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HWSM Schwarze Pockau in Pockau - Los 5, Los 7.1 u. Lückenschluss Los 8.3; Erstellung HWS-Wände und Großbohrpfahlarbeiten
Landestalsperrenverwaltung des Freistaates Sachsen, Betrieb Freiberger Mulde / Zschopau · Pockau-Lengefeld · Sachsen
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Beschreibung
HWSM Schwarze Pockau in Pockau - Los 5, Los 7.1 u. Lückenschluss Los 8.3; Erstellung HWS-Wände und Großbohrpfahlarbeiten
KI-Eignungsanalyse
KI-generiertBranche: Bauwesen & Infrastruktur
Ausschreibung für Straßenbeleuchtungsarbeiten und Verlegung von Leerrohren für Breitbandverkabelung in Pockau-Lengefeld.
Hinweis nach EU AI Act Art. 50: Diese Kurzanalyse wurde automatisiert von einem KI-Modell (Google Gemini) erstellt und ist ausschließlich ein Hilfsmittel zur schnellen Orientierung. Sie ersetzt keine Prüfung der Original-Vergabeunterlagen und ist keine Eignungs- oder Rechtsberatung. Die verbindlichen Angaben entnehmen Sie bitte der Bekanntmachung auf oeffentlichevergabe.de. Details zu unserer KI-Nutzung: KI-Transparenz.
Weitere Pflichtangaben aus der Bekanntmachung
- Klimaanpassung
- Angemessene Arbeitsbedingungen
keine
Zuschlagskriterien
Wonach der Auftraggeber das wirtschaftlichste Angebot ermittelt.
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wirtschaftlichstes Angebot aus der Summe aller 2 Vergabelose, 100%, siehe VergabeunterlagenPreis
Angebotspreis
Quelle: Bekanntmachung (eForms) — Gewichtung wie vom Auftraggeber veröffentlicht.
Anforderungen an Bieter (Eignung)
Was Sie zur Teilnahme nachweisen müssen — wie vom Auftraggeber gefordert.
Wirtschaftliche & finanzielle Leistungsfähigkeit
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Wirtschaftliche/finanzielle Leistungsfähigkeit
Folgende Nachweise/ Angaben/ Unterlagen sind zusätzlich zu den Teilnahmebedingungen EU genannt mit dem Angebot einzureichen: - Eigenerklärung Eignung MiLoG; - Erklärung zur Verarbeitung personenbezogener Daten; - Eigenerklärung zu Art. 5k der Verordnung (EU) 2022/576 (Hinweis: Angebote sind auszuschließen, in denen die Eigenerklärung zu Art. 5k der Verordnung (EU)2022/576 nicht abgegeben wird); - Formblatt 213 Angebotsschreiben, - Formblatt 221/22 Angaben zur Preisermittlung entsprechend FB 211 oder 222, - Formblatt 234 Erklärung Bieter-/Arbeitsgemeinschaft, - Formblatt 235 Verzeichnis der Leistung/Kapazitäten anderer Unternehmen- bei inländischen Bietern Zertifikat bzw. Einzelnachweis entsprechend der Erklärung im Formblatt 248; bei ausländischen Bietern wird ein gleichwertiger Qualifikationsnachweis verlangt; - Entsorgungskonzept; - Konzept der Technischen Erläuterung sowie Baukonzept und Bauablaufplan des Bieters. Folgende Nachweise/Angaben/Unterlagen sind - zusätzlich zu den Teilnahmebedingungen EU genannt – auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle vorzulegen: - Formblatt 236 – Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen; - Urkalkulation (verschlossen) – auf Verlangen der Vergabestelle (vgl. Besondere Vertragsbedingungen/Anlage zu FB 214 Punkt 10); - Ergänzende Bestätigungen/Bescheinigungen zu Eigenerklärungen/EEE bzw. Präqualifikation (z. B. Registerauszug, Gewerbeanmeldung, Eintragung Handwerksrolle/IHK, Unbedenklichkeitsbescheinigungen), sofern im Verfahren angefordert. - Bescheinigung über erweiterte betontechnologische Kenntnisse im Sinne der Abschnitte 9.6.1 von DIN 1045-2:2008/08 und B.1(1) von DIN 1045-3: 2008/08 - Bescheinigung des Ausbildungsbeirates „Verarbeiten von Kunststoffen im Betonbau“ beim Deutschen Beton - und Bautechnik - Verein E.V (SIVV - Schein: Schützen, Instandsetzen, Verbinden und Verstärken) und eine Düsenführerbescheinigung; bei ausländischen Bietern wird ein gleichwertiger Qualifikationsnachweis verlangt. - Nachweis gemäß VOB/A § 6a EU Nr. 3g. Anzahl über die Zahl der in den letzten 3 abgeschlossenen Kalenderjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte, gegliedert nach Lohngruppen mit gesondert ausgewiesenem technischen Leistungspersonal, - Nachweis gemäß VOB/A § 6a EU Nr. 3h. eine Erklärung, aus der hervorgeht, über welche Ausstattung, welche Geräte und welche technische Ausrüstung das Unternehmen für die Ausführung des Auftrags verfügt, - Nachweis Güteschutz Kanalbau AK 3. Bei Angeboten, die aufgrund des geprüften Angebotspreises nicht in die engere Wahl kommen, wird auf eine Prüfung der Vollständigkeit der vorgelegten Unterlagen und die damit ggf. notwendige Nachforderung von Unterlagen verzichtet. Für diese Angebote entfällt ebenfalls die Prüfung der Eignung des Bieters.
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Wirtschaftliche/finanzielle Leistungsfähigkeit
Nachweise gemäß VOB/A EU § 6a Nr.: 2c. Eine Erklärung über den Umsatz des Unternehmens jeweils bezogen auf die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre, soweit er Bauleistungen und andere Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind, unter Einschluss des Anteils der gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Aufträgen.
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Wirtschaftliche/finanzielle Leistungsfähigkeit
Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung für die zu vergebende Leistung durch den Eintrag in die Liste des Vereins für Präqualifizierung von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) und ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise. Soweit die im PQ-Verzeichnis hinterlegten Referenzen nicht oder nicht in geforderter Anzahl mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind bzw. nicht die bekannt gemachten Anforderungen an die Referenzen erfüllen, sind mit dem Angebot zusätzliche vergleichbare bzw. den Mindestanforderungen entsprechende Referenzen einzureichen, andernfalls ist das Angebot auszuschließen. Sofern der AG bereits im Besitzentsprechender Referenzen ist, ist hierauf durch den Bieter mit dem Angebot hinzuweisen und die Referenzen zu benennen. Von den Bietern der engeren Wahl wird soweit nicht im PQ hinterlegt, eine Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes nachgefordert. Auf die Aktualität der Bescheinigungen wird verwiesen. Nicht präqualifizierte Unternehmen haben als vorläufigen Nachweis der Eignung für die zu vergebende Leistung mit dem Angebot die ausgefüllte "Eigenerklärung zur Eignung, FB 124" ggf. ergänzt durch auftragsspezifische Einzelnachweise oder eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) vorzulegen. Bei Einsatz von anderen Unternehmen sind auf gesondertes Verlangen die Eigenerklärungen auch für diese abzugeben ggf. ergänzt durch auftragsspezifische Einzelnachweise. Sind die anderen Unternehmen präqualifiziert, reicht die Angabe der Nummer, unter der diese in der Liste des Vereins für Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) geführt werden ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Nachweise. Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind die Eigenerklärungen (auch die der benannten anderen Unternehmen) auf gesondertes Verlagen durch Vorlage der in der " Eigenerklärung zur Eignung" genannten Bescheinigungen zuständiger Stelle zu bestätigen. Bei Angeboten, die aufgrund des geprüften Angebotspreises nicht in die engere Wahl kommen, wird auf eine Prüfung der Vollständigkeit der vorgelegten Unterlagen und die damit ggf. notwendige Nachforderung von Unterlagen verzichtet. Für diese Angebote entfällt ebenfalls die Prüfung der Eignung des Bieters.
Technische & berufliche Leistungsfähigkeit
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Referenzen (vergleichbare Dienstleistungen)
Der Bieter hat den Nachweis zu erbringen, dass er in den letzten 7 abgeschlossenen Kalenderjahren vier (4) abgeschlossene Referenzen/Projekte, die mit der ausgeschriebenen Leistung vergleichbar sind, ausgeführt hat. Davon sind: • 2 Referenzen Herstellung von Stahlbetonwänden mit Strukturschalung, je mind. 2.000.000,00 € (brutto). • 1 Referenz über die Herstellung/den Ausbau von Gewässern (Steinsatz/Buhne), mind. 500.000,00 € (brutto). • 1 Referenz über Baumaßnahmen zum innerstädtischen Hochwasserschutz über mind. 300 m, mind. 500.000,00 € (brutto). Es sind jeweils folgende Angaben zu machen: Projektname; Auftraggeber mit Ansprechpartner (Kontaktdaten); Auftragssumme (brutto); Ausführungszeitraum; Ausführungsort und Land; Art der ausgeführten Leistung; Leistungsumfang mit Angabe der ausgeführten Mengen; Anzahl der durchschnittlich eingesetzten Mitarbeiter; Angabe zur vertraglichen Bindung (Hauptauftragnehmer, ARGE-Partner, Nachunternehmer); Bestätigung des Auftraggebers über die vertragsgemäße Ausführung der Leistung. Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung für die zu vergebende Leistung durch den Eintrag in die Liste des Vereins für Präqualifizierung von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) und ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise. Soweit die im PQ-Verzeichnis hinterlegten Referenzen nicht oder nicht in geforderter Anzahl mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind bzw. nicht die bekannt gemachten Anforderungen an die Referenzen erfüllen, sind mit dem Angebot zusätzliche vergleichbare bzw. den Mindestanforderungen entsprechende Referenzen einzureichen. Sofern der AG bereits im Besitz entsprechender Referenzen ist, ist hierauf durch den Bieter mit dem Angebot hinzuweisen und die Referenzen zu benennen.
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Vergabe- & Vertragsbedingungen
Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.
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Nachforderung fehlender Unterlagen möglich
Der Auftraggeber darf fehlende, unvollständige oder fehlerhafte Unterlagen nachfordern (§ 56 VgV).
- Elektronische Rechnung (eRechnung) verpflichtend
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Besondere Bedingungen für die Auftragsausführung
Der Auftrag ist an zusätzliche Ausführungsbedingungen geknüpft (§ 128 GWB) — Details in den Vergabeunterlagen.
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EU-gefördertes Vorhaben
ERDF_2021
Hinweise zur Nachprüfung & Rügepflicht
Verfahren vor der Vergabekammer (§160 GWB), Einleitung, Antrag: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Verfahrensverlauf
📅 .icsVollständige Historie dieses Vergabeverfahrens — alle Phasen und Veröffentlichungen.
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2 Veröffentlichungen
- Frist 21.04.2026 Ergänzende Informationen
- Frist 15.04.2026 Original-Veröffentlichung aktuell
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Vergabeergebnis
Vergabeergebnis liegt uns nicht vor — beim Auftraggeber direkt erfragen
0 Veröffentlichungen
Preiseinschätzung
Basierend auf 327 vergleichbaren Vergabeergebnissen:
Statistische Auswertung öffentlicher Zuschlagswerte. Keine Preisempfehlung.
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