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SWD / Neubau WH Fritz-Löffler-Straße / 504 Technische Anlagen in Außenanlagen
Studentenwerk Dresden AöR · Dresden · Sachsen · Anstalt des öffentlichen Rechts (Land)
Vergabe-Ergebnis
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Los 1 VergebenTechnische Anlagen in Außenanlagen🏆 Hoch- und Tiefbau Dresden GmbH & Co. KG · Dresden
- Hoch- und Tiefbau Dresden GmbH & Co. KG · Dresden
Bieter-Übersicht: 3 Angebote eingegangen, davon 1 Bieter namentlich publiziert: Hoch- und Tiefbau Dresden GmbH & Co. KG. Wer den Zuschlag erhalten hat, ergibt sich nur aus dem strukturierten Auftragnehmer-Feld bzw. der Original-Bekanntmachung.
Das Wichtigste auf einen Blick
KI-generiert- Gegenstand der Ausschreibung sind technische Anlagen in Außenanlagen für den Neubau von Wohnheimen.
- Es handelt sich um eine Bauleistung im Rahmen eines Neubauprojekts.
- Das Verfahren ist als offenes Verfahren nach EU-Recht ausgeschrieben.
- Der Erfüllungsort ist Dresden.
KI-generierte Zusammenfassung der Bekanntmachung (KI-Transparenz) — maßgeblich ist die Original-Bekanntmachung.
Beschreibung
SWD / Neubau WH Fritz-Löffler-Straße / 504 Technische Anlagen in Außenanlagen
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Weitere Pflichtangaben aus der Bekanntmachung
RL 2014/24/EU
Zuschlagskriterien
Wonach der Auftraggeber das wirtschaftlichste Angebot ermittelt.
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Der Preis ist das einzige Zuschlagskriterium 100 %Preis
Quelle: Bekanntmachung (eForms) — Gewichtung wie vom Auftraggeber veröffentlicht.
Vergabe- & Vertragsbedingungen
Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.
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EU-gefördertes Vorhaben
eu-funds
Hinweise zur Nachprüfung & Rügepflicht
Informationen über die Überprüfungsfristen: Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Zur Wahrung der Fristen wird auf die §§ 134, 135 und 160 ff. GWB verwiesen. Der Vertragsschluss ist noch nicht erfolgt und wird nach Ablauf von 10 Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser Ex-ante-Bekanntmachung, erfolgen. Nach Ablauf der 10-Tagesfrist gemäß § 135 Abs. 3 S. 1 u. 2 GWB können nicht berücksichtigte Unternehmen nicht mehr die Unwirksamkeit eines vom Auftraggeber ohne vorherige EU-Auftragsbekanntmachung geschlossenen Vertrages nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB geltend machen. Gemäß § 160 Abs. 3 GWB gilt folgendes: 1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnisnahme rügen. 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach §160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. 4) Ein Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Eingegangene Angebote
Dies sind die je Los eingegangenen Angebotswerte. Wer den Zuschlag erhalten hat, steht im Vergabe-Ergebnis oben bzw. im Vergabe-Status (Sidebar) — die einzelnen Angebote sind in der Bekanntmachung jedoch keinem namentlichen Bieter zugeordnet.
Verfahrensverlauf
📅 .icsVollständige Historie dieses Vergabeverfahrens — alle Phasen und Veröffentlichungen.
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Ausschreibung
Angebote werden eingeholt
1 Veröffentlichung
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Vergabeergebnis Sie sind hier
Auftrag wurde zugeschlagen · 119 Tage nach Fristende
Auftragnehmer Hoch- und Tiefbau Dresden GmbH & Co. KGZuschlagswert 382.483 €1 Veröffentlichung
- 30.07.2026 Original-Veröffentlichung aktuell
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