vergabekammer denAuftraggeber über den Antrag auf Nachprüfung informiert hat (§§ 168 Abs. 2 Satz 1, 169 Abs.1 GWB).Die Zuschlagserteilung ist möglich 15 Kalendertage nach Absendung derBieterinformation nach § 134Abs. 1 GWB. Wird die Information auf elektronischem Weg oderper Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Fristbeginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tagdes Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. Die Zulässigkeit einesNachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße 10Kalendertage nach Kenntnis gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB). Verstöße gegenVergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestensbis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zurAngebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbarsind, müssen spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabegegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 GWB).
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Eingegangene Angebote pro Los
Pro Los wurde nur ein Angebot abgegeben (von NEW Niederrhein Energie und Wasser GmbH). Dies sind die je Los eingegangenen Angebotswerte. Wer den Zuschlag erhalten hat, steht im Vergabe-Ergebnis oben bzw. im Vergabe-Status (Sidebar) — die einzelnen Angebote sind in der Bekanntmachung jedoch keinem namentlichen Bieter zugeordnet.
Verfahrensverlauf
📅 .icsVollständige Historie dieses Vergabeverfahrens — alle Phasen und Veröffentlichungen.
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Ausschreibung
Angebote werden eingeholt
1 Veröffentlichung
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Vergabeergebnis Sie sind hier
Auftrag wurde zugeschlagen · 61 Tage nach Fristende
Auftragnehmer NEW Niederrhein Energie und Wasser GmbHZuschlagswert 2.923.283 €1 Veröffentlichung
- 18.11.2025 Original-Veröffentlichung aktuell
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