Frist abgelaufen Facility Management & Gebäudetechnik
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Dienstleistungsauftrag EU-Oberschwelle KMU-geeignet

Stadt Markneukirchen, Gebäudereinigungsleistungen

Stadt Markneukirchen · Markneukirchen · Sachsen · Kommunaler Auftraggeber

Frist vorbei — aktuelle Ausschreibungen in Facility Management & Gebäudetechnik

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Beschreibung

Stadt Markneukirchen, Gebäudereinigungsleistungen

KI-Eignungsanalyse

KI-generiert

Branche: Facility Management & Gebäudetechnik

Die Stadt Markneukirchen vergibt Gebäudereinigungsleistungen im geschätzten Umfang von 560.000 EUR im beschränkten Verfahren.

Hinweis nach EU AI Act Art. 50: automatisiert erstellt (Google Gemini) — ersetzt keine Prüfung der Original-Vergabeunterlagen. Mehr ▾

Diese Kurzanalyse ist ausschließlich ein Hilfsmittel zur schnellen Orientierung und keine Eignungs- oder Rechtsberatung. Die verbindlichen Angaben entnehmen Sie bitte der Original-Bekanntmachung (oeffentlichevergabe.de). Details zu unserer KI-Nutzung: KI-Transparenz.

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Weitere Pflichtangaben aus der Bekanntmachung

Barrierefreiheit
  • Barrierefreiheit berücksichtigt
Verfahrensmerkmale

„Siehe Vergabeunterlagen "Erläuterungen“

Zweistufiges Verfahren (Bewerberlimitierung)

5–5 Bewerber zugelassen · sukzessive Reduktion möglich

Zuschlagskriterien

Wonach der Auftraggeber das wirtschaftlichste Angebot ermittelt.

Los 1 · Stadt Markneukirchen, Gebäudereinigungsleistungen
  • 1 Angebotsgesamtpreis 0,6 %
    Preis

    Siehe Auftragsunterlagen "Antragsbogen"

  • 6 Verfügbarkeit, Präsenz 0,1 %
    Qualität

    Siehe Auftragsunterlagen "Antragsbogen"

Quelle: Bekanntmachung (eForms) — Gewichtung wie vom Auftraggeber veröffentlicht.

Anforderungen an Bieter (Eignung)

Was Sie zur Teilnahme nachweisen müssen — wie vom Auftraggeber gefordert.

Befähigung zur Berufsausübung

  • Eintragung Berufsregister

    Es ist der Nachweis der Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung zu führen - Mindestforderung für den Zugang zum Verfahren - Nachzuweisen ist:
1. Eintragung in ein Handelsregister falls, eine Eintragungspflicht besteht, oder Eintragung in die Handwerksrolle bzw. das Verzeichnis der zulassungsfreien Handwerke oder handwerksähnlichen Gewerbe, oder Eintragung in ein vergleichbares Berufs- oder Handelsregister des Herkunftslandes (bei ausländischen Bietern).
2. Gewerbeanmeldung für Gebäudereinigung bzw. Reinigungsdienstleistungen.
3. Erklärung zur ordnungsgemäßen Berufsausübung, dass der Bieter zur Ausführung von Reinigungsleistungen berechtigt ist und die gesetzlichen Voraussetzungen zur Ausübung des Gewerbes erfüllt. Die Eigenerklärung erfolgt mit der Unterschrift auf dem Antragsbogen.
4. Bei Bietergemeinschaften sind die Nachweise sind von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft vorzulegen.
5. Bei Einsatz von Nachunternehmern (sofern bereits benannt) sind entsprechende Nachweise auch für Nachunternehmer vorzulegen, soweit diese Leistungen erbringen, für die eine entsprechende berufliche Befähigung erforderlich ist.
6. Registerauszüge dürfen in der Regel nicht älter als sechs Monate sein, sofern keine abweichende Regelung getroffen wird. Neben Einzelunternehmen sind Bewerber- bzw. Bietergemeinschaften (BG) zugelassen. Rechtsform von BG: gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigtem Vertreter; Abgabe der Erklärung, dass Mitglieder der BG (ARGE) gesamtschuldnerisch haften, auch über die Auflösung der ARGE hinaus. Die BG muss einen bevollmächtigten Vertreter benennen. Der AG behält sich vor, ergänzende Unterlagen abzufordern, welche die Zulässigkeit der Kooperation in Form einer BG (GWB §1) belegen. Sollte sich im Laufe des Verfahrens eine bestehende BG in ihrer Zusammensetzung verändern oder ein Einzelbewerber das Verfahren in BG fortsetzen wollen, ist dies nur mit schriftlicher Einwilligung des AG zulässig. Diese wird nicht erteilt, wenn durch die Veränderung der Wettbewerb wesentlich beeinträchtigt wird oder die Veränderung Auswirkungen auf Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit hat. Bei Bewerbergemeinschaften ist der Antragsbogen gemeinsam ausgefüllt und unterschrieben, sowie um die geforderten Nachweise ergänzt, den Unterlagen beizufügen. Die gestellten Anforderungen an die Fachkunde und Leistungsfähigkeit gelten als erfüllt, wenn die betreffenden Nachweise von einem oder mehreren Mitgliedsunternehmen erbracht werden und in ihrer Summe die gestellten Anforderungen erfüllen. Ausgenommen davon sind der zu führende Negativnachweis bezüglich der Ausschlussgründe gem. GWB §§ 123, 124, der Nachweis zu Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung sowie der Nachweis zur Berufshaftpflichtversicherung. Diese Anforderungen sind von jedem Mitgliedsunternehmen einzeln zu erfüllen.

Wirtschaftliche & finanzielle Leistungsfähigkeit

  • Berufshaftpflichtversicherung

    Die Versicherung muss folgende Mindestdeckungssummen je Versicherungsfall aufweisen: 
Personen-, Sach- und Vermögensschäden (Betriebshaftpflicht): ≥ 3.000.000 €, 
Obhuts- und Bearbeitungsschäden: ≥ 500.000 €,
 Umweltschäden (Umwelt-Haftpflicht, z.B. Verschmutzung, Ablagerungen): ≥ 500.000 €,
Schlüsselverlustschäden (Verlust oder Beschädigung von Schlüssel/Schließanlagen): ≥ 125.000 €. Die Deckungssummen müssen mindestens zweifach maximiert pro Versicherungsjahr zur Verfügung stehen.

  • Spezifischer Jahresumsatz (Auftragsbereich)

    300000 EUR Brutto

Technische & berufliche Leistungsfähigkeit

  • Referenzen (vergleichbare Dienstleistungen)

    Geeignete Referenzen: Es sind Referenzen vorzustellen, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind, siehe Vergabeunterlagen „Antragsbogen“.

Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.

Solche Anforderungen kommen wieder

Hier wurden Nachweise zu Befähigung zur Berufsausübung, Wirtschaftliche & finanzielle Leistungsfähigkeit, Technische & berufliche Leistungsfähigkeit verlangt. Für diese Ausschreibung ist die Frist vorbei — mit einem kostenlosen Suchprofil bekommen Sie vergleichbare Ausschreibungen am Tag der Veröffentlichung per E-Mail, statt sie Wochen später über eine Suchmaschine zu finden.

Vergabe- & Vertragsbedingungen

Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.

  • Nachforderung teilweise möglich

    Bestimmte fehlende Unterlagen dürfen nachgefordert werden — nicht alle.

  • Elektronische Rechnung (eRechnung) verpflichtend
  • Besondere Bedingungen für die Auftragsausführung

    Der Auftrag ist an zusätzliche Ausführungsbedingungen geknüpft (§ 128 GWB) — Details in den Vergabeunterlagen.

Hinweise zur Nachprüfung & Rügepflicht

Der Nachprüfungsantrag ist nach GWB § 160 Abs. 3 unzulässig, soweit der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe. Der Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Im Übrigen wird auf die Regelungen des GWB §§ 155 ff. verwiesen. Der Antrag auf Nachprüfung ist gemäß den Vorschriften des GWB §§ 160 ff. (Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen) bei der Vergabekammer einzureichen. Zuständig ist: Vergabekammer des Freistaates Sachsen bei der Landesdirektion Sachsen, Braustraße 2, 04107 Leipzig, vergabekammer@lds.sachsen.de, Tel. +49 3419770, Fax +49 3419771049, https://www.lds.sachsen.de

Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.

Verfahrensverlauf

📅 .ics

Vollständige Historie dieses Vergabeverfahrens — alle Phasen und Veröffentlichungen.

  1. Ausschreibung Sie sind hier

    Angebote werden eingeholt

    Geschätzter Wert 560.000 €

    1 Veröffentlichung

    • Frist 20.04.2026 Original-Veröffentlichung aktuell
  2. Wertung

    Angebote werden geprüft

  3. Vergabeergebnis

    Vergabeergebnis liegt uns nicht vor — beim Auftraggeber direkt erfragen

Preiseinschätzung

Basierend auf 1.459 vergleichbaren Vergabeergebnissen:

Unteres Quartil 319.637 €
Median 757.000 €
Oberes Quartil 9.708.248 €

Statistische Auswertung öffentlicher Zuschlagswerte. Keine Preisempfehlung.

560.000 €
Geschätzter Wert
entspricht Branchen-Median

Angebotsfrist 20.04.2026, 23:59 Uhr (abgelaufen)
Vergabenummer 08/2026
Verfahrensart Nicht offenes Verfahren
Auftragsart Dienstleistungsauftrag
Schwierigkeit Gering KI
Auftraggeber Stadt Markneukirchen
Standort Markneukirchen, Sachsen
Veröffentlicht 20.03.2026
CPV-Code 90910000
Abwasser, Abfall und Umwelt (Was ist das?)
Erfüllungsort Markneukirchen
Laufzeit 01.07.2026 – 30.06.2030
Bieterkommunikation ansehen Fragen & Antworten zum Verfahren im Vergabeportal (oeffentlichevergabe.de) · ggf. archiviert
Nebenangebote nicht zugelassen

Alert für ähnliche Ausschreibungen
CSV Export →
Vergabe-Status (?)
Vergabeergebnis liegt uns nicht vor
Bei Unterschwellenvergaben ist die TED-Veröffentlichung des Ergebnisses nicht zwingend — direkt beim Auftraggeber nachfragen.

Ø Bieter in der Branche 6.0
Methodik & Datenbasis

Historischer Durchschnitt aus 302.129 vergleichbaren Vergaben — keine Prognose für diese Ausschreibung.


Erfasste Abschluss-Meldungen 92%
Methodik & Datenbasis

Anteil der erfassten Verfahren in Facility Management & Gebäudetechnik mit veröffentlichter Zuschlag-Bekanntmachung. Basis: 19.912 Verfahren. Die tatsächliche Zuschlagsquote liegt typischerweise höher, weil viele Vergabestellen Ergebnisse verspätet oder gar nicht melden.


Markt-Insights

Ø Zuschlagsdauer 16 Tage
Schätzwert-Abweichung -9%
KMU-Bieteranteil 51%

Preis-Kalkulator

Historische Preisdaten für diese Branche in Sachsen
Preis-Kalkulator freischalten →


Vergabeunterlagen erhalten Sie über die in der Bekanntmachung angegebene Vergabeplattform des Auftraggebers Stadt Markneukirchen. Oberhalb der EU-Schwellenwerte ist die elektronische Einreichung über eVergabe-Plattformen (z. B. Vergabe.NRW, DTVP, evergabe-online.de, HAD) Pflicht.

Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammer des Freistaates Sachsen bei der Landesdirektion Sachsen, Leipzig

Hinweis zur Zuständigkeit

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht unbedingt die hier genannte.

Vollständige Daten

Quelle: oeffentlichevergabe.de · 5/5 Kernfelder

Zuletzt geprüft am 03.06.2026

Daten korrigieren →

Quelle: oeffentlichevergabe.de

Diese Ausschreibung ist abgeschlossen (Frist abgelaufen). Der ursprüngliche Eintrag im Vergabeportal der Vergabestelle ist nach Verfahrensende oft nicht mehr abrufbar — die dauerhafte Fassung finden Sie auf oeffentlichevergabe.de:

Vergabestelle

Stadt Markneukirchen · Markneukirchen

foerdermittel@markneukirchen.de
+493742241150