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Lungwitzbach – Niederlungwitz Hochwasserschutz M7, 7.1 – Fluss-km 2+808 bis 3+536 - Gutachterleistungen
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Beschreibung
Lungwitzbach – Niederlungwitz Hochwasserschutz M7, 7.1 – Fluss-km 2+808 bis 3+536 - Gutachterleistungen
KI-Eignungsanalyse
KI-generiertBranche: Bauwesen & Infrastruktur
Gegenstand ist die Erbringung von Gutachterleistungen für ein Hochwasserschutzprojekt am Lungwitzbach in Niederlungwitz (Fluss-km 2+808 bis 3+536).
Hinweis nach EU AI Act Art. 50: Diese Kurzanalyse wurde automatisiert von einem KI-Modell (Google Gemini) erstellt und ist ausschließlich ein Hilfsmittel zur schnellen Orientierung. Sie ersetzt keine Prüfung der Original-Vergabeunterlagen und ist keine Eignungs- oder Rechtsberatung. Die verbindlichen Angaben entnehmen Sie bitte der Original-Bekanntmachung (oeffentlichevergabe.de). Details zu unserer KI-Nutzung: KI-Transparenz.
Weitere Pflichtangaben aus der Bekanntmachung
Richtlinie 2014/24/EU Der Auftraggeber (AG) vergibt für das Gesamtvorhaben in einem Offenem Verfahren nach § 15 VgV Gutachterleistungen.
Zuschlagskriterien
Wonach der Auftraggeber das wirtschaftlichste Angebot ermittelt.
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Preis 100 %
Das wirtschaftlichste Angebot erhält je Los den Zuschlag. Bewertet wird das Gesamthonorar aus allen Leistungen. Welche Honorare genau in die Wertung einfließen sind den Ausführungen der Anlage 3.1 zu entnehmen.
Quelle: Bekanntmachung (eForms) — Gewichtung wie vom Auftraggeber veröffentlicht.
Anforderungen an Bieter (Eignung)
Was Sie zur Teilnahme nachweisen müssen — wie vom Auftraggeber gefordert.
Wirtschaftliche & finanzielle Leistungsfähigkeit
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Wirtschaftliche/finanzielle Leistungsfähigkeit
Durch die Bewerber sind alle für die Eignungsprüfung und Wertung der Angebote erforderlichen Unterlagen einzureichen. Siehe hierzu ausführliche Hinweise unter dem Punkt "Zusätzliche Informationen" Hinweis zum Formular zur Eigenerklärung (Anlage 2a): Wirtschaftliche und Finanzielle Leistungsfähigkeit: Erklärung des Bieters zur Einhaltung des Gesetzes zur Regelung eines allgemeinen Mindestlohnes – Mindestlohngesetz (MiLoG) - Bestätigung, dass sich der Bieter an die aktuell geltenden Regelungen desallgemeinen Mindestlohns (MiLoG) hält, falls ja: Eigenerklärung MiLoG ist als Anlage beizufügen, falls nein: Begründung; Angaben zur Berufshaftpflichtversicherung gemäß § 45 (1) Nr. 3 VgV 2016: Namen des Versicherers; Deckungssumme Personenschäden und Sach- und Vermögensschäden (mind. 3,0 Mio. EUR für Personenschäden und Sach- und Vermögensschäden). Soweit die geschätzte Auftragssumme für Leistungen, die im Rahmen einer EU-Ausschreibung vergeben werden sollen, < 80.000 € beträgt, gelten für sonstige Schäden (Sach- und Vermögensschäden = 1,5 Mio. Brutto). Die Maximierung der Ersatzleistung muss hierbei mindestens das Zweifache der Versicherungssumme betragen. Werden die gemäß Vergabebekanntmachung geforderten Deckungssummen nicht erreicht, so ist eine Erklärung des Versicherers beizufügen, dass die Deckungssummen im Auftragsfall angepasst werden. Für geplante Nachunternehmer muss keine Versicherungsbestätigung vorliegen. Hinweis: Der Nachweis des Versicherers darf nicht älter als 12 Monate zum Schlusstermin der Angebotsfrist sein.
Technische & berufliche Leistungsfähigkeit
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Referenzen (vergleichbare Bauleistungen)
Referenzen vergleichbarer Leistungen (3 Objekte) mit Angabe des erbrachten Leistungsumfangs, des Bearbeitungszeitraumes sowie des entsprechenden Auftraggebers und Ansprechpartners a) bei öffentlich bestelltem und vereidigtem Sachverständigen aus dem Sachgebiet „1400 Bewertung von bebauten und unbebauten Grundstücken“ b) bei Personenzertifizierung nach DID EN ISO/OEC 17024 aus der Fachgruppe „Sachverständiger für die Bewertung von Grundstücken und Standartimmobilien“ Alle in die Referenzliste aufgenommen Gutachten müssen zwingend auch die Bewertung von Aufbauten (siehe Punkt 4.2.3 der Leistungsbeschreibung) beinhalten.
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Referenzen (vergleichbare Bauleistungen)
Referenzen vergleichbarer Leistungen (3 Objekte) mit Angabe des erbrachten Leistungsumfangs, des Bearbeitungszeitraumes sowie des entsprechenden Auftraggebers und Ansprechpartners a) bei öffentlich bestelltem und vereidigtem Sachverständigen aus dem Sachgebiet „5112 Bewertung von Aufwuchs und Aufwuchsschäden“ b) bei Personenzertifizierung nach DID EN ISO/OEC 17024 aus der Fachgruppe „Sachverständiger für die Bewertung von Grundstücken und Standartimmobilien“ Alle in die Referenzliste aufgenommen Gutachten müssen zwingend auch die Bewertung von Aufwuchs (siehe Punkt 4.3 der Leistungsbeschreibung) beinhalten.
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Referenzen (vergleichbare Bauleistungen)
Referenzen vergleichbarer Leistungen (3 Objekte) mit Angabe des erbrachten Leistungsumfangs, des Bearbeitungszeitraumes sowie des entsprechenden Auftraggebers und Ansprechpartners a) bei öffentlich bestelltem und vereidigtem Sachverständigen aus den Sachgebieten „5110 Bewertungs- und Entschädigungsfragen in landwirtschaftlichen Betrieben“, zwingend mit Bewertung nach LandR 19 oder „1410 Bewertung von bebauten und unbebauten Grundstücken – Landwirtschaft“, zwingend mit Bewertung nach LandR 19 b) bei Personenzertifizierung nach DID EN ISO/OEC 17024 aus den Fachgruppen „Sachverständiger für die Bewertung von Grundstücken und Standartimmobilien“, zwingend mit Erfahrungen bzgl. der Bewertung nach LandR 19 oder „Sachverständiger für die Bewertung von Sonder- & Spezialimmobilien“, zwingend mit Erfahrungen bzgl. der Bewertung nach LandR 19
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Ausbildungs-/Berufsqualifikation des Personals
Benennung des Sachverständigen, der das jeweilige Gutachten erstellt. Der Sachverständige muss öffentlich bestellt und vereidigt sowie im bundesweiten IHK-Verzeichnis der öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen gelistet sein. Als Nachweis ist eine Kopie der Bestellungsurkunde vorzulegen. Diese muss mindestens bis 31.12.2026 gültig sein. Sofern die Bestellungsurkunde eine kürzere Gültigkeit hat, ist ein Nachweis zu erbringen, dass die Verlängerung der Bestellung beantragt/begonnen wurde (z. B. Schreiben der zuständigen IHK). Sofern diese Nachweise nicht vorgelegt werden können, erfolgt ein Ausschluss aus dem Vergabeverfahren. Alternativ kann der Bieter die Zertifizierungsurkunde über die Personenzertifizierung für Sachverständige nach DIN EN ISO/IEC 17024 einreichen. Diese muss mindestens bis 31.12.2026 gültig sein. Sofern die Zertifizierungsurkunde eine kürzere Gültigkeit hat, ist ein Nachweis zu erbringen, dass die Verlängerung der Zertifizierung beantrag/begonnen wurde (z. B. Schreiben der Zertifizierungsstelle). Die Nichtvorlage des Zertifikates führt zum Ausschluss aus dem Vergabeverfahren. (siehe Formular zur Eigenerklärung)
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Ausbildungs-/Berufsqualifikation des Personals
Der Sachverständige muss öffentlich bestellt und vereidigt sowie im bundesweiten IHK-Verzeichnis der öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen gelistet sein. Alternativ kann der Bieter die Zertifizierungsurkunde über die Personenzertifizierung für Sachverständige nach DIN EN ISO/IEC 17024 einreichen.
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Erfüllen Sie diese Anforderungen?
Diese Ausschreibung verlangt Nachweise zu Wirtschaftliche & finanzielle Leistungsfähigkeit, Technische & berufliche Leistungsfähigkeit. Mit einem kostenlosen Firmenprofil prüfen wir Ihre Eignung gegen diese Anforderungen — und gegen jede neue Ausschreibung. 14 Tage voller Zugang, keine Kreditkarte.
Mit der Anmeldung akzeptieren Sie unsere AGB und bestätigen, die Datenschutzerklärung zur Kenntnis genommen zu haben. AusschreibungsRadar richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne von § 14 BGB.
Vergabe- & Vertragsbedingungen
Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.
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Nachforderung fehlender Unterlagen möglich
Der Auftraggeber darf fehlende, unvollständige oder fehlerhafte Unterlagen nachfordern (§ 56 VgV).
- Elektronische Rechnung (eRechnung) verpflichtend
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EU-gefördertes Vorhaben
eu-funds
Hinweise zur Nachprüfung & Rügepflicht
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Verfahren vor der Vergabekammer (§ 160 GWB) Einleitung, Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. §134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Verfahrensverlauf
📅 .icsVollständige Historie dieses Vergabeverfahrens — alle Phasen und Veröffentlichungen.
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1 Veröffentlichung
- Frist 16.04.2026 Original-Veröffentlichung aktuell
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Preiseinschätzung
Basierend auf 227 vergleichbaren Vergabeergebnissen:
Statistische Auswertung öffentlicher Zuschlagswerte. Keine Preisempfehlung.
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