Mehr Details
Neubau Rettungswache, Hainichener Str. 10 in 09648 Mittweida: Los 061-1 - Kastenmöbel
Landkreis Mittweida Krankenhaus gGmbH · Mittweida · Sachsen
Frist vorbei — Zuschlag ansehen · an TINO-Tischler GmbH →Neue Ausschreibungen in „Bauwesen & Infrastruktur" — jede Woche per Email
Kostenlos · 1 Email pro Woche · Ein-Klick-Abmeldung · DSGVO-konform
Beschreibung
Neubau Rettungswache, Hainichener Str. 10 in 09648 Mittweida: Los 061-1 - Kastenmöbel
KI-Eignungsanalyse
KI-generiertBranche: Bauwesen & Infrastruktur
Ausschreibung für den Neubau einer Rettungswache in Mittweida, Los 061-1 betrifft Kastenmöbel.
Hinweis nach EU AI Act Art. 50: Diese Kurzanalyse wurde automatisiert von einem KI-Modell (Google Gemini) erstellt und ist ausschließlich ein Hilfsmittel zur schnellen Orientierung. Sie ersetzt keine Prüfung der Original-Vergabeunterlagen und ist keine Eignungs- oder Rechtsberatung. Die verbindlichen Angaben entnehmen Sie bitte der Bekanntmachung auf oeffentlichevergabe.de. Details zu unserer KI-Nutzung: KI-Transparenz.
Zuschlagskriterien
Wonach der Auftraggeber das wirtschaftlichste Angebot ermittelt.
-
--- 100 %Preis
niedrigster Preis
Quelle: Bekanntmachung (eForms) — Gewichtung wie vom Auftraggeber veröffentlicht.
Anforderungen an Bieter (Eignung)
Was Sie zur Teilnahme nachweisen müssen — wie vom Auftraggeber gefordert.
Befähigung zur Berufsausübung
-
Eignungsanforderung
A) Vorlage mit dem Angebot: Erklärung zu bestehenden Eintragungen in der Handwerksrolle und/oder bei der Industrie- und Handelskammer B) Vorlage auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle: Gewerbeanmeldung, Eintragung in der Handwerksrolle (Handwerkskarte) bzw. bei der Industrie- und Handelskammer (soweit zutreffend) Die Erklärungen gem. A) sind entweder mittels Angabe der Registriernummer beim Verein für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (präqualifizierte Unternehmen) oder mittels Eigenerklärung zur Eignung nach Formblatt 124 (liegt den Ausschreibungsunterlagen bei) oder mittels einer Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) abzugeben. Die Eintragung in ein gleichwertiges Verzeichnis anderer Mitgliedsstaates ist als Nachweis anstelle der Registrierung beim Verein für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. ebenso zugelassen. Die Pflicht zur Vorlage der Unterlagen gem. B) entfällt für präqualifizierte Unternehmen. Unternehmen, die ihren Sitz nicht in der Bundesrepublik Deutschland haben, müssen gleichwertige Unterlagen vorlegen. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen. Beabsichtigt der Bieter, Teile der Leistung von anderen Unternehmen ausführen zu lassen oder bedient er sich zum Nachweis seiner Eignung auf andere Unternehmen, so muss er die hierfür vorgesehenen Leistungen/Kapazitäten in seinem Angebot benennen und es ist deren jeweilige Nummer im Präqualifikationsverzeichnis oder es sind die Erklärungen und Bescheinigungen gemäß dem Formblatt 124 auch für diese anderen Unternehmen auf Verlangen vorzulegen. Auf gesondertes Verlangen ist nachzuweisen, dass dem Bieter die Kapazitäten der anderen Unternehmen zur Verfügung stehen.
-
Eignungsanforderung
A) Vorlage mit dem Angebot: Erklärung zu bestehenden Eintragungen im Handelsregister B) Vorlage auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle: Handelsregisterauszug (soweit zutreffend) Die Erklärungen gem. A) sind entweder mittels Angabe der Registriernummer beim Verein für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (präqualifizierte Unternehmen) oder mittels Eigenerklärung zur Eignung nach Formblatt 124 (liegt den Ausschreibungsunterlagen bei) oder mittels einer Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) abzugeben. Die Eintragung in ein gleichwertiges Verzeichnis anderer Mitgliedsstaates ist als Nachweis anstelle der Registrierung beim Verein für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. ebenso zugelassen. Die Pflicht zur Vorlage der Unterlagen gem. B) entfällt für präqualifizierte Unternehmen. Unternehmen, die ihren Sitz nicht in der Bundesrepublik Deutschland haben, müssen gleichwertige Unterlagen vorlegen. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen. Beabsichtigt der Bieter, Teile der Leistung von anderen Unternehmen ausführen zu lassen oder bedient er sich zum Nachweis seiner Eignung auf andere Unternehmen, so muss er die hierfür vorgesehenen Leistungen/Kapazitäten in seinem Angebot benennen und es ist deren jeweilige Nummer im Präqualifikationsverzeichnis oder es sind die Erklärungen und Bescheinigungen gemäß dem Formblatt 124 auch für diese anderen Unternehmen auf Verlangen vorzulegen. Auf gesondertes Verlangen ist nachzuweisen, dass dem Bieter die Kapazitäten der anderen Unternehmen zur Verfügung stehen.
Wirtschaftliche & finanzielle Leistungsfähigkeit
-
Berufshaftpflichtversicherung
Vorlage mit dem Angebot: Nachweis über das Bestehen einer Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung (auftragsübergreifend oder auftragsbezogen) oder abgeschlossen wird: Versicherungssumme von mindestens 3 Mio. € für Personen-, Sach- und Vermögensschäden oder – soweit eine solche Versicherung noch nicht besteht - Vorlage einer verbindlichen Zusage eine Haftpflichtversicherers, dass im Auftragsfall eine Haftpflichtversicherung in entsprechender Höhe abgeschlossen wird. Bei Bewerbergemeinschaften ist der Nachweis der Haftpflichtversicherung für jedes Mitglied getrennt zu führen. Alternativ kann eine Bestätigung durch eine Versicherungsgesellschaft eingereicht werden, dass im Falle einer Auftragsvergabe durch die Bewerber-/Bietergemeinschaft eine auftragsbezogene Versicherung in der vorgegebenen Deckungshöhe abgeschlossen wird, die die gesamtschuldnerische Haftung aller Mitglieder der Bewerbergemeinschaft abdeckt.
-
Wirtschaftliche/finanzielle Leistungsfähigkeit
A) Vorlage mit dem Angebot: (a) Erklärung zu Insolvenzverfahren und Liquidation, (b) Erklärung zur ordnungsgemäßen Erfüllung der Pflicht zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur Sozialversicherung, (c) Erklärung zur Mitgliedschaft bei der zuständigen Berufsgenossenschaft, d) Erklärung, dass nachweislich keine schwere Verfehlung begangen wurde, die die Zuverlässigkeit als Bieter in Frage stellt B) Vorlage auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle: (a) Rechtskräftig bestätigter Insolvenzplan (sofern zutreffend), (b)Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkasse (soweit das Unternehmen beitragspflichtig ist), (c)Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes bzw. Bescheinigung in Steuersachen (soweit das Finanzamt derartige Bescheinigungen ausstellt), (d)Freistellungsbescheinigung nach § 48b EStG, (e)Qualifizierte Unbedenklichkeitsbescheinigung der zuständigen Berufsgenossenschaft mit Angabe der Lohnsummen. Die Erklärungen gem. A) sind entweder mittels Angabe der Registriernummer beim Verein für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (präqualifizierte Unternehmen) oder mittels Eigenerklärung zur Eignung nach Formblatt 124 (liegt den Ausschreibungsunterlagen bei) oder mittels einer Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) abzugeben. Die Eintragung in ein gleichwertiges Verzeichnis anderer Mitgliedsstaates ist als Nachweis anstelle der Registrierung beim Verein für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. ebenso zugelassen. Die Pflicht zur Vorlage der Unterlagen gem. B) (a) entfällt für präqualifizierte Unternehmen. Unternehmen, die ihren Sitz nicht in der Bundesrepublik Deutschland haben, müssen gleichwertige Unterlagen vorlegen. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen. Beabsichtigt der Bieter, Teile der Leistung von anderen Unternehmen ausführen zu lassen oder bedient er sich zum Nachweis seiner Eignung auf andere Unternehmen, so muss er die hierfür vorgesehenen Leistungen/Kapazitäten in seinem Angebot benennen und es ist deren jeweilige Nummer im Präqualifikationsverzeichnis oder es sind die Erklärungen und Bescheinigungen gemäß dem Formblatt 124 auch für diese anderen Unternehmen auf Verlangen vorzulegen. Auf gesondertes Verlangen ist nachzuweisen, dass dem Bieter die Kapazitäten der anderen Unternehmen zur Verfügung stehen. Nimmt der Bieter hinsichtlich der Kriterien für die finanzielle Leistungsfähigkeit im Rahmen der Eignungsleihe die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch, müssen diese gemeinsam für die Auftragsausführung haften; die Haftungserklärung ist gleichzeitig mit der Verpflichtungserklärung dieser Unternehmen abzugeben. Ab einer Auftragssumme von 30.000 Euro netto wird der Auftraggeber bei der Registerbehörde abfragen, ob im Wettbewerbsregister Eintragungen zu demjenigen Bieter, auf dessen Angebot der Zuschlag erteilt werden soll, gespeichert sind.
-
Eignungsanforderung
Vorlage mit Angebot: Angabe des Umsatzes, jeweils bezogen auf die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre, soweit er Bauleistungen und andere Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Leistungen Die Erklärungen sind entweder mittels Angabe der Registriernummer beim Verein für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (präqualifizierte Unternehmen) oder mittels Eigenerklärung zur Eignung nach Formblatt 124 (liegt den Ausschreibungsunterlagen bei) oder mittels einer Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) abzugeben. Die Eintragung in ein gleichwertiges Verzeichnis anderer Mitgliedsstaates ist als Nachweis anstelle der Registrierung beim Verein für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. ebenso zugelassen. Beabsichtigt der Bieter, Teile der Leistung von anderen Unternehmen ausführen zu lassen oder bedient er sich zum Nachweis seiner Eignung auf andere Unternehmen, so muss er die hierfür vorgesehenen Leistungen/Kapazitäten in seinem Angebot benennen und es ist deren jeweilige Nummer im Präqualifikationsverzeichnis oder es sind die Erklärungen und Bescheinigungen gemäß dem Formblatt 124 auch für diese anderen Unternehmen auf Verlangen vorzulegen. Auf gesondertes Verlangen ist nachzuweisen, dass dem Bieter die Kapazitäten der anderen Unternehmen zur Verfügung stehen. Nimmt der Bieter hinsichtlich der Kriterien für die finanzielle Leistungsfähigkeit im Rahmen der Eignungsleihe die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch, müssen diese gemeinsam für die Auftragsausführung haften; die Haftungserklärung ist gleichzeitig mit der Verpflichtungserklärung dieser Unternehmen abzugeben.
Technische & berufliche Leistungsfähigkeit
-
Referenzen (vergleichbare Bauleistungen)
A) Vorlage mit dem Angebot: Erklärung, in den letzten fünf Kalenderjahren vergleichbare Leistungen ausgeführt zu haben, B) Vorlage auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle: mindestens drei Referenznachweise mit Angaben zu Ansprechpartner; Art der ausgeführten Leistung; Auftragssumme; Ausführungszeitraum; stichwortartige Benennung des mit eigenem Personal ausgeführten maßgeblichen Leistungsumfanges einschl. Angabe der ausgeführten Mengen; Zahl der hierfür durchschnittlich eingesetzten Arbeitnehmer; stichwortartige Beschreibung der besonderen technischen und gerätespezifischen Anforderungen bzw. (bei Komplettleistung) Kurzbeschreibung der Baumaßnahme einschließlich eventueller Besonderheiten der Ausführung; Angabe zur Art der Baumaßnahme (Neubau, Umbau, Denkmal); Angabe zur vertraglichen Bindung (Hauptauftragnehmer, ARGE-Partner, Nachunternehmer); ggf. Angabe der Gewerke, die mit eigenem Leitungspersonal koordiniert wurden; Bestätigung des Auftraggebers über die vertragsgemäße Ausführung der Leistung, Die Erklärungen gem. A) sind entweder mittels Angabe der Registriernummer beim Verein für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (präqualifizierte Unternehmen) oder mittels Eigenerklärung zur Eignung nach Formblatt 124 (liegt den Ausschreibungsunterlagen bei) oder mittels einer Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) abzugeben. Die Eintragung in ein gleichwertiges Verzeichnis anderer Mitgliedsstaates ist als Nachweis anstelle der Registrierung beim Verein für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. ebenso zugelassen. Die Pflicht zur Vorlage der Unterlagen gem. B) entfällt für präqualifizierte Unternehmen, mit Ausnahme von Referenznachweisen, soweit die im PQ-Verzeichnis abrufbaren Referenznachweise nicht ausreichend sind. Unternehmen, die ihren Sitz nicht in der Bundesrepublik Deutschland haben, müssen gleichwertige Unterlagen vorlegen. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen. Beabsichtigt der Bieter, Teile der Leistung von anderen Unternehmen ausführen zu lassen oder bedient er sich zum Nachweis seiner Eignung auf andere Unternehmen, so muss er die hierfür vorgesehenen Leistungen/Kapazitäten in seinem Angebot benennen und es ist deren jeweilige Nummer im Präqualifikationsverzeichnis oder es sind die Erklärungen und Bescheinigungen gemäß dem Formblatt 124 auch für diese anderen Unternehmen auf Verlangen vorzulegen. Auf gesondertes Verlangen ist nachzuweisen, dass dem Bieter die Kapazitäten der anderen Unternehmen zur Verfügung stehen. Nimmt der Bieter hinsichtlich der Kriterien für die berufliche Leistungsfähigkeit im Rahmen der Eignungsleihe die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch, müssen diese gemeinsam für die Auftragsausführung haften; die Haftungserklärung ist gleichzeitig mit der Verpflichtungserklärung dieser Unternehmen abzugeben. Eine Inanspruchnahme der Kapazitäten anderer Unternehmen für die berufliche Erfahrung ist nur möglich, wenn diese Unternehmen die Arbeiten ausführen, für die diese Kapazitäten benötigt werden.
-
Durchschnittliche Personalstärke
A) Vorlage mit dem Angebot: Erklärung, dass die für die Ausführung der Leistungen erforderlichen Arbeitskräfte zur Verfügung stehen. B) Vorlage auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle: Angabe der Zahl der in den letzten drei abgeschlossenen Kalenderjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte, gegliedert nach Lohngruppen mit extra ausgewiesenem technischen Leitungspersonal Die Erklärungen gem. A) sind entweder mittels Angabe der Registriernummer beim Verein für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (präqualifizierte Unternehmen) oder mittels Eigenerklärung zur Eignung nach Formblatt 124 (liegt den Ausschreibungsunterlagen bei) oder mittels einer Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) abzugeben. Die Eintragung in ein gleichwertiges Verzeichnis anderer Mitgliedsstaates ist als Nachweis anstelle der Registrierung beim Verein für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. ebenso zugelassen. Die Pflicht zur Vorlage der Unterlagen gem. B) entfällt für präqualifizierte Unternehmen. Unternehmen, die ihren Sitz nicht in der Bundesrepublik Deutschland haben, müssen gleichwertige Unterlagen vorlegen. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen. Beabsichtigt der Bieter, Teile der Leistung von anderen Unternehmen ausführen zu lassen oder bedient er sich zum Nachweis seiner Eignung auf andere Unternehmen, so muss er die hierfür vorgesehenen Leistungen/Kapazitäten in seinem Angebot benennen und es ist deren jeweilige Nummer im Präqualifikationsverzeichnis oder es sind die Erklärungen und Bescheinigungen gemäß dem Formblatt 124 auch für diese anderen Unternehmen auf Verlangen vorzulegen. Auf gesondertes Verlangen ist nachzuweisen, dass dem Bieter die Kapazitäten der anderen Unternehmen zur Verfügung stehen. Nimmt der Bieter hinsichtlich der Kriterien für die berufliche Leistungsfähigkeit im Rahmen der Eignungsleihe die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch, müssen diese gemeinsam für die Auftragsausführung haften; die Haftungserklärung ist gleichzeitig mit der Verpflichtungserklärung dieser Unternehmen abzugeben.
-
Nachunternehmer-Anteil
Beabsichtigt der Bieter, Teile der Leistung von anderen Unternehmen ausführen zu lassen oder sich bei der Erfüllung eines Auftrages im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche, finanzielle, technische oder berufliche Leistungsfähigkeit anderer Unternehmen zu bedienen, so muss er die hierfür vorgesehenen Leistungen/Kapazitäten in seinem Angebot benennen. Der Bieter hat auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle zu einem von ihr bestimmten Zeitpunkt nachzuweisen, dass ihm die erforderlichen Kapazitäten der anderen Unternehmen zur Verfügung stehen und diese Unternehmen geeignet sind. Er hat den Namen, den gesetzlichen Vertreter sowie die Kontaktdaten dieser Unternehmen anzugeben und entsprechende Verpflichtungserklärungen dieser Unternehmen vorzulegen.
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Vergabe- & Vertragsbedingungen
Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.
-
Nachforderung fehlender Unterlagen möglich
Der Auftraggeber darf fehlende, unvollständige oder fehlerhafte Unterlagen nachfordern (§ 56 VgV).
- Elektronische Rechnung (eRechnung) verpflichtend
Hinweise zur Nachprüfung & Rügepflicht
Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis bzw. – soweit die Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind – bis zum Ablauf der Teilnahme- bzw. Angebotsfrist gerügt wurden (§ 160 Abs. 3, Satz 1, Nr. 1 bis 3 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3, Satz 1, Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, soweit der Antrag erst nach Zuschlagserteilung zugestellt wird (§ 168 Abs. 2 Satz 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 10 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Fax oder auf elektronischem Weg bzw. 15 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Post (§ 134 Abs. 2 GWB). Die anfängliche Unwirksamkeit eines öffentlichen Auftrages gem. § 135 Abs. 1 GWB kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrages, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsabschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. (§ 135 Abs. 2 GWB).
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Verfahrensverlauf
📅 .icsVollständige Historie dieses Vergabeverfahrens — alle Phasen und Veröffentlichungen.
-
Ausschreibung Sie sind hier
Angebote werden eingeholt
1 Veröffentlichung
- Frist 07.04.2026 Original-Veröffentlichung aktuell
-
Vergabeergebnis
Auftrag wurde zugeschlagen · 35 Tage nach Fristende
Auftragnehmer TINO-Tischler GmbHZuschlagswert 33.196 €
Preiseinschätzung
Basierend auf 6.556 vergleichbaren Vergabeergebnissen:
Statistische Auswertung öffentlicher Zuschlagswerte. Keine Preisempfehlung.
Ähnliche Ausschreibungen
📬
Ähnliche Ausschreibungen per E-Mail
Erhalten Sie automatisch passende Aufträge — bevor Ihre Wettbewerber davon erfahren.
💡 Mehr als wöchentlich? Watchlist ab 9 €/Mo: täglich + Frist-Reminder + Zuschlag-Info →
Personalisiertes Suchprofil einrichten → · Für Einkaufsabteilungen: Rechnung per Überweisung →