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Neubau vierte Reinigungsstufe Kläranlage Nesselwörth - Maschinentechnische Ausrüstung
Stadtwerke Bietigheim-Bissingen GmbH · Bietigheim-Bissingen · Baden-Württemberg · Anstalt des öffentlichen Rechts (kommunal)
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Beschreibung
Maschinentechnische Ausrüstung einer GAK-Filtration mit vorgeschaltetem Tuchfilter bestehend aus: - Rohrleitungsarbeiten - Lieferung und Montage Tuchfilter - Lieferung und Montage maschinentechnische Ausrüstung GAK-Filter - Lieferung und Montage Pumpen und Gebläse inkl. Rohrleitungen und Armaturen - Gerinneschieber mit/ohne Elektroantrieb - IDM-Messungen - Lieferung und Montage Fällmitteldosierstation - Schlosserarbeiten
KI-Eignungsanalyse
KI-generiertBranche: Bauwesen & Infrastruktur
Ausschreibung für die maschinentechnische Ausrüstung einer Kläranlage, inklusive Rohrleitungsarbeiten, Lieferung und Montage von Filtern, Pumpen, Gebläsen und einer Fällmitteldosierstation.
Hinweis nach EU AI Act Art. 50: Diese Kurzanalyse wurde automatisiert von einem KI-Modell (Google Gemini) erstellt und ist ausschließlich ein Hilfsmittel zur schnellen Orientierung. Sie ersetzt keine Prüfung der Original-Vergabeunterlagen und ist keine Eignungs- oder Rechtsberatung. Die verbindlichen Angaben entnehmen Sie bitte der Original-Bekanntmachung (oeffentlichevergabe.de). Details zu unserer KI-Nutzung: KI-Transparenz.
Weitere Pflichtangaben aus der Bekanntmachung
- Wasser- und Meeresressourcen
Cross Border Law
Zuschlagskriterien
Wonach der Auftraggeber das wirtschaftlichste Angebot ermittelt.
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100% Gewichtung 100 %Preis
Zuschlagskriterium ist der Preis.
Quelle: Bekanntmachung (eForms) — Gewichtung wie vom Auftraggeber veröffentlicht.
Anforderungen an Bieter (Eignung)
Was Sie zur Teilnahme nachweisen müssen — wie vom Auftraggeber gefordert.
Befähigung zur Berufsausübung
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Eintragung Berufsregister
C) Erklärung, dass keine Eintragungen im Wettbewerbsregister gespeichert sind.
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Eintragung Berufsregister
D) Erklärung zur Registereintragung. Sollte das Angebot in die engere Wahl kommen, sind durch nicht-präqualifizierte Unternehmen als Nachweis auf gesonderte Anforderung zudem folgende Belege vorzulegen: - Gewerbeanmeldung, - Handelsregisterauszug, - Eintragung in die Handwerksrolle bzw. bei der Industrie- und Handelskammer.
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Eintragung Berufsregister
E) Erklärung bezüglich der Mitgliedschaft bei der Berufsgenossenschaft.
Wirtschaftliche & finanzielle Leistungsfähigkeit
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Berufshaftpflichtversicherung
M) Haftpflichtversicherung: Sowohl präqualifizierte Unternehmen als auch nicht-präqualifizierte Unternehmen müssen einen Nachweis einer Haftpflichtversicherung mit mindestens folgenden Deckungssummen je Versicherungsfall vorlegen: 5 Mio. € für Personenschäden und 5 Mio. € für sonstige Schäden (Sach- und Vermögensschäden), jeweils einschließlich Umweltdeckung, mit mindestens zweifacher Maximierung pro Versicherungsjahr.
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Wirtschaftliche/finanzielle Leistungsfähigkeit
J) Erklärung, dass in Bezug auf das Unternehmen ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzlich geregeltes Verfahren weder beantragt noch eröffnet wurde, ein Antrag auf Eröffnung nicht mangels Masse abgelehnt wurde und sich das Unternehmen nicht in Liquidation befindet oder ein Insolvenzplan rechtskräftig bestätigt wurde. Soweit ein Insolvenzplan rechtskräftig bestätigt worden ist, ist der Bieter verpflichtet, dies gesondert mitzuteilen und hat den Insolvenzplan auf Verlangen vorzulegen.
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Wirtschaftliche/finanzielle Leistungsfähigkeit
K) Erklärung, dass das Unternehmen seine Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur Sozialversicherung, soweit sie der Pflicht zur Beitragszahlung unterfallen, ordnungsgemäß erfüllt hat.
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Wirtschaftliche/finanzielle Leistungsfähigkeit
L) Falls das Angebot in die engere Wahl kommt, sind durch nicht-präqualifizierte Unternehmen zusätzlich auf gesonderte Anforderung folgende Nachweise vorzulegen: - eine Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkasse, - eine Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes bzw. eine Bescheinigung in Steuersachen, - Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft.
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Gesamtjahresumsatz
I) Erklärung über den Umsatz des Unternehmens in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren in Euro, soweit er Bauleistungen und andere Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Leistungen.
Technische & berufliche Leistungsfähigkeit
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Qualitätsmanagement
A) Erklärung, dass Ausschlussgründe nach § 6e EU VOB/A nicht vorliegen. Soweit Ausschlussgründe gem. § 6e EU VOB/A vorliegen, ist dies vom Bieter anzuzeigen. Auf Anforderung sind vom Bieter die Unterlagen hinsichtlich der Maßnahmen vorzulegen, die der Bieter zur Herstellung seiner Zuverlässigkeit vorgenommen hat (z. B. Unterlagen zur Selbstreinigung).
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Qualitätsmanagement
B) Eigenerklärung des Bieters, dass die in § 21 AEntG, § 98c AEntG, § 98c AufenthG, § 19 MiLoG, § 21 SchwarzArbG und § 22 LkSG genannten Ausschlussgründe nicht vorliegen bzw. Eigenerklärung für ausländische Bieter, dass keine Ausschlussgründe vorliegen, die nach den Rechtsvorschriften des jeweiligen Landes § 21 AEntG, § 98c AufenthG, § 19 MiLoG, § 21 SchwarzArbG und § 22 LkSG vergleichbar sind (Formblatt Nichtvorliegen weiterer Ausschlussgründe ).
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Qualitätsmanagement
Die durch das eForms-Formular vorgegebenen Begriffe geben keine Möglichkeit eine Bedingungen für die Ausführung des Auftrags einzutragen. Bei Bedingungen für die Ausführung des Auftrags ist einzutragen: Öffentliche Aufträge und Konzessionen dürfen nach dem 9. April 2022 nicht an Personen oder Unternehmen vergeben werden, die einen Bezug zu Russland im Sinne von Artikel 5k der Verordnung (EU) Nr. 833 /2014 aufweisen. Jeder Bieter muss daher die Erklärung zum Nichtvorliegen eines entsprechenden Russlandbezugs abgeben (Formblatt Eigenerklärung Russland ). Sollte es sich bei dem Bieter um eine Bietergemeinschaft handeln, so muss die Erklärung für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft gesondert abgegeben werden.
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Qualitätsmanagement
Die durch das eForms-Formular vorgegebenen Begriffe geben keine Möglichkeit eine Vorbemerkung zu definieren. Die Vorbemerkung zu den Eignungskriterien bzw. die Festlegung zur Form des Nachweises wird folgendermaßen definiert: Soweit möglich führen präqualifizierte Unternehmen den Nachweis der folgenden Anforderungen durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis). Nichtpräqualifizierte Unternehmen haben als vorläufigen Nachweis mit dem Angebot das in diesem Punkt ausgefüllte Formblatt KEV 179 „Eigenerklärung zur Eignung“ vorzulegen. Soweit Präqualifikation und/oder Formblatt KEV 179 die erforderliche Erklärung bzw. den erforderlichen Nachweis nicht beinhalten, führt der Bieter die Erklärung mit dem angegebenen Formblatt. Diese Festlegung gilt für alle Anforderungen, die unter Eignungskriterien in der Auftragsbekanntmachung benannt sind, soweit bei der jeweiligen Anforderung nicht eine andere Form des Nachweises angegeben ist.
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Qualitätsmanagement
F) Erklärung (soweit erforderlich) der Bietergemeinschaftsmitglieder einschließlich Benennung desjenigen, der die Bietergemeinschaft (BIGE) vertritt (Formblatt KEV 175). Bei BIGE sind die gem. in dieser Bekanntmachung definierten Eignungskriterien, Buchstabe einzureichenden Erklärungen und Nachweise von jedem Bietergemeinschaftsmitglied gesondert zu erbringen mit Ausnahme der Haftpflichtversicherung (Buchstabe M), die in dieser Höhe nur durch ein Mitglied der Bietergemeinschaft nachgewiesen werden muss. Die Mindestanforderung an die Referenzen (Buchstabe O) muss nicht durch jedes BIGE-Mitglied, sondern durch die Bietergemeinschaft insgesamt erfüllt werden.
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Qualitätsmanagement
G) Erklärung zur Eignungsleihe (soweit erforderlich): Eigenerklärung zur Eignungsleihe (Formblatt KEV 177) einschließlich der Verpflichtungserklärung des Unternehmens/sonstigen Dritten (Formblatt KEV 178). Jedes Unternehmen, dessen Kapazitäten der Bieter für die Erfüllung eines oder mehrerer Eignungskriterien in Anspruch nehmen will, muss folgende Erklärungen vorlegen: Verbindliche Verpflichtungserklärung des jeweiligen Unternehmens, dass ihm die Mittel zur Verfügung stehen werden bzw. dass der Dritte die Leistung ausführen wird (§ 6d Abs. 1 Satz 3 EU VOB/A) sowie eine Erklärung der gemeinsamen Haftung des Bieters und des anderen Unternehmens für die Auftragsausführung entsprechend dem Umfang der Eignungsleihe. Jedes Unternehmen, dessen Kapazitäten der Bieter für die Erfüllung eines oder mehrerer Eignungskriterien in Anspruch nehmen will, muss darüber hinaus folgende Erklärungen vorlegen: a. Erklärung, dass Ausschlussgründe nach § 6e EU VOB/A nicht vorliegen. Hinweis: Soweit Ausschlussgründe gem. § 6e EU VOB/A ist dies vom Unternehmen anzuzeigen. Auf Anforderung sind vom Unternehmen, bei dem sich der Bieter die Eignung leihen möchte, die Unterlagen hinsichtlich der Maßnahmen vorzulegen, die das Unternehmen zur Herstellung seiner Zuverlässigkeit vorgenommen hat (z. B. Unterlagen zur Selbstreinigung). b. Erklärung, dass keine Eintragungen im Wettbewerbsregister gespeichert sind. c. Eigenerklärung des Bieters, dass die in § 21 AEntG, § 98c AEntG, § 98c AufenthG, § 19 MiLoG, § 21 SchwarzArbG und § 22 LkSG genannten Ausschlussgründe nicht vorliegen bzw. Eigenerklärung für ausländische Bieter, dass keine Ausschlussgründe vorliegen, die nach den Rechtsvorschriften des jeweiligen Landes § 21 AEntG, § 98c AufenthG, § 19 MiLoG, § 21 SchwarzArbG und § 22 LkSG vergleichbar sind (Formblatt weitere Ausschlussgründe). d. Erklärung zur Registereintragung: Sollte das Angebot in die engere Wahl kommen, sind durch nicht-präqualifizierte Unternehmen als Nachweis auf Anforderung folgende Belege vorzulegen: - Gewerbeanmeldung, - Handelsregisterauszug, - Eintragung in die Handwerksrolle bzw. bei der Industrie- und Handelskammer. e. Erklärung bezüglich der Mitgliedschaft bei der Berufsgenossenschaft. f. Nachweis der Eignung des Unternehmens, dessen Kapazitäten der Bieter für die Erfüllung eines oder mehrerer Eignungskriterien in Anspruch nehmen will, in Bezug auf die Eignungskriterien entsprechend dem Umfang der Eignungsleihe (Verwendung des entsprechenden Formblatts (soweit vorhanden) oder durch Präqualifikationsnummer je nachdem, welche Eignung in Anspruch genommen werden soll). Nicht- präqualifizierte Unternehmen haben zum Nachweis der Eignung – soweit nicht anders benannt auf Anforderung - die entsprechend in dieser Auftragsbekanntmachung genannten Nachweise vorzulegen.
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Qualitätsmanagement
N) Bei Abgabe des Angebotes ist der Bieter verpflichtet, die Verpflichtungserklärung zur Tariftreue und Mindestentlohnung für die Vergabe von öffentlichen Bau-, Liefer- und Dienstleistungen zu übergeben (Formblatt KEV 179.3).
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Referenzen (vergleichbare Bauleistungen)
O) Erklärung, dass das Unternehmen in den letzten drei Kalenderjahren vergleichbare Leistungen ausgeführt hat. Vergleichbare Leistungen sind Bauleistungen betreffend die maschinentechnische Ausrüstung für Kläranlagen MINDESTANFORDERUNG: Die Mindestanforderung an die Referenzen ist darüber hinaus mit dem Angebot nachzuweisen: Der Bieter muss mindestens drei abgeschlossene Referenzprojekte betreffend die Lieferung, Montage und Inbetriebnahme der maschinentechnischen Ausrüstung für Kläranlagen aus den letzten fünf Kalenderjahren vorlegen, die folgende Kriterien erfüllen: 1. Je Referenz müssen mindestens zwei der folgenden Leistungen im laufenden Betrieb einer kommunalen Kläranlage inkl. Durchführung von Inbetriebnahmearbeiten und Probebetrieb von abwassertechnischen Anlagen nachgewiesen werden: (1) Maschinentechnische Gesamtverantwortung (Planung, Lieferung, Montage, Inbetriebnahme) für ein Abwasser Behandlungssystem auf einer kommunalen Kläranlage mit einer Anlagengröße ≥ 100 000 EW, (2) Abwasserhebewerke mit Schneckenpumpen oder funktional gleichwertig (vergleichbar zu 80 L/s – 460 L/s Fördermenge, 5 m Förderhöhe), (3) Gebläse inkl. zugehöriger Rohrleitungen und Armaturen (vergleichbar zu 800 – 2.500 m³/h Volumenstrom). 2. Die Referenzen müssen vom Bieter selbst als ausführendes Unternehmen erbracht worden sein. Referenzen, bei denen der Bieter ausschließlich als Generalunternehmer/-übernehmer oder als reiner Koordinator ohne maßgebliche maschinentechnische Eigenleistung tätig war, erfüllen diese Mindestanforderung nicht. Eine maßgebliche maschinentechnische Eigenleistung liegt insbesondere vor, wenn der Bieter die Lieferung, Montage und Inbetriebnahme der prägenden maschinentechnischen Komponenten unter eigener technischer Verantwortung ausgeführt hat. 3. Sowohl präqualifizierte als auch nicht präqualifizierte Unternehmen müssen für die Referenzen zum Erfüllen der Mindestanforderung ist ein eigenes Referenzblatt einzureichen, auf dem folgende Angaben zu machen sind: - Auftraggeber (Name, Anschrift, Ansprechpartner inkl. Telefon /E Mail) - Aussagekräftige Baumaßnahme, aus der hervorgeht, dass welche der o.g. Mindestanforderungen erfüllt werden. - Auftragssumme netto (in €) - Ausführungszeitraum (Baubeginn und -end Datum) - ggfs. Angaben zu den von den Unterauftragnehmern erbrachten Teilleistungen (Auflistung nach Leistungstyp) - auf gesonderte Anforderung des Auftraggebers: Bestätigung des Referenzgebers, dass die Leistungen vertragsgemäß erbracht wurden.
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Durchschnittliche Personalstärke
P) Erklärung, dass dem Unternehmen die für die Ausführung der Leistungen notwendigen Arbeitskräfte zur Verfügung stehen. Falls das Angebot in die engere Wahl gelangt, ist durch nicht-präqualifizierte Unternehmen zusätzlich als Nachweis auf Anforderung vorzulegen: Erklärung über die Zahl der in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte, gegliedert nach Lohngruppen mit extra ausgewiesenem Leitungspersonal.
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Nachunternehmer-Anteil
H) Verzeichnis derjenigen Leistungen (Art und Umfang), die der Bieter im Wege von Unteraufträgen an Dritte zu vergeben gedenkt (Formblätter KEV 176.1 und 176.2). Sollte das Angebot in die engere Wahl kommen, sind auf gesonderte Anforderung die Namen der Nachunternehmer einschl. ggf. vorh. PQ-Nummer zu nennen bzw. das Formblatt KEV 179 für Unterauftragnehmer einzureichen, die nicht präqualifiziert sind. Sowohl präqualifizierte als auch nicht präqualifizierte Unterauftragnehmer haben auf gesonderte Anforderung zudem das Formblatt zu den weiteren Ausschlussgründen einzureichen.
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Vergabe- & Vertragsbedingungen
Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.
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Nachforderung fehlender Unterlagen möglich
Der Auftraggeber darf fehlende, unvollständige oder fehlerhafte Unterlagen nachfordern (§ 56 VgV).
- Elektronische Rechnung (eRechnung) zugelassen
Hinweise zur Nachprüfung & Rügepflicht
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit: 1) der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat, 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens zum Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Verfahrensverlauf
📅 .icsVollständige Historie dieses Vergabeverfahrens — alle Phasen und Veröffentlichungen.
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Vergabeergebnis
Vergabeergebnis liegt uns nicht vor — beim Auftraggeber direkt erfragen
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Basierend auf 1.756 vergleichbaren Vergabeergebnissen:
Statistische Auswertung öffentlicher Zuschlagswerte. Keine Preisempfehlung.
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