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R3 Radschnellverbindung Schkeuditz - Leipzig - Los 2 – Vergabe der Umweltverträglichkeitsstudie
Stadt Leipzig, Mobilitäts- und Tiefbauamt · Leipzig · Sachsen · Kommunaler Auftraggeber
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Vergabe-Ergebnis
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Los 1 VergebenR3 Radschnellverbindung Schkeuditz - Leipzig Los 2 – Vergabe der Umweltverträglichkeitsstudie🏆 Schüßler-Plan Ingenieurgesellschaft mbH · Berlin
- Schüßler-Plan Ingenieurgesellschaft mbH · Berlin
Hinweis: Nicht alle Kerndaten wurden publiziert — die Vergabestelle hat diese Bekanntmachung ohne Vertragswert veröffentlicht.
Bieter-Übersicht: 3 Angebote eingegangen, davon 1 Auftragnehmer namentlich publiziert: Schüßler-Plan Ingenieurgesellschaft mbH. Die übrigen 2 Angebote stammen von unterlegenen Bietern — diese werden in deutschen Vergabeergebnissen üblicherweise nicht namentlich genannt.
Beschreibung
R3 Radschnellverbindung Schkeuditz - Leipzig - Los 2 – Vergabe der Umweltverträglichkeitsstudie
Zuschlagskriterien
Wonach der Auftraggeber das wirtschaftlichste Angebot ermittelt.
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Qualität 4 Pkt.
Der Vertrag wird mit demjenigen Bieter abgeschlossen, der das wirtschaftlichste Angebot in Bezug auf die nachstehenden Zuschlagskriterien abgibt. Diese Zuschlagskriterien werden wie folgt gewichtet: Kriterium 1: Auseinandersetzung mit der Aufgabenstellung 25 % Kriterium 2: Kompetenz und Verfügbarkeit Projektteam 25 % Kriterium 3: Projektabwicklung 25 % Kriterium 4: Preis 25 % Die Anforderungen an die Angebote der Bieter und Wertung der genannten Kriterien wird in der Ausschreibungsunterlage "Hinweise und Festlegungen des Auftraggebers zur Wertung der Zuschlagskriterien" beschrieben.
Quelle: Bekanntmachung (eForms) — Gewichtung wie vom Auftraggeber veröffentlicht.
Vergabe- & Vertragsbedingungen
Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.
Hinweise zur Nachprüfung & Rügepflicht
Der Antrag auf Nachprüfung des Vergabeverfahrens und der Vergabeentscheidung ist unzulässig, soweit: 1.) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat (§ 160 Abs. 3 Nr.1 GWB), 2.) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB), 3.) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB), 4.) mehr als 15 Kalendertage nach Absendung der vorläufigen Absagen in Briefform, beziehungsweise mehr als10 Kalendertage bei Absendung per Fax oder E-Mail vergangen sind (§ 134 Abs. 2 GWB), 5.) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB). Der Nachprüfungsantrag soll ein bestimmtes Begehren enthalten. Er ist unverzüglich zu begründen (§ 161 Abs. 1 GWB).
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Eingegangene Angebote
Welcher Bieter den Zuschlag erhalten hat, ist im Vergabeergebnis nicht aufgeführt — siehe Vergabe-Status in der Sidebar.
Verfahrensverlauf
📅 .icsVollständige Historie dieses Vergabeverfahrens — alle Phasen und Veröffentlichungen.
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Vergabeergebnis Sie sind hier
Auftrag wurde zugeschlagen
Auftragnehmer Schüßler-Plan Ingenieurgesellschaft mbH1 Veröffentlichung
- 18.03.2026 Original-Veröffentlichung aktuell
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Preiseinschätzung
Basierend auf 5.528 vergleichbaren Vergabeergebnissen:
Statistische Auswertung öffentlicher Zuschlagswerte. Keine Preisempfehlung.
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