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Programmbetreuung für das Förderprogramm „Lebendige Zentren“ (LZP) für die Stadt Wittichenau
Stadt Wittichenau · Wittichenau · Sachsen · Kommunaler Auftraggeber
Vergabe-Ergebnis
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Los 1 VergebenProgrammbetreuung für das Förderprogramm „Lebendige Zentren“ (LZP) für die Stadt Wittichenau🏆 die STEG Stadtentwicklung GmbH · Dresden
- die STEG Stadtentwicklung GmbH · Dresden
Das Wichtigste auf einen Blick
KI-generiert- Auftragsgegenstand ist die Programmbetreuung für das Förderprogramm „Lebendige Zentren“ (LZP).
- Die Leistungserbringung erfolgt für die Stadt Wittichenau.
- Es handelt sich um eine offene Ausschreibung nach EU-Standard.
- Der CPV-Code 79421000 deutet auf Beratungsdienste im Zusammenhang mit der Projektverwaltung hin.
KI-generierte Zusammenfassung der Bekanntmachung (KI-Transparenz) — maßgeblich ist die Original-Bekanntmachung.
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Beschreibung
Programmbetreuung für das Förderprogramm „Lebendige Zentren“ (LZP) für die Stadt Wittichenau
Weitere Pflichtangaben aus der Bekanntmachung
2014/24/EU
Zuschlagskriterien
Wonach der Auftraggeber das wirtschaftlichste Angebot ermittelt.
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Konzeptionelle Herangehensweise an die Aufgabenstellung Konzeptbeschreibung Vorgehensweise Personalkonzept 70 %Qualität
Konzeptionelle Herangehensweise an die Aufgabenstellung; Konzeptbeschreibung Vorgehensweise; Personalkonzept;
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Wertungspreis 20 %Preis
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Gewährleistung eines passwortgeschützten Online-Zugangs zum Buchungssystem des Bieters für den öffentlichen Auftraggeber 10 %Qualität
Quelle: Bekanntmachung (eForms) — Gewichtung wie vom Auftraggeber veröffentlicht.
Vergabe- & Vertragsbedingungen
Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.
Hinweise zur Nachprüfung & Rügepflicht
Statthafte Rechtsbehelfe sind gem. §§ 160 ff. GWB die Rüge sowie der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der zuständigen Vergabekammer. Eine Rüge ist an die Vergabestelle zu richten. Statthafter Rechtsbehelf ist gem. §§ 160 ff. GWB der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der zuständigen Vergabekammer. Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Eingegangene Angebote
Welcher Bieter den Zuschlag erhalten hat, ist im Vergabeergebnis nicht aufgeführt — siehe Vergabe-Status in der Sidebar.
Verfahrensverlauf
📅 .icsVollständige Historie dieses Vergabeverfahrens — alle Phasen und Veröffentlichungen.
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Ausschreibung
Angebote werden eingeholt
1 Veröffentlichung
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Vergabeergebnis Sie sind hier
Auftrag wurde zugeschlagen · 66 Tage nach Fristende
Auftragnehmer die STEG Stadtentwicklung GmbHZuschlagswert 160.765 €1 Veröffentlichung
- 11.05.2026 Original-Veröffentlichung aktuell
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