AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Erstellt am 17.04.2026 01:12 · Quelle: https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/019b1296-e43f-4d27-9197-55b2c2d16737/

Klärschlammtransport und thermische Klärschlammverwertung für 4 Kläranlagen nach Losen

Notice-ID: 019b1296-e43f-4d27-9197-55b2c2d16737 · Procedure-ID: 01990739-55e0-4625-bc5e-3a2ae69a3847

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Stammdaten

Auftraggeber
Zweckverband Gruppenklärwerk Leudelsbach, Möglingen
Veröffentlicht
16.12.2025
Notice-Typ
Vergabeergebnis
Verfahrensart
Offenes Verfahren
CPV-Code
90000000 — Abwasser, Abfall und Umwelt
Branche
Entsorgung & Recycling
Zuschlagswert
1.779.231 €
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle

Beschreibung

Allgemeines Der Zweckverband Leudelsbach schreibt Abholung, Transport und thermische Verwertung entwässerten Klärschlamms der Kläranlagen Freiberg a.N., Leudelsbach, Mundelsheim und Talhausen aus. In Freiberg, Leudelsbach und Talhausen fällt anaerob, in Mundelsheim aerob stabilisierter Schlamm an. Leistungen Die Ausschreibung umfasst vier Lose. Leistungen: Transport und thermische Verwertung des Schlamms. Angebote können je Los oder kombiniert abgegeben werden. Auftraggeber sind die Betreiber: Stadt Freiberg a.N., Zweckverband Leudelsbach, Gemeinde Mundelsheim, Zweckverband Talhausen. Besonderheiten Vertragsbeginn 01.01.2026, Laufzeit 3 Jahre, Option bis 5 Jahre. Ab Jahr 4 Vergütungsanpassung über Preisgleitklausel; Faktoren sind verpflichtend einzutragen. Grundlage sind die beigefügten Vertragsbedingungen. Angebote müssen vollständig und unterschrieben vorliegen, sonst Ausschluss.

Lose

4 Lose.

Vertragslaufzeit

Periode
3 Jahre
Beginn
01.01.2026
Verlängerungsoption
bis zu 2× verlängerbar

Vergabe-Status

Vergabe-Status
Auftrag vergeben
Vertragsabschluss
09.12.2025

Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen

Bieter (2)

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).