Sanierung Stadtkulturhaus Borna HF 1 + 3
Stadt Borna · Borna · Sachsen
Beschreibung
Sanierung Stadtkulturhaus Borna HF 1 + 3
KI-Eignungsanalyse
KI-generiertBranche: Bauwesen & Infrastruktur
Ausschreibung für die Sanierung des Stadtkulturhauses Borna (Hochbau 1 + 3).
Hinweis: Diese Kurzanalyse wurde automatisiert von einem KI-Modell erstellt und ist ausschließlich ein Hilfsmittel zur schnellen Orientierung. Sie ersetzt keine Prüfung der Original-Vergabeunterlagen und ist keine Eignungs- oder Rechtsberatung. Die verbindlichen Angaben entnehmen Sie bitte der Bekanntmachung auf oeffentlichevergabe.de.
Weitere Pflichtangaben aus der Bekanntmachung
„Das Verfahren wird als Verhandlungsverfahren mit vorgeschaltetem Teilnahmewettbewerb gemäß § 17 VgV i.V.m § 74 VgV und den §§ 97 ff. GWB durchgeführt. Ziel ist die Zuschlagserteilung der losweisen Leistungsbilder gemäß §§ 34 ff. HOAI (Objektplanung), §§ 53 ff. HOAI (Technische Ausrüstung, Anlagengruppen 1 bis 3, 8) sowie §§ 53 ff. HOAI (Technische Ausrüstung, Anlagengruppen 4 und 5) für die Planung und Umsetzung des kommunalen Bauvorhabens „Sanierung Stadtkulturhaus Borna HF 1+3“. Dem Leistungsbild der Objektplanung sind aus Gründen der Komplexität folgende weitere Leistungen zugeordnet: Planungs- bzw. Beratungsleistungen zur Bauphysik, Leistungsbild Wärmeschutz und Energiebilanzierung gemäß Anlage 1.2.2 HOAI sowie Leistungsbild Bauakustik gemäß Anlage 1.2.2 HOAI; Planungs- bzw. Beratungsleistungen zum Brandschutz gemäß AHO Heft 17. Teilnahmeanträge bzw. Angebote können für ein Los, mehrere Lose oder alle Lose eingereicht werden. Bieterfragen, die per Email, schriftlich oder mündlich an die Verfahrensbegleitung bzw. den Auftraggeber herangetragen werden, können nicht berücksichtigt werden. Fragen, die nicht bis zum 10.03.2026 in Textform eingereicht wurden, können grundsätzlich nicht mehr vor Ablauf der Teilnahmefrist beantwortet werden. Bieterfragen und deren Antworten werden grundsätzlich als Nachlieferung innerhalb von 7 Kalendertagen für alle Bieter zur Verfügung gestellt. Die Vergabestelle behält sich vor, gemäß § 17 Abs. 11 VgV den Auftrag bereits auf Grundlage dieser ersten Angebote zu vergeben, ohne in Vergabeverhandlungen einzutreten.“
3–5 Bewerber zugelassen · sukzessive Reduktion möglich · Zuschlag ohne Verhandlung möglich
§§ 1 ff. GWB und § 1ff. VgV
Preiseinschätzung
Basierend auf 2.510 vergleichbaren Vergabeergebnissen:
Statistische Auswertung öffentlicher Zuschlagswerte. Keine Preisempfehlung.
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