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NICE – Ergänzungs-Vergabeverfahren – Rahmenvereinbarungen über Arbeitnehmerüberlassung „Personalleihe zur Flugzeugenteisung“ - 2026
NICE Aircraft Services & Support GmbH · Frankfurt am Main · Hessen
Frist vorbei — aktuelle Ausschreibungen in Beratung & Dienstleistungen →Beschreibung
NICE – Ergänzungs-Vergabeverfahren – Rahmenvereinbarungen über Arbeitnehmerüberlassung „Personalleihe zur Flugzeugenteisung“ - 2026
Änderungen am Verfahren
1 AktualisierungDer Auftraggeber hat dieses Verfahren nach der Veröffentlichung angepasst.
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📅 Frist verlängert📄 Unterlagen
Die NICE ändert folgende Passagen der Vergabeunterlagen und der Bekanntmachung: 1. Mindestvoraussetzung: Die Rahmenvereinbarungspartner müssen während der kompletten Laufzeit der Rahmenvereinbarung im Besitz einer gültigen Erlaubnis zur gewerbsmäßigen Arbeitnehmerüberlassung gem. § 1 Abs. 1 AÜG, ausgestellt durch die Bundesagentur für Arbeit, sein. Die Anforderung "unbefristet" entfällt. 2. Ende Bewerbungsfrist Die NICE verlängert die Bewerbungsfrist vom 30.04.2026, 10:00 Uhr (alt), auf den 04.05.2026, 10:00 Uhr (neu). 3. Ende Fragefrist: Die NICE verlängert die Fragefrist vom 20.04.2026, 12:00 Uhr (alt), auf den 27.04.2026, 12:00 Uhr (neu). Im Übrigen bleiben die Vorgaben der Vergabeunterlagen unverändert. Die NICE hat die Vorgaben sowohl in dieser Bekanntmachung als auch in den Vergabeunterlagen angepasst. Das aktualisierte Formblatt "Teilnahmeantrag" ist zwingend zu verwenden.
Maßgeblich ist stets die Original-Bekanntmachung beim Auftraggeber. Vollständiger Verfahrensverlauf →
KI-Eignungsanalyse
KI-generiertBranche: Beratung & Dienstleistungen
Das Wichtigste auf einen Blick
- Gesucht werden Rahmenvereinbarungen für die Arbeitnehmerüberlassung zur Flugzeugenteisung.
- Der Auftraggeber ist die NICE Aircraft Services & Support GmbH mit Sitz in Frankfurt am Main.
- Es handelt sich um ein ergänzendes Vergabeverfahren mit Verhandlungsaufforderung (neg-w-call).
- Die genauen Anforderungen und Details werden im Rahmen des Verfahrens bekannt gegeben.
Es werden Rahmenvereinbarungen über Arbeitnehmerüberlassung für die Flugzeugenteisung gesucht.
Hinweis nach EU AI Act Art. 50: automatisiert erstellt (Google Gemini) — ersetzt keine Prüfung der Original-Vergabeunterlagen. Mehr ▾
Diese Kurzanalyse ist ausschließlich ein Hilfsmittel zur schnellen Orientierung und keine Eignungs- oder Rechtsberatung. Die verbindlichen Angaben entnehmen Sie bitte der Original-Bekanntmachung (oeffentlichevergabe.de). Details zu unserer KI-Nutzung: KI-Transparenz.
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Weitere Pflichtangaben aus der Bekanntmachung
- Keine Barrierefreiheits-Anforderungen
„Hinweis: Bei dem gegenständlichen Vergabeverfahren nach der SektVO handelt es sich um eine Ergänzung zu dem bereits abgeschlossenen Vergabeverfahren der NICE (2023/S 090-277792). Die NICE hat das ursprüngliche Vergabeverfahren ordnungsgemäß abgeschlossen, konnte aber die ausgeschriebene Personalmenge nicht decken. Dies gilt insbesondere vor dem Hintergrund der im Jahr 2026 anstehenden Öffnung des Terminal 3 und dem deswegen bereits bestehenden Schulungsbedarfs. Die NICE beabsichtigt daher, diese Lücke durch das gegenständliche Vergabeverfahren zu schließen. Der von der NICE nunmehr ausgeschriebene Leistungsumfang ist daher sowohl inhaltlich als auch umfänglich reeller Beschaffungsbedarf. Bereits bestehende Rahmenvereinbarungen bleiben unberührt. Die NICE bittet daher Dienstleister, die bereits eine Rahmenvereinbarung mit ihr abgeschlossen haben, sich nicht erneut mit einem Angebot an dem Vergabeverfahren zu beteiligen.“
3–32 Bewerber zugelassen · sukzessive Reduktion möglich
Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen
Anforderungen an Bieter (Eignung)
Was Sie zur Teilnahme nachweisen müssen — wie vom Auftraggeber gefordert.
Befähigung zur Berufsausübung
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Eintragung Berufsregister
Der Bewerber/bei Bewerbergemeinschaften der bevollmächtigte Vertreter für alle Mitglieder der Bewerbergemeinschaft erklärt, dass • er/sie alle berufsrechtlichen Voraussetzungen für die Ausführung der angebotenen Leistung erfüllt/erfüllen, • über sein/ihr Vermögen weder das Insolvenzverfahren noch ein vergleichbares gesetzliches Verfahren eröffnet oder die Eröffnung beantragt oder dieser Antrag mangels Masse abgelehnt worden ist, • er/sie sich nicht in Liquidation befindet/befinden, • er/sie im Rahmen seiner/ihrer beruflichen Tätigkeit keine schwere Verfehlung begangen hat/haben, die seine/ihre Zuverlässigkeit als möglichen Erbringer der ausgeschriebenen Leistungen entfallen lassen würde, • er/sie seine/ihre Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie zur Entrichtung der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung nach den Rechtsvorschriften des Mitgliedsstaates des Auftraggebers ordnungsgemäß erfüllt hat/haben, • keine der Personen, deren Verhalten ihm/ihnen zuzurechnen ist, aus einem der in § 123 GWB genannten Gründe rechtskräftig verurteilt worden ist, • er/sie sich bewusst ist/sind, dass eine falsche Angabe den Ausschluss aus dem Bewerberkreis zur Folge haben kann, • insbesondere die getätigten Angaben und Erklärungen zu den Eignungskriterien der Wahrheit entsprechen, • er/sie den folgenden Wortlaut des § 21 Absatz 1 des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes zur Kenntnis genommen hat: § 21 Ausschluss von der Vergabe öffentlicher Aufträge (1) Von der Teilnahme an einem Wettbewerb um einen Liefer-, Bau- oder Dienstleistungsauftrag der in den §§ 99 und 100 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen genannten Auftraggeber sollen Bewerber oder Bewerberinnen für eine angemessene Zeit bis zur nachgewiesenen Wiederherstellung ihrer Zuverlässigkeit ausgeschlossen werden, die wegen eines Verstoßes nach § 23 mit einer Geldbuße von wenigstens zweitausendfünfhundert Euro belegt worden sind. Das Gleiche gilt auch schon vor Durchführung eines Bußgeldverfahrens, wenn im Einzelfall angesichts der Beweislage kein vernünftiger Zweifel an einer schwerwiegenden Verfehlung im Sinne des Satzes 1 besteht. • er/sie die Regelungen (insb. § 19) des Gesetzes zur Regelung eines allgemeinen Mindestlohns (Mindestlohngesetz - MiLoG) zur Kenntnis genommen hat und beachten wird und • er/sie zu Beginn der Laufzeit der Rahmenvereinbarung im Besitz einer gültigen unbefristeten Erlaubnis zur gewerbsmäßigen Arbeitnehmerüberlassung gem. § 1 Abs. 1 AÜG ist, ausgestellt durch die Bundesagentur für Arbeit. • er/sie Artikel 5k der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 08.04.2022 zur Änderung der Verordnung (EU) 833/2014 zur Kenntnis genommen hat, erklärt, nicht von den Verbotstatbeständen betroffen zu sein, und bei der Ausführung des Auftrags zu beachten. Nach dieser Regelung ist es verboten, öffentliche Aufträge oder Konzessionen, die in den Anwendungsbereich der Richtlinien über die öffentliche Auftragsvergabe sowie unter Artikel 10 Absatz 1, Absatz 3, Absatz 6 Buchstaben a bis e, Absatz 8, Absatz 9 und Absatz 10 und die Artikel 11, 12, 13 und 14 der Richtlinie 2014/23/EU, unter die Artikel 7 und 8, Artikel 10 Buchstaben b bis f und h bis j der Richtlinie 2014/24/EU, unter Artikel 18, Artikel 21 Buchstaben b bis e und g bis i, Artikel 29 und Artikel 30 der Richtlinie 2014/25/EU und unter Artikel 13 Buchstaben a bis d, f bis h und j der Richtlinie 2009/81/EG fallen, an folgende Personen, Organisationen oder Einrichtungen zu vergeben bzw. Verträge mit solchen Personen, Organisationen oder Einrichtungen weiterhin zu erfüllen: a) russische Staatsangehörige oder in Russland niedergelassene natürliche oder juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen, b) juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen, deren Anteile zu über 50 % unmittelbar oder mittelbar von einer der unter Buchstabe a genannten Organisationen gehalten werden, oder c) natürliche oder juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen, die im Namen oder auf Anweisung einer der unter Buchstabe a) oder b) genannten Organisationen handeln, auch solche, auf die mehr als 10 % des Auftragswerts entfallen, Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Unternehmen, deren Kapazitäten im Sinne der Bestimmungen über die öffentliche Auftragsvergabe in Anspruch genommen werden (Eignungsleihe). Soweit der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft von den Verbotstatbeständen betroffen sein sollte, ist er/sie verpflichtet, mit dem Teilnahmeantrag eine ausführliche Darlegung abzugeben, die es der NICE ermöglicht, über den Ausschluss aus dem Vergabeverfahren zu entscheiden. Die NICE behält sich vor, vor Zuschlagserteilung geeignete Nachweise von den Bewerbern/ den Bewerbergemeinschaften zu fordern, um die abgegebenen Eigenerklärungen überprüfen zu können. Legt der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft die geforderten Nachweise nach Aufforderung durch NICE nicht, nicht fristgemäß oder nicht vollständig vor, wird der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft zwingend vom weiteren Vergabeverfahren ausgeschlossen. Bei Bewerbern/Bewerbergemeinschaften aus dem EU-Ausland sind von der NICE geforderte Nachweise nach dem Recht ihres Heimatstaates zu erbringen. Soweit es um Auskünfte aus dem Gewerbezentralregister geht, muss das Register Auskunft über nachfolgende Vorgänge erbringen: Verwaltungsentscheidungen (Gewerbeuntersagungen, Rücknahme von Erlaubnissen, Konzessionen etc.), Verzichte auf eine Zulassung zu einem Gewerbe oder einer sonstigen wirtschaftlichen Unternehmung während eines Rücknahme- oder Widerrufverfahrens, Bußgeldentscheidungen wegen bei oder im Zusammenhang mit der Gewerbeausübung begangener Ordnungswidrigkeiten sowie bestimmte strafgerichtliche Verurteilungen wegen bei oder im Zusammenhang mit der Gewerbeausübung begangener Straftaten. Sämtliche Nachweise, Bescheinigungen bzw. Erklärungen sind auf Verlangen des Auftraggebers auch für Nachunternehmer zu erbringen. Diese Anforderung gilt auch für Nachunternehmer von Bewerbern aus dem EU-Ausland.
Wirtschaftliche & finanzielle Leistungsfähigkeit
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Spezifischer Jahresumsatz (Auftragsbereich)
Mindestvoraussetzung: Der Bewerber erklärt, dass er in den letzten drei Geschäftsjahren (2023 bis 2025/Prognose) einen durchschnittlichen Jahresnettogesamtumsatz von mindestens folgenden Beträgen mit vergleichbaren Leistungen (Personalüberlassung) erwirtschaftet hat: • bis 3 Lose: EUR 1,5 Mio. • 4 bis 5 Lose: EUR 2,5 Mio.
Technische & berufliche Leistungsfähigkeit
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Referenzen (vergleichbare Dienstleistungen)
Der Bewerber hat zum Nachweis seiner technischen Leistungsfähigkeit Angaben über vergleichbare Leistungen mit seinem Teilnahmeantrag abzugeben. Die in den folgenden Tabellen zu machenden Angaben müssen sich auf das jeweils genannte Referenzprojekt beziehen. Der Bewerber muss mindestens eine den Mindestanforderungen entsprechende Unternehmensreferenz mit seinem Teilnahmeantrag abgeben. Gibt der Bewerber keine den Mindestanforderungen entsprechende Unternehmensreferenz ab, wird sein Teilnahmeantrag zwingend vom weiteren Vergabeverfahren ausgeschlossen. Der Bewerber erklärt sich damit einverstanden, dass die NICE die angegebenen Referenzen beim Referenzgeber überprüft. Mindestanforderungen (Angaben zwingend in den folgenden Tabellen zu machen): • Beschreibung der erbrachten Leistung • Unternehmen, das die Leistung erbracht hat (Firma des Einzelbewerbers oder des Mitglieds der Bewerbergemeinschaft oder des Unternehmens, dessen Fähigkeiten man sich bedient) • Auftraggeber (mit Adresse): • Ansprechpartner beim Auftraggeber (Abteilung mit Telefonnummer): • Branche Referenzgeber: o Luftverkehr o Logistik o Vergleichbar: (Angaben) • Vertragslaufzeit: mind. 2 Jahre • Leiharbeiterpool: Mind. 15 Personen (brutto), wobei ein Teil der Arbeitnehmer situativ und nicht dauerhaft überlassen wurde. • Personaldisposition und Erreichbarkeit: mind. 18 Stunden • Zeitraum der Erbringung der Leistung (MM/JJ bis MM/JJ): (Achtung: Abschluss/Leistungsende nicht vor 2022)
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Ausbildungs-/Berufsqualifikation des Personals
Die Rahmenvereinbarungspartner müssen während der kompletten Laufzeit der Rahmenvereinbarung im Besitz einer gültigen Erlaubnis zur gewerbsmäßigen Arbeitnehmerüberlassung gem. § 1 Abs. 1 AÜG, ausgestellt durch die Bundesagentur für Arbeit, sein. Der Bewerber erklärt, dass er folgende Leiharbeitnehmer-Mindestzahlen für Flugzeugenteiser mit unten genannten Qualifikationen vorhalten kann: 4.3.2.1 - Personal Cluster 1 – Flugzeugenteiser Größe des Leiharbeitnehmerpools: 12 Leiharbeitnehmer je Los für Flugzeugenteiser Die Qualifikation umfasst folgende Punkte: • Gültiger Flughafenausweis mit Vorfeldberechtigung (Voraussetzung: Gültige Zuverlässigkeitsüberprüfung und Luftsicherheitsschulung) • Gültiger Vorfeldführerschein für den Flughafen Frankfurt am Main • Gültige Fahrerlaubnis mindestens der Klasse B • Schichtdiensttauglichkeit • Schwindelfreiheit • Farbsehvermögen (keine Rot-Grünblindheit) • Gute Deutschkenntnisse in Wort und Schrift • Englische Sprachkenntnisse wünschenswert, wobei sich der Entleiher einen angemessenen Test vorbehält • Teilnahme an allen erforderlichen Schulungs- und Qualifikationsmaßnahmen • Gesundheitsuntersuchungen gem. E LRM (ehemals G20), E FSÜ (ehemals G25) und H69 (Schichtdiensttauglichkeit). Cluster 2 – Stammunterstützer Der Bewerber erklärt, dass er Leiharbeitnehmer als Stammunterstützer mit unten genannten Qualifikationen vorhalten kann. Die Qualifikation umfasst folgende Punkte: • Gültiger Flughafenausweis mit Vorfeldberechtigung (Voraussetzung: Gültige Zuverlässigkeitsüberprüfung und Luftsicherheitsschulung), • Gültiger Vorfeldführerschein für den Flughafen Frankfurt am Main, • Gültiger Fahrerlaubnis mindestens der Klasse B, • Schichtdiensttauglichkeit, • Schwindelfreiheit, • Farbsehvermögen (keine Rot-Grünblindheit), • Gute Deutschkenntnisse in Wort und Schrift, • Englische Sprachkenntnisse gemäß ICAO Language Proficiency Level 4, wobei der Entleiher einen entsprechenden Test durchführt, • EDV-Kenntnisse (MS-Office), • Teilnahme an allen erforderlichen Schulungs- und Qualifikationsmaßnahmen, • Gesundheitsuntersuchungen gem. E LRM (ehemals G20), E FSÜ (ehemals G25) und H69 (Schichtdiensttauglichkeit).
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Erfüllen Sie diese Anforderungen?
Diese Ausschreibung verlangt Nachweise zu Befähigung zur Berufsausübung, Wirtschaftliche & finanzielle Leistungsfähigkeit, Technische & berufliche Leistungsfähigkeit. Mit einem kostenlosen Firmenprofil gleichen wir die veröffentlichten Anforderungen automatisch mit Ihrem Profil ab — bei jeder Ausschreibung mit strukturierten Eignungskriterien. 14 Tage voller Zugang, keine Kreditkarte.
Mit der Anmeldung akzeptieren Sie unsere AGB und bestätigen, die Datenschutzerklärung zur Kenntnis genommen zu haben. AusschreibungsRadar richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne von § 14 BGB.
Vergabe- & Vertragsbedingungen
Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.
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Nachforderung fehlender Unterlagen möglich
Der Auftraggeber darf fehlende, unvollständige oder fehlerhafte Unterlagen nachfordern (§ 56 VgV).
- Elektronische Rechnung (eRechnung) verpflichtend
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Besondere Bedingungen für die Auftragsausführung
Der Auftrag ist an zusätzliche Ausführungsbedingungen geknüpft (§ 128 GWB) — Details in den Vergabeunterlagen.
- Verschwiegenheits-/Geheimhaltungserklärung gefordert
Hinweise zur Nachprüfung & Rügepflicht
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigen Vergabekammer zu stellen (§ 160 GWB). Die o.a. Fristen gelten nicht, wenn der Auftraggeber gem.§ 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist. Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksamkeit der eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations- und Wartepflicht missachtet (134 GWB) oder einen Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäische Union bekannt gemacht, endet die Frist dreißig Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB).
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Verfahrensverlauf
📅 .icsVollständige Historie dieses Vergabeverfahrens — alle Phasen und Veröffentlichungen.
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1 Veröffentlichung
- Frist 04.05.2026 Die NICE ändert folgende Passagen der Vergabeunterlagen und der Bekanntmachung: 1. Mindestvoraussetzung: Die Rahmenvereinbarungspartner müssen während der kompletten Laufzeit der Rahmenvereinbarung im Besitz einer gültigen Erlaubnis zur gewerbsmäßigen Arbeitnehmerüberlassung gem. § 1 Abs. 1 AÜG, ausgestellt durch die Bundesagentur für Arbeit, sein. Die Anforderung "unbefristet" entfällt. 2. Ende Bewerbungsfrist Die NICE verlängert die Bewerbungsfrist vom 30.04.2026, 10:00 Uhr (alt), auf den 04.05.2026, 10:00 Uhr (neu). 3. Ende Fragefrist: Die NICE verlängert die Fragefrist vom 20.04.2026, 12:00 Uhr (alt), auf den 27.04.2026, 12:00 Uhr (neu). Im Übrigen bleiben die Vorgaben der Vergabeunterlagen unverändert. Die NICE hat die Vorgaben sowohl in dieser Bekanntmachung als auch in den Vergabeunterlagen angepasst. Das aktualisierte Formblatt "Teilnahmeantrag" ist zwingend zu verwenden. · in TED EU + oev aktuell
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Wertung
Angebote werden geprüft
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Vergabeergebnis
Vergabeergebnis liegt uns nicht vor — beim Auftraggeber direkt erfragen
Preiseinschätzung
Basierend auf 104 vergleichbaren Vergabeergebnissen:
Statistische Auswertung öffentlicher Zuschlagswerte. Keine Preisempfehlung.
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