Vergeben IT & Digitalisierung
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Dienstleistungsauftrag EU-Oberschwelle

Gemeinde Schönkirchen Wirtschaftlichkeitslückenförderung Gigabitnetz

Gemeinde Schönkirchen c/o Amt Schrevenborn · Heikendorf · Schleswig-Holstein · Kommunaler Auftraggeber

Vergabe-Ergebnis

🏆 Vergabe in 1 Los alle vergeben
  • Los 1 Vergeben
    Wirtschaftlichkeitslückenförderung Gigabitnetz
    🏆 TNG Stadtnetz GmbH · Kiel
Auftragnehmer
  • TNG Stadtnetz GmbH · Kiel
Zuschlagswert 942.482 €
Eingegangene Angebote 2
Zuschlagsdatum 30.12.2025

Bieter-Übersicht: 2 Angebote eingegangen, davon 1 Bieter namentlich publiziert: TNG Stadtnetz GmbH. Wer den Zuschlag erhalten hat, ergibt sich nur aus dem strukturierten Auftragnehmer-Feld bzw. der Original-Bekanntmachung.

Beschreibung

Gemeinde Schönkirchen Wirtschaftlichkeitslückenförderung Gigabitnetz

Änderungen am Verfahren

1 Aktualisierung

Der Auftraggeber hat dieses Verfahren nach der Veröffentlichung angepasst.

  1. 📅 Frist verlängert📄 Unterlagen🧾 Zuschlagskriterien

    Änderung der Zuschlagskriterien aufgrund einer Bieterrüge und damit "Zurückversetzung" im Sinne Neufestsetzung/Verlängerung der Bewerbungsfrist. Dabei Anpassung der technischen Vergabeunterlage/Leistungsbeschreibung. Die Identität des Vergabeverfahrens/Auswahlverfahrens bleibt erhalten.

Maßgeblich ist stets die Original-Bekanntmachung beim Auftraggeber. Vollständiger Verfahrensverlauf →

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Weitere Pflichtangaben aus der Bekanntmachung

Barrierefreiheit
  • Keine Barrierefreiheits-Anforderungen
Verfahrensmerkmale

„Das Verfahren wurde als Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb, also zweistufig geführt. Die im Teilnahmewettbewerb nach Maßgabe der Eignung und ggf. der Kriterien zur Begrenzung der Zahl der Bewerber ausgewählten Teilnehmer wurden danach gesondert elektronisch zur Angebotsabgabe aufgefordert.“

Grenzüberschreitendes Recht

Entfällt.

Zuschlagskriterien

Wonach der Auftraggeber das wirtschaftlichste Angebot ermittelt.

Los 1 · Wirtschaftlichkeitslückenförderung Gigabitnetz
  • Wirtschaftlichkeit des Angebotes (Höhe der möglichen Wirtschaftlichkeitslücke) 80 %
    Kosten
  • Konzept für die Umsetzung des Projekts 20 %
    Qualität

    Konzept für die Umsetzung des Projekts, vgl. näher technische Vergabeunterlage, Ziff. 7.1.2 in Verbindung mit 5.7

Quelle: Bekanntmachung (eForms) — Gewichtung wie vom Auftraggeber veröffentlicht.

Vergabe- & Vertragsbedingungen

Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.

Hinweise zur Nachprüfung & Rügepflicht

Es ist rechtlich nicht abschließend geklärt, ob die Ausschreibung einer Wirtschaftlichkeitslückenförderung dem GWB-Vergaberecht und damit der Zuständigkeit der Vergabekammer unterliegt. Da das Verfahren auf den Abschluss eines Zuwendungsvertrages ausgerichtet ist, der aufgrund der Weiterleitung von Zuwendungen öffentlich-rechtlich einzustufen sein könnte, geht die Gemeinde davon aus, dass für Rechtsbehelfe im Hinblick auf das Verfahren die Zuständigkeit der Verwaltungsgerichtsbarkeit gegeben ist, sodass vorliegend das Schleswig-Holsteinische Verwaltungsgericht, Brockdorff-Rantzau-Straße 13, 24837 Schleswig, Telefon: 04621/860, Telefax: 04621/86-1277, zuständig wäre. Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass die Gerichte der Auffassung sind, dass nicht der Verwaltungsrechtsweg, sondern die allgemeine Zivilgerichtsbarkeit zuständig ist, nämlich dann, wenn der Kooperationsvertrag nicht als öffentlich-rechtlich, sondern als zivilrechtlich eingestuft werden sollte, ohne dass jedoch das förmliche Vergaberecht des GWB für anwendbar gehalten wird. In diesem Fall wäre zuständig das Landgericht Kiel, Schützenwall 31-35, 24114 Kiel, Telefon: 0431/604-0, Telefax: 0431/604-1830. ----- Im Verwaltungsrechtsweg und auch im allgemeinen Zivilrechtsweg gilt keine kalendarisch bestimmte Frist für gerichtlichen Eilrechtsschutz (Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung) oder eine Unterlassungsklage bzw. Feststellungsklage. Solche Rechtsbehelfe können jedoch verwirkt werden oder das Rechtsschutzinteresse kann entfallen. Insoweit wird ferner vorsorglich darauf hingewiesen, dass nach Zuschlag (Vertragsschluss) Rechtsschutz durch Dritte möglicherweise nicht mehr oder nur unter besonderen Umständen zu erlangen ist. ---- Falls demgegenüber geltend gemacht wird, dass es sich entgegen der Auffassung der Gemeinde um ein Vergabeverfahren im Anwendungsbereich des GWB handeln sollte und diesbezügliche Verstöße gegen Vergabevorschriften geltend gemacht werden sollen, ist zuständige Stelle für Nachprüfungsverfahren die Vergabekammer Schleswig-Holstein (Adresse siehe sogleich). Vorsorglich wird in diesem Zusammenhang auf Folgendes hingewiesen: Nach § 160 Abs. 3 GWB ist ein etwaiger Nachprüfungsantrag vor der Vergabekammer unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber der Gemeinde nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat, wobei der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB unberührt bleibt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber der Gemeinde gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber der Gemeinde gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung der Gemeinde, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. ----- Für den Fall, dass das Vorliegen eines dem GWB unterliegenden öffentlichen Auftrags oder einer Dienstleistungskonzession geltend gemacht wird oder gegeben ist, wird ferner auf Folgendes hingewiesen: Nach Zuschlagserteilung (Vertragsschluss) ist ein Nachprüfungsantrag nicht mehr zulässig. Ausgenommen sind Anträge auf Feststellung einer Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 GWB, also wegen Verletzung der vorgenannten Pflicht zur Bieterinformation und Einhaltung der Wartefrist gem. § 134 GWB oder wegen unzulässiger Vergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der EU. Solche Anträge auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages sind nach § 135 Abs. 3 GWB nur innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber (hier ggf. die Gemeinde) über den Abschluss des Vertrags zulässig, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss. Hat die Gemeinde die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung dieser Vergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.

Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.

Eingegangene Angebote

Welcher Bieter den Zuschlag erhalten hat, ist im Vergabeergebnis nicht aufgeführt — siehe Vergabe-Status in der Sidebar.

Los 1 Wirtschaftlichkeitslückenförderung Gigabitnetz
TNG Stadtnetz GmbH 942.482 €

Verfahrensverlauf

📅 .ics

Vollständige Historie dieses Vergabeverfahrens — alle Phasen und Veröffentlichungen.

  1. Vergabeergebnis Sie sind hier

    Auftrag wurde zugeschlagen · 171 Tage nach Fristende

    Auftragnehmer TNG Stadtnetz GmbH
    Zuschlagswert 942.482 €

    1 Veröffentlichung

    • 06.02.2026 Original-Veröffentlichung aktuell

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942.482 €
Zuschlagswert

Vergabenummer 36/25-I-S
Verfahrensart Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb
Auftragsart Dienstleistungsauftrag
Schwierigkeit Mittel KI
Standort Heikendorf, Schleswig-Holstein
Veröffentlicht 06.02.2026
CPV-Code 72400000
IT-Dienstleistungen (Was ist das?)
Angebote 2
⚠ dünner Wettbewerb (Ø 6,6 in der Branche) (?)
Erfüllungsort Schönkirchen
Laufzeit 9 Jahre
Bieterkommunikation ansehen Fragen & Antworten zum Verfahren im Vergabeportal (oeffentlichevergabe.de) · ggf. archiviert
Bieter (1)
TNG Stadtnetz GmbH · Kiel

Alert für ähnliche Ausschreibungen
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Auftragnehmer (?)
TNG Stadtnetz GmbH
Vertrag 30.12.2025

Ø Bieter in der Branche 6.6
Methodik & Datenbasis

Historischer Durchschnitt aus 60.463 vergleichbaren Vergaben — keine Prognose für diese Ausschreibung.


Erfasste Abschluss-Meldungen 90%
Methodik & Datenbasis

Anteil der erfassten Verfahren in IT & Digitalisierung mit veröffentlichter Zuschlag-Bekanntmachung. Basis: 18.357 Verfahren. Die tatsächliche Zuschlagsquote liegt typischerweise höher, weil viele Vergabestellen Ergebnisse verspätet oder gar nicht melden.


Markt-Insights

Schätzwert-Abweichung -2%
KMU-Bieteranteil 27%

Preis-Kalkulator

Historische Preisdaten für diese Branche in Schleswig-Holstein
Preis-Kalkulator freischalten →


Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammer Schleswig-Holstein beim Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Arbeit, Technologie und Tourismus, Kiel

Hinweis zur Zuständigkeit

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht unbedingt die hier genannte.

Vollständige Daten

Quelle: oeffentlichevergabe.de · 5/5 Kernfelder

Zuletzt geprüft am 09.06.2026

Daten korrigieren →

Quelle: oeffentlichevergabe.de

Diese Ausschreibung ist abgeschlossen (Vergeben). Der ursprüngliche Eintrag im Vergabeportal der Vergabestelle ist nach Verfahrensende oft nicht mehr abrufbar — die dauerhafte Fassung finden Sie auf oeffentlichevergabe.de:

Diese Vergabe ist abgeschlossen. Aktuelle, noch offene Ausschreibungen in dieser Branche:

Vergabestelle

Gemeinde Schönkirchen c/o Amt Schrevenborn · Heikendorf

vergabe@amt-schrevenborn.de
04312409119