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Sanierung der Scheune im Rittergut - Gemeinde Großpösna
Gemeinde Großpösna · Großpösna · Sachsen
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Beschreibung
Sanierung der Scheune im Rittergut - Gemeinde Großpösna
KI-Eignungsanalyse
KI-generiertBranche: Bauwesen & Infrastruktur
Gegenstand ist die Sanierung einer Scheune im Rittergut der Gemeinde Großpösna.
Hinweis nach EU AI Act Art. 50: Diese Kurzanalyse wurde automatisiert von einem KI-Modell (Google Gemini) erstellt und ist ausschließlich ein Hilfsmittel zur schnellen Orientierung. Sie ersetzt keine Prüfung der Original-Vergabeunterlagen und ist keine Eignungs- oder Rechtsberatung. Die verbindlichen Angaben entnehmen Sie bitte der Bekanntmachung auf oeffentlichevergabe.de. Details zu unserer KI-Nutzung: KI-Transparenz.
Weitere Pflichtangaben aus der Bekanntmachung
„Das Verfahren wird als Verhandlungsverfahren mit vorgeschaltetem Teilnahmewettbewerb gemäß § 17 VgV i.V.m. § 74 VgV und § 97 ff. GWB durchgeführt. Ziel ist die Zuschlagserteilung der losweisen Leistungsbilder gemäß §§ 34 ff. HOAI (Objektplanung), §§ 49 ff. HOAI (Tragwerksplanung), §§ 53 ff. HOAI (Technische Ausrüstung, Anlagengruppen 1 bis 3, 7), §§ 53 ff. HOAI (Technische Ausrüstung, Anlagengruppen 4 bis 6, 8), §§ 39 ff. HOAI i.V. Anlage 11 (Freianlagenplanung) sowie §§ 34 ff HOAI i.V. Anlage 10 (Objektplanung Innenräume) für die Planung und Umsetzung des kommunalen Bauvorhabens „Sanierung der Scheune im Rittergut“. Dem Leistungsbild der Objektplanung sind aus Gründen der Komplexität folgende weitere Leistungen zugeordnet: Planungs- bzw. Beratungsleistungen zur Bauphysik, Leistungsbild Wärmeschutz und Energiebilanzierung gemäß Anlage 1.2.2 HOAI sowie Leistungsbild Bauakustik gemäß Anlage 1.2.2 HOAI; Planungs- bzw. Beratungsleistungen zum Brandschutz gemäß AHO Heft 17, Aufbau eines geschützten internetbasierten Projektraums: Plattform für den Datenaustausch (EU basiert – Dropbox nicht möglich) zur kostenfreien Nutzung des AG und der Fachplaner. Teilnahmeanträge bzw. Angebote können für ein Los, mehrere Lose oder alle Lose eingereicht werden. Bieterfragen, die per E-Mail, schriftlich oder mündlich an die Verfahrensbegleitung bzw. den Auftraggeber herangetragen werden, können nicht berücksichtigt werden. Fragen, die nicht bis zum 23.04.2026 in Textform eingereicht wurden, können grundsätzlich nicht mehr vor Ablauf der Teilnahmefrist beantwortet werden. Bieterfragen und deren Antworten werden grundsätzlich als Nachlieferung innerhalb von 7 Kalendertagen für alle Bieter zur Verfügung gestellt. Die Vergabestelle behält sich vor, gemäß § 17 Abs. 11 VgV den Auftrag bereits auf Grundlage dieser ersten Angebote zu vergeben, ohne in Vergabeverhandlungen einzutreten.“
3–5 Bewerber zugelassen · sukzessive Reduktion möglich · Zuschlag ohne Verhandlung möglich
§§ 1 ff. GWB und § 1 ff. VgV
Preiseinschätzung
Basierend auf 3.514 vergleichbaren Vergabeergebnissen:
Statistische Auswertung öffentlicher Zuschlagswerte. Keine Preisempfehlung.
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