Planungsleistung Sanierung, Erweiterung und barrierefreie Erschließung Grundschule Niedersalza
KI Die Stadtverwaltung Nordhausen sucht Planungsleistungen für die Sanierung, Erweiterung und barrierefreie Erschließung der Grundschule Niedersalza.
Stadt Belgern-Schildau · Belgern-Schildau · Sachsen · Kommunaler Auftraggeber
Bieter-Übersicht: 4 Angebote eingegangen, 1 Bieter namentlich publiziert — im Vergabeergebnis werden üblicherweise nur die Auftragnehmer genannt.
Planungsleistungen für den Ersatzneubau des Multifunktionsgebäudes am Sportplatz Schildau
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Laut Bekanntmachung läuft dieser Auftrag bis zum genannten Datum. Ob der Auftraggeber danach erneut vergibt, entscheidet allein er; die Angabe ist ein Anhaltspunkt für Ihre Vorbereitung, keine angekündigte Ausschreibung.
„siehe Ausschreibungstext“
siehe Ausschreibungstext
Wonach der Auftraggeber das wirtschaftlichste Angebot ermittelt.
Preis: Für die Bewertung des Preises wird der vom Bieter eingetragene Endpreis in seinem Angebot bewertet. Das danach günstigste Angebot erhält 100 Punkte. Ein Angebot, welches nach dieser Berechnung doppelt so teuer wäre, wie das günstigste Angebot, erhält 0 Punkte.
Konzept: Im Rahmen dieses Kriteriums werden die Inhalte des vom Bieter einzureichenden Konzeptes (max. 5 DIN A4 Seiten, Arial 11, 1,15 Zeilenabstand) von einer Jury des Auftraggebers bewertet. Folgende Inhalte des Konzeptes sind gefordert: -Umsetzung der bereits vorhandenen Planung durch den Auftragnehmer -Abstimmung mit dem Bauherren im Rahmen der Planung, Ausschreibung und des Bauprozesses; Die Bewertungskriterien sind: -Effiziente und vorausschauende Umsetzung einer baulichen Vorzugsvariante -vorausschauende, logisch gegliederte und gut vorbereitende Bereitstellung von Leistungsverzeichnissen im Rahmen der LPH 7 -Professionelle und zeitnahe Rechnungs- und Kostenkontrolle, -Proaktive und professionelle Kommunikation mit dem Bauherren. Der Bewertungsbogen, auf dem Bewertungen basieren wird, liegt dieser Ausschreibung an und gibt weitere Wertungsdetails/Unterkriterien wieder.
Präsentation: Im Rahmen dieses Kriteriums werden nachfolgend näher bezeichnete Aspekte einer Präsentation von einer Jury bewertet, die aus seitens des Auftraggebers benannten Mitgliedern besteht (Mitarbeiter der Verwaltung und des Stadtrates). An der Präsentation sollte der Projektverantwortliche und derjenige teilnehmen, der die Bauüberwachung im Auftragsfalle übernehmen soll. Vertretungen dieser genannten Personen sollten vermieden werden. Folgende Inhalte der Präsentation sind gefordert: Präsentation vergleichbarer Referenzobjekte und die Übertragung dieser Erfahrungen auf das ausschreibungsgegenständliche Projekt. Der Bewertungsbogen, auf dem Bewertungen basieren wird, liegt dieser Ausschreibung an und gibt weitere Wertungsdetails/Unterkriterien wieder.
Quelle: Bekanntmachung (eForms) — Gewichtung wie vom Auftraggeber veröffentlicht.
Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.
Verstöße im Sinne von § 135 Abs. 1 GWB (Unwirksamkeit des Vertrages) sind in einem Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen ab Kenntnis des Verstoßes, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend zu machen. Hat die Auftraggeberin die Auftragsvergabe im EU-Amtsblatt bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der EU (§ 135 Abs. 2 GWB). Ein Nachprüfungsverfahren ist nur bei Einhaltung nachfolgender Voraussetzungen zulässig: Verstöße gegen Vergabevorschriften, die der Bewerber im Vergabeverfahren erkannt hat, sind gegenüber der Auftraggeberin innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis über das Nachrichtenportal bei www.eVergabe.de zu rügen. Der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber der Auftraggeberin über das Nachrichtenportal bei www.eVergabe.de zu rügen. Die Frist beginnt mit der Kenntnis des Vergabeverstoßes und endet mit Ablauf des zehnten Kalendertages, spätestens jedoch mit Ablauf der in der Bekanntmachung bzw. den Vergabeunterlagen genannten Frist zur Abgabe des Teilnahmeantrags. Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass nach Ablauf dieser Frist Vergabeverstöße, die aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht mehr gerügt werden können. Ein Nachprüfungsantrag ist binnen 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung der Auftraggeberin, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, einzureichen (§ 160 Abs. 3 GWB).Die Auftraggeberin informiert im Sinne des § 134 GWB spätestens 10 Kalendertage vor dem Vertragsschluss denjenigen bzw. diejenigen Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses. Die Mitteilungen erfolgen ausschließlich auf www.eVergabe.de an den Bieter. Mit der Abgabe des Teilnahmeantrags erklärt sich der Bieter damit einverstanden und verpflichtet sich, dass der Schriftverkehr ausschließlich über www.eVergabe.de erfolgt, und zwar auch in Bezug auf die Mitteilung über beabsichtigte Rechtsbehelfe seitens des Bieters. Weiterhin erklärt sich der Bieter einverstanden, dass den nichtberücksichtigten Bietern der Name des erfolgreichen Bieters mitgeteilt wird.
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Pro Los wurde nur ein Angebot abgegeben (von Ingenieurbüro Goldbach GmbH). Dies sind die je Los eingegangenen Angebotswerte. Wer den Zuschlag erhalten hat, steht im Vergabe-Ergebnis oben bzw. im Vergabe-Status (Sidebar) — die einzelnen Angebote sind in der Bekanntmachung jedoch keinem namentlichen Bieter zugeordnet.
Vollständige Historie dieses Vergabeverfahrens — alle Phasen und Veröffentlichungen.
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