AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Erstellt am 17.07.2026 01:03 · Quelle: https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/019ce70f-4b36-414e-af6f-b7febe4a9a56/

Tanklöschfahrzeug

Notice-ID: 019ce70f-4b36-414e-af6f-b7febe4a9a56 · Procedure-ID: 019ce6e5-b5bf-4bc1-bacf-3d0612619331

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Stammdaten

Auftraggeber
Gemeindeverwaltung Aichwald, Aichwald
Veröffentlicht
16.03.2026
Frist (Submission)
20.04.2026
Notice-Typ
Ausschreibung
Verfahrensart
Offenes Verfahren
CPV-Code
34144212 — Transportmittel
Branche
Fahrzeuge & Fuhrpark
Geschätzter Wert
635.000 € (frühestes Los — abweichende Werte je Los siehe „Lose im Detail")
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle

Beschreibung

Die Beschaffung eines Tanklöschfahrzeug Typ TLF 3000 nach DIN 14530-22 EN 1846-M-3-DIN 14530-22-TLF 3000

Lose

2 Lose (max. 2 pro Bieter) — alle Lose Pflicht.

Lose im Detail

Dieses Verfahren ist in 2 Lose unterteilt — mit unterschiedlichen Auftragswerten je Los. Maßgeblich ist jeweils das Los, das Sie bearbeiten.

Los 1 — Tanklöschfahrzeug Typ TLF 3000; Fahrgestell und feuerwehrtechnischer Aufbau

Geschätzter Wert
570.000 €

Los 2 — Tanklöschfahrzeug Typ TLF 3000; feuerwehrtechnische Beladung

Geschätzter Wert
65.000 €

Vertragslaufzeit

Periode
25 Monate
Beginn
18.06.2026

Verfahrens-Bedingungen

Bindefrist
3 Monate
Bürgschaft
erforderlich

Vergabe-Status

Vergabe-Status
Vergabeergebnis liegt uns nicht vor

Verfahrensverlauf — alle 3 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammer Baden-Württemberg beim Regierungspräsidium Karlsruhe, Karlsruhe

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).