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Zentralisierung Nuklearmedizin in Haus 3 - Los 230 Aushub, Verbau, Erdarbeiten
Universitätsklinikum Leipzig AöR · Leipzig · Sachsen
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Beschreibung
Zentralisierung Nuklearmedizin in Haus 3 - Los 230 Aushub, Verbau, Erdarbeiten
KI-Eignungsanalyse
KI-generiertBranche: Bauwesen & Infrastruktur
Ausschreibung für Erdarbeiten, Aushub und Verbau im Rahmen der Zentralisierung der Nuklearmedizin im Haus 3.
Hinweis nach EU AI Act Art. 50: Diese Kurzanalyse wurde automatisiert von einem KI-Modell (Google Gemini) erstellt und ist ausschließlich ein Hilfsmittel zur schnellen Orientierung. Sie ersetzt keine Prüfung der Original-Vergabeunterlagen und ist keine Eignungs- oder Rechtsberatung. Die verbindlichen Angaben entnehmen Sie bitte der Bekanntmachung auf oeffentlichevergabe.de. Details zu unserer KI-Nutzung: KI-Transparenz.
Anforderungen an Bieter (Eignung)
Was Sie zur Teilnahme nachweisen müssen — wie vom Auftraggeber gefordert.
Befähigung zur Berufsausübung
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Eignungsanforderung
Gem. § 6a EU Nr. 1 VOB/A die Eintragung in das Berufs- oder Handelsregister oder der Handwerksrolle des Sitzes des Bieters. Der Nachweis der Eignung kann auch durch Eigenerklärung gem. Formblatt 124 Eigenerklärungen zur Eignung erbracht werden. Das Formblatt 124 (Eigenerklärung zur Eignung) liegt den Verdingungsunterlagen bei. Der öffentliche Auftraggeber akzeptiert als vorläufigen Nachweis auch eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE).
Wirtschaftliche & finanzielle Leistungsfähigkeit
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Wirtschaftliche/finanzielle Leistungsfähigkeit
Folgende sonstige aktuelle Nachweise sind auf gesondertes Verlangen des Auftraggebers einzureichen: Eignungsnachweise entsprechend dem Formblatt 124 - Eigenerklärung zur Eignung, Freistellungsbescheinigung Finanzamt, Bescheinigung Haftpflichtversicherung gem. Punkt 10.8 der Weiteren Besonderen Vertragsbedingungen UKL, Urkalkulation.
Technische & berufliche Leistungsfähigkeit
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Eignungsanforderung
Zu erbringen ist der große Schweißnachweis nach DIN EN 1090.
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Referenzen (vergleichbare Bauleistungen)
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Gem. § 6a EU Nr. 3 VOB/A legt der Bieter als Nachweis der beruflichen und technischen Leistungsfähigkeit geeignete Referenzen vor. Dies kann durch direkt abrufbare Eintragung in die allgemein zugängliche Liste des Vereins für Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) erfolgen. Es sind mind. 3 nach Art und Umfang zum ausgeschriebenen Leistungsumfang vergleichbare Referenzen für Aushub-, Erd- und Verbauarbeiten aus den letzten 5 Kalenderjahren zu benennen. Es ist durch den Bieter sicherzustellen, dass die im Präqualifizierungsverzeichnis hinterlegten Referenznachweise (mind. drei Stück) mit der zu vergebenden Leistung in Art und Umfang vergleichbar sind. Sind die hinterlegten Referenznachweise nicht mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar, werden keine Nachweise nachgefordert und das Angebot des Bieters ist auszuschließen. Dem Bieter steht es mit Angebotsabgabe frei, zusätzlich zur bzw. anstelle der Eintragung im Präqualifizierungsverzeichnis, vergleichbare Referenznachweise einzureichen. Der vorläufige Nachweis der Eignung kann auch durch Eigenerklärung gem. Formblatt 124 Eigenerklärungen zur Eignung erbracht werden. Das Formblatt 124 (Eigenerklärung zur Eignung) liegt den Verdingungsunterlagen bei. Beruft sich der Bieter auf die Fähigkeiten anderer Unternehmen (Eignungsleihe), ist die jeweilige Nummer im Präqualifikationsverzeichnis oder es sind die Erklärungen und Bescheinigungen gem. Formblatt 124 auch für diese anderen Unternehmen auf Verlangen vorzulegen. Der öffentliche Auftraggeber akzeptiert als vorläufigen Nachweis auch eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE).***Hinweis: Zusätzlich zu den vorstehend genannten Referenzanforderungen werden bestimmte Mindestanforderungen gestellt (siehe weiteres Kriterium: Referenzen zu bestimmten Arbeiten).
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Referenzen (vergleichbare Bauleistungen)
Zusätzlich hat der Bieter nachstehende Mindestanforderungen an die Eignung mit seinem Angebot zu folgenden erbrachten Leistungen nachzuweisen (durch je einen Referenznachweis pro Mindestanforderung): Mindestanforderung 1: mind. 500 m² Herstellen von Bohrpfahlwand; Mindestanforderung 2: mind. 500 ² Herstellen von Trägerbohlwand, rückverankert, gebohrt; Mindestanforderung 3: mind. 100 m³ Herstellen von HDI-Wandunterfangung Bodenbefestigung mittels Düsenstrahlkörper; die Erfüllung der Mindestanforderungen 1, 2 und 3 können mit derselben Referenz nachgewiesen werden. Das Dokument Mindestanforderungen (5P.350.03.230 _Mindestanforderungen_Eignung) an die Eignung ist zwingend vom Bieter/BIEGE befüllt und mit Angabe des Erklärenden mit Angebot vollständig und eindeutig zuordenbar einzureichen - auch wenn Bieter/BIEGE über einen PQ-Eintrag verfügen. Der alleinige Verweis auf im PQ-Verzeichnis hinterlegte Referenzen ist unzulässig, da hiermit keine eindeutige Zuordnung zur jeweiligen Mindestanforderung möglich ist. Die vorbenannten Mindestanforderungen hängen mit dem technisch anspruchsvollen und komplexen Baugrubenverbau, aufgrund des beengten Baufeldes, der angrenzenden Bestandsbebauung sowie des direkten Anschlusses an ein bestehendes Klinikgebäude zusammen.
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Durchschnittliche Personalstärke
Der Bieter hat die Anzahl der beschäftigten Arbeitskräfte der letzten 3 abgeschlossenen Kalenderjahre, gegliedert nach Lohngruppen mit gesondert ausgewiesenem technischem Leitungspersonal, zu benennen.
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Vergabe- & Vertragsbedingungen
Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.
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Nachforderung teilweise möglich
Bestimmte fehlende Unterlagen dürfen nachgefordert werden — nicht alle.
- Elektronische Rechnung (eRechnung) verpflichtend
Hinweise zur Nachprüfung & Rügepflicht
Die Vergabekammer leitet gemäß § 160 Abs. 1 GWB ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Der Antrag ist gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1bis Nr. 4 GWB unzulässig, soweit: 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt. Form und Inhalt des Nachprüfungsantrags definiert § 161 Abs. 1 und 2 GWB.
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Verfahrensverlauf
📅 .icsVollständige Historie dieses Vergabeverfahrens — alle Phasen und Veröffentlichungen.
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Angebote werden eingeholt
6 Veröffentlichungen
- 15.05.2026 Auch in TED EU publiziert
- Frist 22.05.2026 Aufgrund erforderlicher Korrekturen zum veröffentlichten Leistungsverzeichnis 5P.350.03.230 Aushub, Verbau, Erdarbeiten (Datum Veröffentlichung TED EU 14.04.2026) verlängert der Auftraggeber mit Bieterrundschreiben 02 vom 13.05.2026 die Angebotsfrist bis zum 22.05.2026 um 13:00 Uhr. Die Teilnehmenden am Verfahren haben die Informationen aus dem Bieterrundschreiben 02 vom 13.05.2026 und die zugehörigen Austauschunterlagen bei ihrer Angebotskalkulation zwingend zu berücksichtigen.
- Frist 19.05.2026 Original-Veröffentlichung aktuell
- 27.04.2026 Auch in service.bund.de publiziert
- 27.04.2026 Auch in oeffentlichevergabe.de publiziert
- 28.04.2026 Auch in oeffentlichevergabe.de publiziert
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Vergabeergebnis
Vergabeergebnis liegt uns nicht vor — beim Auftraggeber direkt erfragen
0 Veröffentlichungen
Preiseinschätzung
Basierend auf 855 vergleichbaren Vergabeergebnissen:
Statistische Auswertung öffentlicher Zuschlagswerte. Keine Preisempfehlung.
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