AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug
Lieferung von Speiseversorgung für das Gymnasium „Am Breiten Teich“ in Borna
Stammdaten
- Auftraggeber
- Stadt Borna, Borna
- Veröffentlicht
- 08.05.2026
- Frist (Submission)
- 08.06.2026
- Notice-Typ
- Ausschreibung
- Verfahrensart
- Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb
- CPV-Code
- 55524000 — Hotel und Gastronomie
- Branche
- Lebensmittel & Catering
- Geschätzter Wert
- 2.813.760 €
- Rechtsgrundlage
- EU-Oberschwelle
Beschreibung
Es soll das Gymnasium „Am Breiten Teich“ in Borna mit der Speiseversorgung beliefert und versorgt werden, und zwar mit Mittagessen durch Cook & Hold - Verfahren, ergänzt durch eine Auswahl an frischen Produkten, Convenience - Produkten und vegetarischen Produkten. Es sind Getränke zur Verfügung zu stellen (Wasserspender u.a.). Es sind derzeitig 879 Schüler und ca. 98 Lehrkräfte vorhanden. Die Speiseversorgung wird durch Schüler und Lehrer wahrgenommen. Darüber hinaus sind 5% Spontanessen zu berücksichtigen. Eine Imbissversorgung ist zu realisieren. Der Bieter hat zu berücksichtigen, dass die Schule die Gründung einer Schülerfirma beabsichtigt, die zukünftig Snack-Angebote (Obst und Gemüse) realisieren will. Insofern hat der Bieter mit dieser Schülerfirma unter anderem durch den Austausch von Informationen zusammen zu arbeiten und diese Projektidee nicht zu behindern. Die Essensausgabe soll für die Mittagsversorgung in den vorhandenen 2 Pausenzeiten von 11.00 Uhr bis 11.45 Uhr und von 13.15 Uhr bis 13.40 Uhr erfolgen. Die Ausgabezeiten sind nach den Klassenstufen gestaffelt.
Vertragslaufzeit
- Beginn
- 01.08.2026
- Ende
- 31.07.2028
Vergabe-Status
- Vergabe-Status
- Vergabeergebnis liegt uns nicht vor
Verfahrensverlauf — alle 3 Veröffentlichungen
- Ausschreibung · Frist: 08.06.2026
- Wertung
- Vergabeergebnis
Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)
Vergabekammer des Freistaates Sachsen bei der Landesdirektion Leipzig, Leipzig
Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.