Frist abgelaufen Entsorgung & Recycling
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Dienstleistungsauftrag EU-Oberschwelle KMU-geeignet Grüne Vergabe

Übernahme, Transport und Verwertung von im Landkreis Bayreuth erfasstem Altpapier für die Zeit vom 01.01.2027 bis 31.12.2029

Abfallwirtschaftsunternehmen Bayreuth – Land (AWB) · Bayreuth · Bayern · Körperschaft des öffentlichen Rechts (kommunal)

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Beschreibung

Gegenstand dieses Vergabeverfahrens sind – abhängig von der Ausgestaltung der künftigen Abstimmungsvereinbarung des Landkreises bzw. des AWB mit den Systembetreibern im Sinne des VerpackG für die Zeit ab 2027 • den Betrieb einer im Radius von maximal 15 km vom Stadtzentrum Bayreuth gelegenen Umladestation (auch als Übernahmestelle bezeichnet), an der das unten näher bezeichnete im Einzugsbereich des Landkreises Bayreuth erfasste Altpapier vom Auftragnehmer zu übernehmen ist, • die Übernahme und Verwiegung des Altpapiers auf einer geeichten Fahrzeugwaage an der Umladestation, • ggf. die Bereitstellung und Herausgabe des auf die Systembetreiber entfallenden Anteils an den übernommenen Altpapiermengen, • die Bereitstellung und der Transport des übrigen Altpapiers (v.a. kommunales Altpapier) zu der/den vom Auftragnehmer benannten Verwertungsanlage(n) sowie • die dortige ordnungsgemäße und schadlose stoffliche Verwertung des im Auftrag des Auftraggebers übernommenen Altpapiers einschließlich der Entsorgung etwaiger Störstoffe und die • Mengenmeldung an Systembetreiber i.S. von wme-fact, jeweils in Übereinstimmung mit den jeweils geltenden Rechtsvorschriften und behördlichen Genehmigungen nach näherer Maßgabe der Leistungsbeschreibung (Teil II) und des Entsorgungsvertrages (Teil IV). Die aktuell gültige, gemäß § 22 Abs. 1 lt. VerpackG vereinbarte Anlage 7 zur Abstimmungsvereinbarung wurde zwischen Landkreis und Systembetreibern für die Jahre 2024 bis einschl. 2028 verabredet. Im Zusammenhang damit haben sich sämtliche Systembetreiber für eine Bereitstellung der auf sie entfallenden Mengen an sie entschieden. Bis einschließlich 2028 muss der künftige Auftragnehmer den Systemen also die auf sie jeweils entfallenden Mengen gesondert bereitstellen. Nicht Bestandteil der ausgeschriebenen Leistungen sind die der Übernahme vorgelagerten Leistungen der Sammlung und Beförderung von Altpapier aus den Blauen Tonnen und den Depotcontainern. Diese werden von anderen, vom Auftraggeber

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Änderungen am Verfahren

1 Aktualisierung

Der Auftraggeber hat dieses Verfahren nach der Veröffentlichung angepasst.

  1. ✏️ Änderung

    Ergänzende Informationen

Maßgeblich ist stets die Original-Bekanntmachung beim Auftraggeber. Vollständiger Verfahrensverlauf →

⚡

KI-Eignungsanalyse

KI-generiert

Branche: Entsorgung & Recycling

Gesucht wird ein Dienstleister für die Übernahme, den Transport und die Verwertung von Altpapier im Landkreis Bayreuth für den Zeitraum 2027-2029.

Hinweis nach EU AI Act Art. 50: automatisiert erstellt (Google Gemini) — ersetzt keine Prüfung der Original-Vergabeunterlagen. Mehr ▾

Diese Kurzanalyse ist ausschließlich ein Hilfsmittel zur schnellen Orientierung und keine Eignungs- oder Rechtsberatung. Die verbindlichen Angaben entnehmen Sie bitte der Original-Bekanntmachung (oeffentlichevergabe.de). Details zu unserer KI-Nutzung: KI-Transparenz.

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📅 Laufzeit endet am 31.12.2029

Diese Ausschreibung ist abgeschlossen. Laut der Zuschlags-Bekanntmachung zu diesem Verfahren läuft der vergebene Auftrag bis zum genannten Datum. Er kann laut Bekanntmachung bis zu 2× verlängert werden — das Laufzeitende ist dann nicht das Vertragsende. Ob der Auftraggeber danach erneut vergibt, entscheidet allein er; die Angabe ist ein Anhaltspunkt für Ihre Vorbereitung, keine angekündigte Ausschreibung.

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Weitere Pflichtangaben aus der Bekanntmachung

Grüne Beschaffung
  • Verschmutzungsvermeidung
Soziale Kriterien
  • Angemessene Arbeitsbedingungen
Grenzüberschreitendes Recht

Es wird eine Erklärung zu den Verbotstatbeständen nach Art. 5k Abs. 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014) in Formular 10 (Teil V der Vergabeunterlagen) abgefragt.

Zuschlagskriterien

Wonach der Auftraggeber das wirtschaftlichste Angebot ermittelt.

Los 1 · Übernahme, Transport und Verwertung von im Landkreis Bayreuth erfasstem Altpapier für die Zeit vom 01.01.2027 bis 31.12.2029
  • Preis nach Wichtigkeit

    Der Zuschlag wird nach Maßgabe von § 58 Abs. 1 VgV auf das wirtschaftlichste Angebot erteilt. Zu dessen Ermittlung wird eine Bewertung anhand eines allein zu diesen Zwecken ermittelten Gesamtwertungspreises vorgenommen. Dieser Gesamtwertungspreis setzt sich zusammen aus der Summe der im Angebot gebotenen und mit der prognostizierten Mengenannahme gewichteten Preise für die Übernahme, Umladung, für die Leistungen der Bereitstellung, des Transports und der Verwertung unter Abzug des gebotenen Erlöses. Für die Gewichtung werden dabei folgende Annahmen zugrunde gelegt: - die insgesamt an die Übernahmestelle / Umladestation angelieferte Altpapiermenge aus Blauen Tonnen und Containern wird grds. pro Jahr auf rund 6.300 Mg geschätzt und diese Menge als Gewichtungsfaktor für den „Umladepreis“ angesetzt - Es wird mit einer Bereitstellung eines Mengenanteiles von jeweils 35 % der Gesamtmenge an die Systembetreiber gerechnet und dieser für die Gewichtung des „Bereitstellungspreises“ angesetzt (also 2.205 Mg pro Jahr). - Für die Verwertungsmengen und den Gewichtungsfaktor für Verwertungspreis, Transportpreis sowie Verwertungserlöse werden daher 4.095 Mg/a angesetzt. Die so ermittelten gewichteten Wertungspreise (WÜ, WT, und WV) und der Wertungserlös (WE) werden für die Zwecke der Wertung saldiert. So wird ein Gesamtwertungspreis für die Laufzeit des Vertrages ermittelt. Das Angebot mit dem niedrigsten Gesamtwertungspreis gilt als das wirtschaftlichste im Sinne von § 127 Abs. 1 GWB. Bei Preisgleichheit entscheidet das Los zwischen den betreffenden Angeboten.

Quelle: Bekanntmachung (eForms) — Gewichtung wie vom Auftraggeber veröffentlicht.

Anforderungen an Bieter (Eignung)

Was Sie zur Teilnahme nachweisen müssen — wie vom Auftraggeber gefordert.

Befähigung zur Berufsausübung

  • Eintragung Berufs-/Handelsregister

    Wird der Bieter / die Bietergemeinschaft nur als Vermittler oder Makler für die Verwertung der PPK-Abfälle tätig, müssen für die Befähigung zur Berufsausübung zusätzlich die Voraussetzungen des § 53 KrWG vorliegen. Erst auf Aufforderung der Vergabestelle ist vom Bieter bzw. der Bietergemeinschaft, der bzw. die in die engere Auswahl kommt, zum Nachweis eine Kopie der Anzeige nach § 53 Abs. 1 KrWG oder – soweit einschlägig – der Erlaubnis nach § 54 KrWG zu übermitteln.

  • Eintragung Berufsregister

    Als Nachweis der Befähigung zur Berufsausübung wird vorliegend die Eintragung des jeweiligen Unternehmens im einschlägigen Berufsregister für den Fall, dass das Unternehmen von Rechts wegen dort eingetragen werden kann, verlangt. Zum Beleg sind mit dem Angebot aktuelle Auszüge (max. sechs Monate alt) aus dem Berufsregister vorzulegen (a) für das Unternehmen des Bieters bzw. die Mitglieder einer Bietergemeinschaft sowie (b) für Unterauftragnehmer oder andere zur Eignungsleihe eingesetzte Dritte, soweit diese die Umladestation/Übernahmestelle betreiben oder Transportleistungen zur Sortieranlage/Verwertungsanlage erbringen. Auf Aufforderung sind sie auch für die Unternehmen zu übermitteln, welche für die Sortierung bzw. Verwertung des Altpapiers vorgesehen sind (z.B. Papierfabriken).

  • Eintragung Handelsregister

    Als Nachweis der Befähigung zur Berufsausübung wird vorliegend die Eintragung des jeweiligen Unternehmens im einschlägigen Handelsregister für den Fall, dass das Unternehmen von Rechts wegen dort eingetragen werden kann, verlangt. Zum Beleg sind mit dem Angebot aktuelle Auszüge (max. sechs Monate alt) aus dem Handelsregister vorzulegen (a) für das Unternehmen des Bieters bzw. die Mitglieder einer Bietergemeinschaft sowie (b) für Unterauftragnehmer oder andere zur Eignungsleihe eingesetzte Dritte, soweit diese die Umladestation/Übernahmestelle betreiben oder Transportleistungen zur Sortieranlage/Verwertungsanlage erbringen. Auf Aufforderung sind sie auch für die Unternehmen zu übermitteln, welche für die Sortierung bzw. Verwertung des Altpapiers vorgesehen sind (z.B. Papierfabriken).

Wirtschaftliche & finanzielle Leistungsfähigkeit

  • Berufshaftpflichtversicherung

    Der Bieter / die Bietergemeinschaft und diejenigen Unternehmen, welche Transportleistungen und/oder den Betrieb der Umladestation übernehmen, müssen spätestens zum Leistungsbeginn über einen angemessenen Versicherungsschutz im Sinne einer Betriebshaftpflichtversicherung mit den folgenden Deckungssummen verfügen: - 1,5 Mio. € für Personen-/Sachschäden sowie - 150.000,00 € für Vermögensschäden (jeweils bezogen auf den Einzelfall bei zweifacher Maximierung). Die Anforderungen gelten auch dann als erfüllt, wenn die Betriebshaftpflichtversicherung eine Pauschale von mindestens 3,3 Mio. € für Personen-, Sach- oder Vermögensschäden pauschal für alle Schadensfälle eines Jahres umfasst. Mit dem Angebot haben der Bieter sowie diejenigen Unternehmen, die die Umladestation betreiben oder Transportleistungen erbringen, entsprechende Bestätigungen ihrer Versicherungsinstitute hochzuladen - über das Bestehen eines entsprechenden Versicherungsschutzes im geforderten Umfang oder - über die Bereitschaft zur Anpassung des Versicherungsschutzes an die geforderten Mindestsummen. Formulare sind hierfür nicht vorbereitet, es können Erklärungen der Versicherungsinstitute verwendet werden.

  • Gesamtjahresumsatz

    Es sind Erklärungen über den Gesamtumsatz des Unternehmens in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren abzugeben (2023, 2024 und 2025), sofern das Geschäftsjahr mit dem Kalenderjahr übereinstimmt (vgl. Formular 6). Die Umsatzangaben sind mit dem Angebot vorzulegen (a) für den Bieter und die Mitglieder einer Bietergemeinschaft sowie (b) für Unterauftragnehmer/Dritter zur Eignungsleihe, welche Transportleistungen erbringen oder die Umladestation betreiben.

Technische & berufliche Leistungsfähigkeit

  • Werkzeuge, Anlagen, technische Ausrüstung

    Die technische Leistungsfähigkeit wird ferner beurteilt anhand einer Erklärung des Bieters / der Bietergemeinschaft dazu, über welche Ausstattung und welche technische Ausrüstung das Unternehmen für die Ausführung des Auftrags verfügt bzw. inwieweit es sich insoweit auf die Ausstattung und Ausrüstung Dritter im Wege der Eignungsleihe beruft. Im Einzelnen werden vom Bieter bzw. von der Bietergemeinschaft mit dem Angebot Erklärungen zu folgenden Aspekten verlangt (vgl. hierzu Formular 8). Sieht ein Bieter eine Sortierung in einer von der Umladestation gesonderten Sortieranlage vor, die nicht gleichzeitig auch die Papierfabrik ist, muss er in Formular 8 also dennoch zwingend mindestens eine Verwertungsanlage angeben, in der die stoffliche Verwertung des Altpapiers und das Ende der Abfalleigenschaft bewirkt werden. Der Bieter muss zur Darlegung seiner Fähigkeit, die übernommenen Altpapierabfälle zu verwerten, in Formular 8 grds. mindestens einen Verwertungsweg vorsehen, auf den er verlässlich zurückgreifen kann. Sollen mehrere Verwertungsanlagen eingesetzt werden, sollte der Bieter im Formular 8 mindestens die beiden Anlagen angeben, die die höchsten Teilmengen erhalten sollen. Er kann auch zwei alternative Verwertungswege (z.B. mit und ohne Sortierung) vorstellen, jedoch müssen dann beide im gegebenen Fall auch verlässlich zur Verfügung stehen. Es ist also eine gewisse Klarheit zu den Verwertungsmöglichkeiten, die in Formular 8 anzugeben sind, vom Bieter verlangt. Die lt. Formular 8 für diese Verwertungswege als Betreiber und damit als Unterauftragnehmer oder Dritte in Betracht kommenden Unternehmen sind in Formular 4 zu benennen, wenn keine Identität mit dem Bieter besteht. Für die vorgesehenen einzusetzenden Unternehmen, die im Auftragsfall als Unterauftragnehmer des Auftragnehmers tätig werden, sind die für Unterauftragnehmer erforderlichen Erklärungen zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach Formularen 1 und 2 grundsätzlich mit dem Angebot hochzuladen (also z.B. auch für die Betreiber der vorgesehenen Sortieranlage und der anvisierten Verwertungsanlage).

  • Referenzen (vergleichbare Dienstleistungen)

    Der Bieter/die Bietergemeinschaft muss über Erfahrungen in der Erbringung der folgenden drei Leistungsbereiche verfügen oder sich insoweit auf die Erfahrung Dritter gem. § 37 VgV berufen können - Umschlag von Abfällen allgemein - Transport von Abfällen allgemein - Verwertung/Sortierung bzw. Vermarktung von Altpapier im kommunalen Auftrag. - Erfahrung im Umgang und in der Handhabung von wme-fact (Meldesystem von Verpackungspapieren an die Systembetreiber). Als Mindestanforderungen an die fachliche Eignung gelten insoweit, - dass der Bieter oder ein Dritter, auf den er sich beruft, in jedem Leistungsbereich zumindest eine Referenz aus den letzten drei Jahren benennen kann. Zum Nachweis verlangt die Vergabestelle mit dem Angebot die Vorlage einer Erklärung des Bieters bzw. der Mitglieder einer Bietergemeinschaft nach Formular 7 mit Angaben zu erbrachten Leistungen - des Umschlags, des Transportes von Abfällen sowie der Verwertung, Sortierung oder Vermarktung von Altpapier (letzteres im kommunalen Auftrag) und der Abrechnung nach wme-fact - jeweils in den letzten drei Jahren - mit Angaben zum Leistungszeitraum sowie dem Empfänger der Leistungen unter gleichzeitiger Benennung eines dortigen Ansprechpartners mit Telefonnummer und Mailadresse. Der Bieter erklärt sich mit Abgabe seiner Erklärung nach diesem Formular damit einverstanden, dass sich die Vergabestelle bei den dort angegebenen Auftraggebern bzw. Leistungsempfängern nach deren Zufriedenheit mit der Leistungserbringung durch den Bieter erkundigt. Soweit sich der Bieter oder die Bietergemeinschaft auf die Referenzen Dritter (z.B. Unterauftragnehmer) beruft, sind mit dem Angebot darüber hinaus entsprechende Erklärungen dieser Dritten nach Formular 7 hochzuladen. Es genügt, wenn der Bieter über Referenzen in der Verwertung oder der Vermarktung von Altpapier verfügt. Hat er also bereits einen Auftrag über die Verwertung von Altpapier erbracht, wurde das Papier dabei an einen Dritten zur Verwertung übergeben (vom Bieter also nur an diesen vermarktet), kann dieser Auftrag als Referenz angegeben werden. Sofern der Bieter nicht selbst über solche Referenzen in der Verwertung oder zumindest der Vermarktung von Altpapier verfügt, kann er Referenzen dadurch belegen, dass er Referenzen eines Dritten, z.B. der Papierfabrik, nach Formular 7 vorlegt, aus dem hervorgeht, dass dieser Dritte bereits Papier verwertet oder vermarktet hat.

Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.

Solche Anforderungen kommen wieder

Hier wurden Nachweise zu Befähigung zur Berufsausübung, Wirtschaftliche & finanzielle Leistungsfähigkeit, Technische & berufliche Leistungsfähigkeit verlangt. Für diese Ausschreibung ist die Frist vorbei — mit einem kostenlosen Suchprofil bekommen Sie vergleichbare Ausschreibungen am Tag der Veröffentlichung per E-Mail, statt sie Wochen später über eine Suchmaschine zu finden.

Vergabe- & Vertragsbedingungen

Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.

  • Nachforderung fehlender Unterlagen möglich

    Der Auftraggeber darf fehlende, unvollständige oder fehlerhafte Unterlagen nachfordern (§ 56 VgV).

  • Elektronische Rechnung (eRechnung) zugelassen
Hinweise zur Nachprüfung & Rügepflicht

Bitte beachten Sie für die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrages die Voraussetzungen insbesondere des § 160 GWB. Insofern weisen wir insbesondere darauf hin, • dass ein Antrag nach § 160 Abs. 3 GWB bei der Vergabekammer unzulässig ist, sofern der geltend gemachte Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und bei der Vergabestelle nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt wurde; ebenso, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind; • dass das Verfahren vor der Vergabekammer für die unterliegende Partei kostenpflichtig ist; • dass der Bieter wegen der Möglichkeit der Durchführung eines Nachprüfungsverfahrens mit Akteneinsichtsrechten aller Beteiligten nach § 165 Abs. 1 GWB damit rechnen muss, dass sein Angebot von den Beteiligten bei der Vergabekammer eingesehen wird. Daher liegt es in seinem Interesse, schon in seinen Angebotsunterlagen auf wichtige Gründe, die die Vergabekammer nach § 165 Abs. 2 GWB veranlassen können, die Einsicht in die Akte zu versagen, hinzuweisen und diese in seinen Angebotsunterlagen entsprechend kenntlich zu machen (Geheimnisse, insbesondere Fabrikations-, Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisse). Zur Durchsetzung seiner Rechte muss sich der Bieter in einem solchen Fall an die Vergabekammer wenden.

Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.

Verfahrensverlauf

📅 .ics

Vollständige Historie dieses Vergabeverfahrens — alle Phasen und Veröffentlichungen.

  1. Ausschreibung Sie sind hier

    Angebote werden eingeholt

    1 Veröffentlichung

    • Frist 20.05.2026 Ergänzende Informationen · in TED EU + oev aktuell
  2. Vergabeergebnis

    Auftrag wurde zugeschlagen · 86 Tage nach Fristende

    Auftragnehmer Bergler GmbH & Co. KG

Preiseinschätzung

Basierend auf 88 vergleichbaren Vergabeergebnissen:

Unteres Quartil 462.018 €
Median 761.240 €
Oberes Quartil 1.834.070 €

Statistische Auswertung öffentlicher Zuschlagswerte. Keine Preisempfehlung.

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Vergabeunterlagen

Beim Original-Portal — die Angebotsfrist ist abgelaufen, die Unterlagen sind dort ggf. nicht mehr hinterlegt.

Stammdaten
Angebotsfrist 20.05.2026, 12:00 Uhr (abgelaufen)
Vergabenummer AWB BT/2026-01
Verfahrensart Offenes Verfahren
Auftragsart Dienstleistungsauftrag
Schwierigkeit Gering KI
Auftraggeber Abfallwirtschaftsunternehmen Bayreuth – Land (AWB)
Standort Bayreuth, Bayern
Veröffentlicht 13.04.2026
CPV-Code 90514000
Abwasser, Abfall und Umwelt (Was ist das?)
Erfüllungsort Bayreuth
Laufzeit 01.01.2027 – 31.12.2029
Verlängerungsoption bis zu 2× verlängerbar
Bindefrist (?) 104 Tage
Bieterkommunikation ansehen Fragen & Antworten zum Verfahren im Vergabeportal (oeffentlichevergabe.de) · ggf. archiviert
Nebenangebote nicht zugelassen

Alert für ähnliche Ausschreibungen
CSV Export →
Ø Bieter in der Branche 6.0
Methodik & Datenbasis

Historischer Durchschnitt aus 322.548 vergleichbaren Vergaben — keine Prognose für diese Ausschreibung.


Erfasste Abschluss-Meldungen 93%
Methodik & Datenbasis

Anteil der erfassten Verfahren in Entsorgung & Recycling mit veröffentlichter Zuschlag-Bekanntmachung. Basis: 8.257 Verfahren. Die tatsächliche Zuschlagsquote liegt typischerweise höher, weil viele Vergabestellen Ergebnisse verspätet oder gar nicht melden.


Markt-Insights

Ø Zuschlagsdauer 16 Tage
Schätzwert-Abweichung -9%
KMU-Bieteranteil 60%

Preis-Kalkulator

Historische Preisdaten für diese Branche in Bayern
Preis-Kalkulator freischalten →


Vergabeunterlagen erhalten Sie über die in der Bekanntmachung angegebene Vergabeplattform des Auftraggebers Abfallwirtschaftsunternehmen Bayreuth – Land (AWB). Oberhalb der EU-Schwellenwerte ist die elektronische Einreichung über eVergabe-Plattformen (z. B. Vergabe.NRW, DTVP, evergabe-online.de, HAD) Pflicht.

Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Regierung von Mittelfranken, Vergabekammer Nordbayern, Ansbach

Hinweis zur Zuständigkeit

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht unbedingt die hier genannte.

Erweiterte Daten

Quelle: oeffentlichevergabe.de · 4/5 Kernfelder

Nicht in der Bekanntmachung: Auftragswert

Zuletzt geprüft am 03.06.2026

Daten korrigieren →

Quelle: oeffentlichevergabe.de

Diese Ausschreibung ist abgeschlossen (Frist abgelaufen). Der ursprüngliche Eintrag im Vergabeportal der Vergabestelle ist nach Verfahrensende oft nicht mehr abrufbar — die dauerhafte Fassung finden Sie auf oeffentlichevergabe.de:

Vergabestelle

Abfallwirtschaftsunternehmen Bayreuth – Land (AWB) · Bayreuth

✉ janet.schoenknecht@lra-bt.bayern.de
☎ +49921728402