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Stadt Markneukirchen, Gebäudereinigungsleistungen
Stadt Markneukirchen · Markneukirchen · Sachsen · Kommunaler Auftraggeber
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Stadt Markneukirchen, Gebäudereinigungsleistungen
KI-Eignungsanalyse
KI-generiertBranche: Facility Management & Gebäudetechnik
Die Stadt Markneukirchen vergibt Gebäudereinigungsleistungen im geschätzten Umfang von 560.000 EUR im beschränkten Verfahren.
Hinweis nach EU AI Act Art. 50: automatisiert erstellt (Google Gemini) — ersetzt keine Prüfung der Original-Vergabeunterlagen. Mehr ▾
Diese Kurzanalyse ist ausschließlich ein Hilfsmittel zur schnellen Orientierung und keine Eignungs- oder Rechtsberatung. Die verbindlichen Angaben entnehmen Sie bitte der Original-Bekanntmachung (oeffentlichevergabe.de). Details zu unserer KI-Nutzung: KI-Transparenz.
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Weitere Pflichtangaben aus der Bekanntmachung
- Barrierefreiheit berücksichtigt
„Siehe Vergabeunterlagen "Erläuterungen“
5–5 Bewerber zugelassen · sukzessive Reduktion möglich
Zuschlagskriterien
Wonach der Auftraggeber das wirtschaftlichste Angebot ermittelt.
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1 Angebotsgesamtpreis 0,6 %Preis
Siehe Auftragsunterlagen "Antragsbogen"
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6 Verfügbarkeit, Präsenz 0,1 %Qualität
Siehe Auftragsunterlagen "Antragsbogen"
Quelle: Bekanntmachung (eForms) — Gewichtung wie vom Auftraggeber veröffentlicht.
Anforderungen an Bieter (Eignung)
Was Sie zur Teilnahme nachweisen müssen — wie vom Auftraggeber gefordert.
Befähigung zur Berufsausübung
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Eintragung Berufsregister
Es ist der Nachweis der Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung zu führen - Mindestforderung für den Zugang zum Verfahren - Nachzuweisen ist: 1. Eintragung in ein Handelsregister falls, eine Eintragungspflicht besteht, oder Eintragung in die Handwerksrolle bzw. das Verzeichnis der zulassungsfreien Handwerke oder handwerksähnlichen Gewerbe, oder Eintragung in ein vergleichbares Berufs- oder Handelsregister des Herkunftslandes (bei ausländischen Bietern). 2. Gewerbeanmeldung für Gebäudereinigung bzw. Reinigungsdienstleistungen. 3. Erklärung zur ordnungsgemäßen Berufsausübung, dass der Bieter zur Ausführung von Reinigungsleistungen berechtigt ist und die gesetzlichen Voraussetzungen zur Ausübung des Gewerbes erfüllt. Die Eigenerklärung erfolgt mit der Unterschrift auf dem Antragsbogen. 4. Bei Bietergemeinschaften sind die Nachweise sind von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft vorzulegen. 5. Bei Einsatz von Nachunternehmern (sofern bereits benannt) sind entsprechende Nachweise auch für Nachunternehmer vorzulegen, soweit diese Leistungen erbringen, für die eine entsprechende berufliche Befähigung erforderlich ist. 6. Registerauszüge dürfen in der Regel nicht älter als sechs Monate sein, sofern keine abweichende Regelung getroffen wird. Neben Einzelunternehmen sind Bewerber- bzw. Bietergemeinschaften (BG) zugelassen. Rechtsform von BG: gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigtem Vertreter; Abgabe der Erklärung, dass Mitglieder der BG (ARGE) gesamtschuldnerisch haften, auch über die Auflösung der ARGE hinaus. Die BG muss einen bevollmächtigten Vertreter benennen. Der AG behält sich vor, ergänzende Unterlagen abzufordern, welche die Zulässigkeit der Kooperation in Form einer BG (GWB §1) belegen. Sollte sich im Laufe des Verfahrens eine bestehende BG in ihrer Zusammensetzung verändern oder ein Einzelbewerber das Verfahren in BG fortsetzen wollen, ist dies nur mit schriftlicher Einwilligung des AG zulässig. Diese wird nicht erteilt, wenn durch die Veränderung der Wettbewerb wesentlich beeinträchtigt wird oder die Veränderung Auswirkungen auf Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit hat. Bei Bewerbergemeinschaften ist der Antragsbogen gemeinsam ausgefüllt und unterschrieben, sowie um die geforderten Nachweise ergänzt, den Unterlagen beizufügen. Die gestellten Anforderungen an die Fachkunde und Leistungsfähigkeit gelten als erfüllt, wenn die betreffenden Nachweise von einem oder mehreren Mitgliedsunternehmen erbracht werden und in ihrer Summe die gestellten Anforderungen erfüllen. Ausgenommen davon sind der zu führende Negativnachweis bezüglich der Ausschlussgründe gem. GWB §§ 123, 124, der Nachweis zu Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung sowie der Nachweis zur Berufshaftpflichtversicherung. Diese Anforderungen sind von jedem Mitgliedsunternehmen einzeln zu erfüllen.
Wirtschaftliche & finanzielle Leistungsfähigkeit
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Berufshaftpflichtversicherung
Die Versicherung muss folgende Mindestdeckungssummen je Versicherungsfall aufweisen: Personen-, Sach- und Vermögensschäden (Betriebshaftpflicht): ≥ 3.000.000 €, Obhuts- und Bearbeitungsschäden: ≥ 500.000 €, Umweltschäden (Umwelt-Haftpflicht, z.B. Verschmutzung, Ablagerungen): ≥ 500.000 €, Schlüsselverlustschäden (Verlust oder Beschädigung von Schlüssel/Schließanlagen): ≥ 125.000 €. Die Deckungssummen müssen mindestens zweifach maximiert pro Versicherungsjahr zur Verfügung stehen.
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Spezifischer Jahresumsatz (Auftragsbereich)
300000 EUR Brutto
Technische & berufliche Leistungsfähigkeit
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Referenzen (vergleichbare Dienstleistungen)
Geeignete Referenzen: Es sind Referenzen vorzustellen, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind, siehe Vergabeunterlagen „Antragsbogen“.
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Solche Anforderungen kommen wieder
Hier wurden Nachweise zu Befähigung zur Berufsausübung, Wirtschaftliche & finanzielle Leistungsfähigkeit, Technische & berufliche Leistungsfähigkeit verlangt. Für diese Ausschreibung ist die Frist vorbei — mit einem kostenlosen Suchprofil bekommen Sie vergleichbare Ausschreibungen am Tag der Veröffentlichung per E-Mail, statt sie Wochen später über eine Suchmaschine zu finden.
Mit der Anmeldung akzeptieren Sie unsere AGB und bestätigen, die Datenschutzerklärung zur Kenntnis genommen zu haben. AusschreibungsRadar richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne von § 14 BGB.
Vergabe- & Vertragsbedingungen
Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.
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Nachforderung teilweise möglich
Bestimmte fehlende Unterlagen dürfen nachgefordert werden — nicht alle.
- Elektronische Rechnung (eRechnung) verpflichtend
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Besondere Bedingungen für die Auftragsausführung
Der Auftrag ist an zusätzliche Ausführungsbedingungen geknüpft (§ 128 GWB) — Details in den Vergabeunterlagen.
Hinweise zur Nachprüfung & Rügepflicht
Der Nachprüfungsantrag ist nach GWB § 160 Abs. 3 unzulässig, soweit der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe. Der Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Im Übrigen wird auf die Regelungen des GWB §§ 155 ff. verwiesen. Der Antrag auf Nachprüfung ist gemäß den Vorschriften des GWB §§ 160 ff. (Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen) bei der Vergabekammer einzureichen. Zuständig ist: Vergabekammer des Freistaates Sachsen bei der Landesdirektion Sachsen, Braustraße 2, 04107 Leipzig, vergabekammer@lds.sachsen.de, Tel. +49 3419770, Fax +49 3419771049, https://www.lds.sachsen.de
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Verfahrensverlauf
📅 .icsVollständige Historie dieses Vergabeverfahrens — alle Phasen und Veröffentlichungen.
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Ausschreibung Sie sind hier
Angebote werden eingeholt
Geschätzter Wert 560.000 €1 Veröffentlichung
- Frist 20.04.2026 Original-Veröffentlichung aktuell
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Wertung
Angebote werden geprüft
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Vergabeergebnis
Vergabeergebnis liegt uns nicht vor — beim Auftraggeber direkt erfragen
Preiseinschätzung
Basierend auf 1.459 vergleichbaren Vergabeergebnissen:
Statistische Auswertung öffentlicher Zuschlagswerte. Keine Preisempfehlung.
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