AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Erstellt am 17.04.2026 16:53 · Quelle: https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/019b26ca-bb87-4f66-b813-c71cb8c66a66/

Lieferung von Fällmittel für die Kläranlage Leudelsbach

Notice-ID: 019b26ca-bb87-4f66-b813-c71cb8c66a66 · Procedure-ID: 01993263-7781-4cb8-83d4-e065b57b5148

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Stammdaten

Auftraggeber
Zweckverband Gruppenklärwerk Leudelsbach, Möglingen
Veröffentlicht
17.12.2025
Notice-Typ
Vergabeergebnis
Verfahrensart
Offenes Verfahren
CPV-Code
24312122 — Chemische Erzeugnisse
Branche
Entsorgung & Recycling
Zuschlagswert
314.087 €
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle

Beschreibung

Grundlagen: Der ZV GKW Leudelsbach betreibt eine auf 31.700 EW ausgelegte kommunale Kläranlage mit vorgeschalteter Denitrifikation und chemischer Phosphatfällung. Zum Einsatz kommt ganzjährig Eisen(III)Chlorid als Fällmittel sowie zur Konditionierung bei der Schlammentwässerung. Leistungen: Anlieferung von ca. 800 + 185 kmol/a des Eisen(III)Chlorid im Tankzug, Befüllung zweier Lagertanks mit je eigenem Befüllstutzen. Besonderheiten: Der Vertrag hat eine Laufzeit von 3 Jahren mit Option zur Verlängerung bis zu einer maximalen Vertragslaufzeit von 5 Jahren . Ab dem vierten Vertragsjahr erfolgt eine Anpassung der Vergütung gemäß der aufgeführten Preisgleitklausel. Vertragsbeginn ist der 01.01.2026. Es sind mindestens 3 Referenzen über die Belieferung vergleichbarer Anlagen (Größenklasse 4) innerhalb der letzten 3 Jahre nachzuweisen

Vertragslaufzeit

Periode
3 Jahre
Beginn
01.01.2026
Verlängerungsoption
bis zu 2× verlängerbar

Vergabe-Status

Vergabe-Status
Auftrag vergeben
Vertragsabschluss
08.12.2025
Zuschlagsentscheidung
24.11.2025

Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen

Bieter (1)

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).