Frist abgelaufen Bauwesen & Infrastruktur
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Dienstleistungsauftrag EU-Oberschwelle KMU-geeignet 5 Lose

27-2026-40 | Zwickauer Mulde, Zwickau-Crossen, rechts, Deichertüchtigung mit Vorlandabsenkung von Pölbitzer Brücke - Wismut, F-km 82+765 bis 84+500, M-45

Landestalsperrenverwaltung des Freistaates Sachsen, Betrieb Zwickauer Mulde / Obere Weiße Elster · Eibenstock · Sachsen · Körperschaft des öffentlichen Rechts (Land)

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Beschreibung

27-2026-40 | Zwickauer Mulde, Zwickau-Crossen, rechts, Deichertüchtigung mit Vorlandabsenkung von Pölbitzer Brücke - Wismut, F-km 82+765 bis 84+500, M-45

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KI-Eignungsanalyse

KI-generiert

Branche: Bauwesen & Infrastruktur

Das Wichtigste auf einen Blick

  • Gegenstand der Ausschreibung sind Ingenieur- und Planungsleistungen für die Deichertüchtigung und Vorlandabsenkung der Pölbitzer Brücke.
  • Der geografische Umfang erstreckt sich von Flusskilometer 82+765 bis 84+500 rechtsseitig der Zwickauer Mulde.
  • Die Ausschreibung ist als offenes Verfahren ausgeschrieben.
  • Der CPV-Code 71300000 deutet auf Ingenieurleistungen hin.

Die Ausschreibung betrifft die Deichertüchtigung und Vorlandabsenkung im Bereich der Pölbitzer Brücke an der Zwickauer Mulde.

Hinweis nach EU AI Act Art. 50: automatisiert erstellt (Google Gemini) — ersetzt keine Prüfung der Original-Vergabeunterlagen. Mehr ▾

Diese Kurzanalyse ist ausschließlich ein Hilfsmittel zur schnellen Orientierung und keine Eignungs- oder Rechtsberatung. Die verbindlichen Angaben entnehmen Sie bitte der Original-Bekanntmachung (oeffentlichevergabe.de). Details zu unserer KI-Nutzung: KI-Transparenz.

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📅 Laufzeit endet am 30.11.2034

Diese Ausschreibung ist abgeschlossen. Laut der Zuschlags-Bekanntmachung zu diesem Verfahren läuft der vergebene Auftrag bis zum genannten Datum. Ob der Auftraggeber danach erneut vergibt, entscheidet allein er; die Angabe ist ein Anhaltspunkt für Ihre Vorbereitung, keine angekündigte Ausschreibung.

Weitere auslaufende Aufträge ansehen →

Weitere Pflichtangaben aus der Bekanntmachung

Grenzüberschreitendes Recht

Richtlinie 2014/24/EU Der Auftraggeber (AG) vergibt für das Gesamtvorhaben in einem Offenem Verfahren nach § 15 VgV Planungsleistungen nach HOAI 2021 und weitere besondere, zusätzliche und optionale Leistungen sowie Beratungsleistungen bzw. Leistungen nach AHO Heft Nr. 15.

Zuschlagskriterien

Wonach der Auftraggeber das wirtschaftlichste Angebot ermittelt.

Los 1 · Los 1 – Objektplanung für Ingenieurbauwerke Leistungsphasen 5 bis 9 gem. § 41ff. HOAI 2021 zzgl. besondere Leistungen und zusätzliche Leistungen
  • Honorarangebot 65 %
    Preis
  • Erstellung eines Projektablaufkonzeptes 35 %
    Qualität
Los 2 · Los 2 – Tragwerksplanung Leistungsphasen 5 bis 6 gem. § 49ff. HOAI 2021 zzgl. besondere Leistungen und zusätzliche Leistungen
  • Honorarangebot 100 %
    Preis
Los 3 · Los 3 – Geotechnik nach Anlage 1, Nr. 1.3ff. HOAI 2021: abfall-, umwelt- und geotechnische sowie bodenkundliche Fachplanung und Baubegleitung
  • Honorarangebot 100 %
    Preis
Los 4 · Los 4 – Vermessungstechnische Leistungen gemäß Anlage 1.4ff. HOAI 2021
  • Honorarangebot 100 %
    Preis
Los 5 · Los 5 – Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordination nach BaustellV, AHO-Heft Nr. 15 (Stand 06/2022)
  • Honorarangebot 100 %
    Preis

Quelle: Bekanntmachung (eForms) — Gewichtung wie vom Auftraggeber veröffentlicht.

Anforderungen an Bieter (Eignung)

Was Sie zur Teilnahme nachweisen müssen — wie vom Auftraggeber gefordert.

Befähigung zur Berufsausübung

  • Eintragung Handelsregister

    Die Erbringung der Dienstleistung ist einem besonderen Berufsstand vorbehalten. Verweis auf die einschlägige Rechts- oder Verwaltungsvorschrift: § 75 (1), (2) und (3) VgV. Zum Nachweis der Befähigung ist die Eintragung, bei bestehender Eintragung ist der Handelsregisterauszug mit dem Angebot vorzulegen.

Wirtschaftliche & finanzielle Leistungsfähigkeit

  • Wirtschaftliche/finanzielle Leistungsfähigkeit

    Durch die Bewerber sind alle für die Eignungsprüfung und Wertung der Angebote erforderlichen Unterlagen einzureichen. Siehe hierzu ausführliche Hinweise unter dem Punkt "Zusätzliche Informationen". Für den Generalplaner und alle Beteiligten der Bietergemeinschaft (mit gesamtschuldnerischer Haftungserklärung - diese ist den Unterlagen beizulegen) sind mit dem Angebot folgende Unterlagen einzureichen (siehe auch Formblatt „Eigenerklärung-Erklärungen und Nachweise“). Erklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß §§ 123 und 124 GWB. Wirtschaftliche und Finanzielle Leistungsfähigkeit: Erklärung und Bestätigung des Bieters zur Einhaltung des Gesetzes zur Regelung eines allgemeinen Mindestlohnes – Mindestlohngesetz (MiLoG), falls ja: Eigenerklärung MiLoG ist als Anlage beizufügen, falls nein: Begründung; Angaben zur Berufshaftpflichtversicherung gemäß § 45 (1) Nr. 3 VgV 2016: Namen des Versicherers, Deckungssumme Personenschäden, Deckungssumme Sonstige Schäden, mind. jeweils 3,0 Mio. EUR für Personen- und Sonstige Schäden (Sach- und Vermögensschäden), belegt durch Kopie. Die Maximierung der Ersatzleistung muss hierbei mindestens das Zweifache der Versicherungssumme betragen. Bei Arbeitsgemeinschaften muss Versicherungsschutz für jedes Mitglied bestehen. Werden die gemäß Vergabebekanntmachung geforderten Deckungssummen nicht erreicht, so ist eine Erklärung des Versicherers beizufügen, dass die Deckungssummen im Auftragsfall angepasst werden. Hinweis: Der Nachweis des Versicherers darf nicht älter als 12 Monate zum Schlusstermin der Angebotsfrist sein. Der Nachweis ist als Anlage in Kopie beizufügen. Soweit für die vorgenannten Erklärungen Eigenerklärungen vorgelegt werden, sind diese vor Zuschlag durch entsprechende Nachweise zu bestätigen; Angaben zum Firmenprofil und zur Personalstruktur: Personalstruktur – Benennung Projektleiter, stellvertretender Projektleiter, Projektteam. Der AG erwartet, dass die im Angebot genannten Personen gemäß Formular zur Eigenerklärung die angefragten Leistungen erbringen; Erklärung zu den durchschnittlichen Honorarumsätzen des Wirtschaftsteilnehmers gemäß § 45 (1) Nr. 1 VgV 2016, soweit sie die Leistungen der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre betreffen (siehe Formular zur Eigenerklärung): Hinweis: Insofern sich das Geschäftsjahr abweichend von dem jeweiligen Kalenderjahr darstellt, so zählt der Abschluss des Geschäftsjahres. Soweit sich der Bieter auf die Eignung der Nachauftragnehmer beruft, sind die folgenden Erklärungen und Nachweise auf Verlangen vollständig auch für die jeweiligen Nachauftragnehmer einzureichen (siehe auch Formblatt „Eigenerklärung -Erklärungen und Nachweise“): Verpflichtungserklärung (Formblatt 236 VHB – Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen) Die für die Prüfung und Wertung der Angebote erforderlichen Unterlagen gemäß der Bekanntmachung sind durch den Nachauftragnehmer mit dem Angebot vollumfänglich einzureichen. Nimmt der Wirtschaftsteilnehmer gemäß § 47 (1) VgV 2016 zur Erfüllung der Eignungskriterien die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch, ist für jedes der betreffenden Unternehmen eine separate, vom jeweiligen Unternehmen ordnungsgemäß ausgefüllte und unterzeichnete Eigenerklärung mit den des Formulars zur Eigenerklärung erforderlichen Informationen vorzulegen. Der Bewerber kann sich zum Nachweis der Eignung (Eignungsleihe) mit anderen Unternehmen zu einer Bewerbergemeinschaft zusammenschließen oder Nachunternehmer binden. Unter Eignungsleihe versteht man die Inanspruchnahme von Referenzen oder Qualifikationen von Personen, die nicht Teil des eigenen Unternehmens sind. Sofern von anderen Unternehmern eine bestimmte Qualifikation oder Referenz benötigt wird, um die Mindestanforderungen/Kriterien nachzuweisen, handelt es sich um Eignungsleihe. In diesem Fall ist die Verpflichtungserklärung des Nachunternehmens vorzulegen. Sollten Nachauftragnehmer im Rahmen der Eignungsleihe gebunden werden, sind von dem gebundenen Büro die gleichen Referenzen für den Projektleiter und stellvertretenden Projektleiter anzugeben und nachzuweisen. Gemäß § 47 (3) VgV verlangt der Auftraggeber eine gemeinsame Haftung des Bewerbers oder Bieters sofern dieser die Kapazitäten eines anderen Unternehmens im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit in Anspruch nimmt. Des Weiteren verlangt er die Auftragsausführung des anderen Unternehmens für Leistungen entsprechend des Umfangs der Eignungsleihe.

  • Wirtschaftliche/finanzielle Leistungsfähigkeit

    Durch die Bewerber sind alle für die Eignungsprüfung und Wertung der Angebote erforderlichen Unterlagen einzureichen. Siehe hierzu ausführliche Hinweise unter dem Punkt "Zusätzliche Informationen". Für den Generalplaner und alle Beteiligten der Bietergemeinschaft (mit gesamtschuldnerischer Haftungserklärung - diese ist den Unterlagen beizulegen) sind mit dem Angebot folgende Unterlagen einzureichen (siehe auch Formblatt „Eigenerklärung-Erklärungen und Nachweise“). Erklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß §§ 123 und 124 GWB. Wirtschaftliche und Finanzielle Leistungsfähigkeit: Erklärung und Bestätigung des Bieters zur Einhaltung des Gesetzes zur Regelung eines allgemeinen Mindestlohnes – Mindestlohngesetz (MiLoG), falls nein: Begründung; Angaben zur Berufshaftpflichtversicherung gemäß § 45 (1) Nr. 3 VgV 2016: Namen des Versicherers; Deckungssumme Personenschäden, Deckungssumme Sonstige Schäden, mind. jeweils 3,0 Mio. EUR für Personen- und Sonstige Schäden (Sach- und Vermögensschäden), belegt durch Kopie. Die Maximierung der Ersatzleistung muss hierbei mindestens das Zweifache der Versicherungssumme betragen. Bei Arbeitsgemeinschaften muss Versicherungsschutz für jedes Mitglied bestehen. Werden die gemäß Vergabebekanntmachung geforderten Deckungssummen nicht erreicht, so ist eine Erklärung des Versicherers beizufügen, dass die Deckungssummen im Auftragsfall angepasst werden. Hinweis: Der Nachweis des Versicherers darf nicht älter als 12 Monate zum Schlusstermin der Angebotsfrist sein. Der Nachweis ist als Anlage in Kopie beizufügen. Soweit für die vorgenannten Erklärungen Eigenerklärungen vorgelegt werden, sind diese vor Zuschlag durch entsprechende Nachweise zu bestätigen; Angaben zum Firmenprofil und zur Personalstruktur: Personalstruktur – Benennung Projektleiter geotechnische Fachplanung und Baubegleitung, Benennung Projektleiter abfalltechnische Fachplanung und Baubegleitung sowie Bodenkundliche Fachplanung und Baubegleitung, Projektteam. Der AG erwartet, dass die im Angebot genannten Personen gemäß Formular zur Eigenerklärung die angefragten Leistungen erbringen. Erklärung zu den durchschnittlichen Honorarumsätzen des Wirtschaftsteilnehmers gemäß § 45 (1) Nr. 1 VgV 2016, soweit sie die Leistungen der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre betreffen (siehe Formular zur Eigenerklärung): Hinweis: Insofern sich das Geschäftsjahr abweichend von dem jeweiligen Kalenderjahr darstellt, so zählt der Abschluss des Geschäftsjahres. Soweit sich der Bieter auf die Eignung der Nachauftragnehmer beruft, sind die folgenden Erklärungen und Nachweise auf Verlangen vollständig auch für die jeweiligen Nachauftragnehmer einzureichen (siehe auch Formblatt „Eigenerklärung -Erklärungen und Nachweise“): Verpflichtungserklärung (Formblatt 236 VHB – Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen) Die für die Prüfung und Wertung der Angebote erforderlichen Unterlagen gemäß der Bekanntmachung sind durch den Nachauftragnehmer mit dem Angebot vollumfänglich einzureichen. Nimmt der Wirtschaftsteilnehmer gemäß § 47 (1) VgV 2016 zur Erfüllung der Eignungskriterien die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch, ist für jedes der betreffenden Unternehmen eine separate, vom jeweiligen Unternehmen ordnungsgemäß ausgefüllte und unterzeichnete Eigenerklärung mit den des Formulars zur Eigenerklärung erforderlichen Informationen vorzulegen. Der Bewerber kann sich zum Nachweis der Eignung (Eignungsleihe) mit anderen Unternehmen zu einer Bewerbergemeinschaft zusammenschließen oder Nachunternehmer binden. Unter Eignungsleihe versteht man die Inanspruchnahme von Referenzen oder Qualifikationen von Personen, die nicht Teil des eigenen Unternehmens sind. Sofern von anderen Unternehmern eine bestimmte Qualifikation oder Referenz benötigt wird, um die Mindestanforderungen/Kriterien nachzuweisen, handelt es sich um Eignungsleihe. In diesem Fall ist die Verpflichtungserklärung des Nachunternehmens vorzulegen. Sollten Nachauftragnehmer im Rahmen der Eignungsleihe gebunden werden, sind von dem gebundenen Büro die gleichen Referenzen für den Projektleiter und stellvertretenden Projektleiter anzugeben und nachzuweisen. Gemäß § 47 (3) VgV verlangt der Auftraggeber eine gemeinsame Haftung des Bewerbers oder Bieters sofern dieser die Kapazitäten eines anderen Unternehmens im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit in Anspruch nimmt. Des Weiteren verlangt er die Auftragsausführung des anderen Unternehmens für Leistungen entsprechend des Umfangs der Eignungsleihe.

  • Wirtschaftliche/finanzielle Leistungsfähigkeit

    Durch die Bewerber sind alle für die Eignungsprüfung und Wertung der Angebote erforderlichen Unterlagen einzureichen. Siehe hierzu ausführliche Hinweise unter dem Punkt "Zusätzliche Informationen". Für den Generalplaner und alle Beteiligten der Bietergemeinschaft (mit gesamtschuldnerischer Haftungserklärung - diese ist den Unterlagen beizulegen) sind mit dem Angebot folgende Unterlagen einzureichen (siehe auch Formblatt „Eigenerklärung-Erklärungen und Nachweise“). Erklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß §§ 123 und 124 GWB. Wirtschaftliche und Finanzielle Leistungsfähigkeit: Erklärung und Bestätigung des Bieters zur Einhaltung des Gesetzes zur Regelung eines allgemeinen Mindestlohnes – Mindestlohngesetz (MiLoG), falls nein: Begründung; Angaben zur Berufshaftpflichtversicherung gemäß § 45 (1) Nr. 3 VgV 2016: Namen des Versicherers; Deckungssumme Personenschäden, Deckungssumme Sonstige Schäden, mind. jeweils 3,0 Mio. EUR für Personen- und Sonstige Schäden (Sach- und Vermögensschäden), belegt durch Kopie. Die Maximierung der Ersatzleistung muss hierbei mindestens das Zweifache der Versicherungssumme betragen. Bei Arbeitsgemeinschaften muss Versicherungsschutz für jedes Mitglied bestehen. Werden die gemäß Vergabebekanntmachung geforderten Deckungssummen nicht erreicht, so ist eine Erklärung des Versicherers beizufügen, dass die Deckungssummen im Auftragsfall angepasst werden. Hinweis: Der Nachweis des Versicherers darf nicht älter als 12 Monate zum Schlusstermin der Angebotsfrist sein. Der Nachweis ist als Anlage in Kopie beizufügen. Soweit für die vorgenannten Erklärungen Eigenerklärungen vorgelegt werden, sind diese vor Zuschlag durch entsprechende Nachweise zu bestätigen; Angaben zum Firmenprofil und zur Personalstruktur: Personalstruktur – Benennung Projektleiter, Projektteam. Der AG erwartet, dass die im Angebot genannten Personen gemäß Formular zur Eigenerklärung die angefragten Leistungen erbringen. Erklärung zu den durchschnittlichen Honorarumsätzen des Wirtschaftsteilnehmers gemäß § 45 (1) Nr. 1 VgV 2016, soweit sie die Leistungen der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre betreffen (siehe Formular zur Eigenerklärung): Hinweis: Insofern sich das Geschäftsjahr abweichend von dem jeweiligen Kalenderjahr darstellt, so zählt der Abschluss des Geschäftsjahres. Soweit sich der Bieter auf die Eignung der Nachauftragnehmer beruft, sind die folgenden Erklärungen und Nachweise auf Verlangen vollständig auch für die jeweiligen Nachauftragnehmer einzureichen (siehe auch Formblatt „Eigenerklärung -Erklärungen und Nachweise“): Verpflichtungserklärung (Formblatt 236 VHB – Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen) Die für die Prüfung und Wertung der Angebote erforderlichen Unterlagen gemäß der Bekanntmachung sind durch den Nachauftragnehmer mit dem Angebot vollumfänglich einzureichen. Nimmt der Wirtschaftsteilnehmer gemäß § 47 (1) VgV 2016 zur Erfüllung der Eignungskriterien die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch, ist für jedes der betreffenden Unternehmen eine separate, vom jeweiligen Unternehmen ordnungsgemäß ausgefüllte und unterzeichnete Eigenerklärung mit den des Formulars zur Eigenerklärung erforderlichen Informationen vorzulegen. Der Bewerber kann sich zum Nachweis der Eignung (Eignungsleihe) mit anderen Unternehmen zu einer Bewerbergemeinschaft zusammenschließen oder Nachunternehmer binden. Unter Eignungsleihe versteht man die Inanspruchnahme von Referenzen oder Qualifikationen von Personen, die nicht Teil des eigenen Unternehmens sind. Sofern von anderen Unternehmern eine bestimmte Qualifikation oder Referenz benötigt wird, um die Mindestanforderungen/Kriterien nachzuweisen, handelt es sich um Eignungsleihe. In diesem Fall ist die Verpflichtungserklärung des Nachunternehmens vorzulegen. Sollten Nachauftragnehmer im Rahmen der Eignungsleihe gebunden werden, sind von dem gebundenen Büro die gleichen Referenzen für den Projektleiter und stellvertretenden Projektleiter anzugeben und nachzuweisen. Gemäß § 47 (3) VgV verlangt der Auftraggeber eine gemeinsame Haftung des Bewerbers oder Bieters sofern dieser die Kapazitäten eines anderen Unternehmens im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit in Anspruch nimmt. Des Weiteren verlangt er die Auftragsausführung des anderen Unternehmens für Leistungen entsprechend des Umfangs der Eignungsleihe.

  • Wirtschaftliche/finanzielle Leistungsfähigkeit

    Durch die Bewerber sind alle für die Eignungsprüfung und Wertung der Angebote erforderlichen Unterlagen einzureichen. Siehe hierzu ausführliche Hinweise unter dem Punkt "Zusätzliche Informationen". Für den Generalplaner und alle Beteiligten der Bietergemeinschaft (mit gesamtschuldnerischer Haftungserklärung - diese ist den Unterlagen beizulegen) sind mit dem Angebot folgende Unterlagen einzureichen (siehe auch Formblatt „Eigenerklärung-Erklärungen und Nachweise“). Erklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß §§ 123 und 124 GWB. Wirtschaftliche und Finanzielle Leistungsfähigkeit: Erklärung und Bestätigung des Bieters zur Einhaltung des Gesetzes zur Regelung eines allgemeinen Mindestlohnes – Mindestlohngesetz (MiLoG), falls nein: Begründung; Angaben zur Berufshaftpflichtversicherung gemäß § 45 (1) Nr. 3 VgV 2016: Namen des Versicherers, Deckungssumme Personenschäden, Deckungssumme Sonstige Schäden, mind. jeweils 3,0 Mio. EUR für Personen- und Sonstige Schäden (Sach- und Vermögensschäden), belegt durch Kopie. Die Maximierung der Ersatzleistung muss hierbei mindestens das Zweifache der Versicherungssumme betragen. Bei Arbeitsgemeinschaften muss Versicherungsschutz für jedes Mitglied bestehen. Werden die gemäß Vergabebekanntmachung geforderten Deckungssummen nicht erreicht, so ist eine Erklärung des Versicherers beizufügen, dass die Deckungssummen im Auftragsfall angepasst werden. Hinweis: Der Nachweis des Versicherers darf nicht älter als 12 Monate zum Schlusstermin der Angebotsfrist sein. Der Nachweis ist als Anlage in Kopie beizufügen. Soweit für die vorgenannten Erklärungen Eigenerklärungen vorgelegt werden, sind diese vor Zuschlag durch entsprechende Nachweise zu bestätigen; Angaben zum Firmenprofil und zur Personalstruktur: Personalstruktur – Benennung Projektleiter, stellvertretender Projektleiter, Projektteam. Der AG erwartet, dass die im Angebot genannten Personen gemäß Formular zur Eigenerklärung die angefragten Leistungen erbringen. Erklärung zu den durchschnittlichen Honorarumsätzen des Wirtschaftsteilnehmers gemäß § 45 (1) Nr. 1 VgV 2016, soweit sie die Leistungen der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre betreffen (siehe Formular zur Eigenerklärung): Hinweis: Insofern sich das Geschäftsjahr abweichend von dem jeweiligen Kalenderjahr darstellt, so zählt der Abschluss des Geschäftsjahres. Soweit sich der Bieter auf die Eignung der Nachauftragnehmer beruft, sind die folgenden Erklärungen und Nachweise auf Verlangen vollständig auch für die jeweiligen Nachauftragnehmer einzureichen (siehe auch Formblatt „Eigenerklärung -Erklärungen und Nachweise“): Verpflichtungserklärung (Formblatt 236 VHB – Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen) Die für die Prüfung und Wertung der Angebote erforderlichen Unterlagen gemäß der Bekanntmachung sind durch den Nachauftragnehmer mit dem Angebot vollumfänglich einzureichen. Nimmt der Wirtschaftsteilnehmer gemäß § 47 (1) VgV 2016 zur Erfüllung der Eignungskriterien die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch, ist für jedes der betreffenden Unternehmen eine separate, vom jeweiligen Unternehmen ordnungsgemäß ausgefüllte und unterzeichnete Eigenerklärung mit den des Formulars zur Eigenerklärung erforderlichen Informationen vorzulegen. Der Bewerber kann sich zum Nachweis der Eignung (Eignungsleihe) mit anderen Unternehmen zu einer Bewerbergemeinschaft zusammenschließen oder Nachunternehmer binden. Unter Eignungsleihe versteht man die Inanspruchnahme von Referenzen oder Qualifikationen von Personen, die nicht Teil des eigenen Unternehmens sind. Sofern von anderen Unternehmern eine bestimmte Qualifikation oder Referenz benötigt wird, um die Mindestanforderungen/Kriterien nachzuweisen, handelt es sich um Eignungsleihe. In diesem Fall ist die Verpflichtungserklärung des Nachunternehmens vorzulegen. Sollten Nachauftragnehmer im Rahmen der Eignungsleihe gebunden werden, sind von dem gebundenen Büro die gleichen Referenzen für den Projektleiter und stellvertretenden Projektleiter anzugeben und nachzuweisen. Gemäß § 47 (3) VgV verlangt der Auftraggeber eine gemeinsame Haftung des Bewerbers oder Bieters sofern dieser die Kapazitäten eines anderen Unternehmens im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit in Anspruch nimmt. Des Weiteren verlangt er die Auftragsausführung des anderen Unternehmens für Leistungen entsprechend des Umfangs der Eignungsleihe.

  • Wirtschaftliche/finanzielle Leistungsfähigkeit

    Durch die Bewerber sind alle für die Eignungsprüfung und Wertung der Angebote erforderlichen Unterlagen einzureichen. Siehe hierzu ausführliche Hinweise unter dem Punkt "Zusätzliche Informationen". Für den Generalplaner und alle Beteiligten der Bietergemeinschaft (mit gesamtschuldnerischer Haftungserklärung - diese ist den Unterlagen beizulegen) sind mit dem Angebot folgende Unterlagen einzureichen (siehe auch Formblatt „Eigenerklärung-Erklärungen und Nachweise“). Erklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß §§ 123 und 124 GWB. Wirtschaftliche und Finanzielle Leistungsfähigkeit: Erklärung und Bestätigung des Bieters zur Einhaltung des Gesetzes zur Regelung eines allgemeinen Mindestlohnes – Mindestlohngesetz (MiLoG), falls nein: Begründung; Angaben zur Berufshaftpflichtversicherung gemäß § 45 (1) Nr. 3 VgV 2016: Namen des Versicherers; Deckungssumme Personenschäden mind. 3,0 Mio. EUR - belegt durch Kopie, Deckungssumme Sonstige Schäden mind. 1,5 Mio. EUR (Sach- und Vermögensschäden) - da die geschätzte Auftragssumme für die Leistungen, die im Rahmen einer EU-Ausschreibung vergeben werden sollen, < 80.000 € beträgt, gilt für sonstige Schäden (Sach- und Vermögensschäden) die reduzierte Deckungssumme von mind. 1,5Mio. EUR, die Maximierung der Ersatzleistung muss hierbei auch mindestens das Zweifache der Versicherungssumme betragen, belegt durch Kopie. Bei Arbeitsgemeinschaften muss Versicherungsschutz für jedes Mitglied bestehen. Werden die gemäß Vergabebekanntmachung geforderten Deckungssummen nicht erreicht, so ist eine Erklärung des Versicherers beizufügen, dass die Deckungssummen im Auftragsfall angepasst werden. Hinweis: Der Nachweis des Versicherers darf nicht älter als 12 Monate zum Schlusstermin der Angebotsfrist sein. Der Nachweis ist als Anlage in Kopie beizufügen. Soweit für die vorgenannten Erklärungen Eigenerklärungen vorgelegt werden, sind diese vor Zuschlag durch entsprechende Nachweise zu bestätigen; Angaben zum Firmenprofil und zur Personalstruktur: Personalstruktur – Benennung Projektleiter. Der AG erwartet, dass die im Angebot genannten Personen gemäß Formular zur Eigenerklärung die angefragten Leistungen erbringen. Erklärung zu den durchschnittlichen Honorarumsätzen des Wirtschaftsteilnehmers gemäß § 45 (1) Nr. 1 VgV 2016, soweit sie die Leistungen der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre betreffen (siehe Formular zur Eigenerklärung): Hinweis: Insofern sich das Geschäftsjahr abweichend von dem jeweiligen Kalenderjahr darstellt, so zählt der Abschluss des Geschäftsjahres. Soweit sich der Bieter auf die Eignung der Nachauftragnehmer beruft, sind die folgenden Erklärungen und Nachweise auf Verlangen vollständig auch für die jeweiligen Nachauftragnehmer einzureichen (siehe auch Formblatt „Eigenerklärung -Erklärungen und Nachweise“): Verpflichtungserklärung (Formblatt 236 VHB – Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen) Die für die Prüfung und Wertung der Angebote erforderlichen Unterlagen gemäß der Bekanntmachung sind durch den Nachauftragnehmer mit dem Angebot vollumfänglich einzureichen. Nimmt der Wirtschaftsteilnehmer gemäß § 47 (1) VgV 2016 zur Erfüllung der Eignungskriterien die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch, ist für jedes der betreffenden Unternehmen eine separate, vom jeweiligen Unternehmen ordnungsgemäß ausgefüllte und unterzeichnete Eigenerklärung mit den des Formulars zur Eigenerklärung erforderlichen Informationen vorzulegen. Der Bewerber kann sich zum Nachweis der Eignung (Eignungsleihe) mit anderen Unternehmen zu einer Bewerbergemeinschaft zusammenschließen oder Nachunternehmer binden. Unter Eignungsleihe versteht man die Inanspruchnahme von Referenzen oder Qualifikationen von Personen, die nicht Teil des eigenen Unternehmens sind. Sofern von anderen Unternehmern eine bestimmte Qualifikation oder Referenz benötigt wird, um die Mindestanforderungen/Kriterien nachzuweisen, handelt es sich um Eignungsleihe. In diesem Fall ist die Verpflichtungserklärung des Nachunternehmens vorzulegen. Sollten Nachauftragnehmer im Rahmen der Eignungsleihe gebunden werden, sind von dem gebundenen Büro die gleichen Referenzen für den Projektleiter anzugeben und nachzuweisen. Gemäß § 47 (3) VgV verlangt der Auftraggeber eine gemeinsame Haftung des Bewerbers oder Bieters sofern dieser die Kapazitäten eines anderen Unternehmens im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit in Anspruch nimmt. Des Weiteren verlangt er die Auftragsausführung des anderen Unternehmens für Leistungen entsprechend des Umfangs der Eignungsleihe.

Technische & berufliche Leistungsfähigkeit

  • Ausbildungs-/Berufsqualifikation des Personals

    Für den Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit sind Ausbildungsnachweise und Bescheinigungen über die berufliche Befähigung des Projektleiters bzw. stellvertretenden Projektleiters gemäß § 46 (1) i. V. m. § 46 (3) Nr. 1, 2 und 6 VgV 2016 mit dem Angebot vorzulegen. Voraussetzung für den Projektleiter und den stellvertretenden Projektleiter ist ein Studienabschluss als Master, Dipl. Ing. oder ein vergleichbarer Abschluss im Bereich Bauingenieurwesen oder eines vergleichbaren Studienganges und mindestens 5 Jahre Berufserfahrung. Die Berufserfahrung wird ermittelt ab dem Datum des geforderten Studienabschlusses bis zum Fristende zur Einreichung des Angebots. Eine Personalunion zwischen Projektleiter und stellvertretenden Projektleiter ist nicht zulässig. Durch den Bieter sind mit dem Angebot persönliche Nachweise der Berufserfahrung und Referenzen des für die Bearbeitung vorgesehenen Personals für vergleichbare Leistungen nachzuweisen. Für den Nachweis der Eignung sind mindestens folgende Referenzen (Referenzen gemäß § 46 (3) Nr. 1 i. V. m. § 75 (5) VgV 2016) des Projektleiters und des stellvertretenden Projektleiters vorzulegen, welche die Mindestanforderungen siehe Anlage 4.1 erfüllen müssen: 3x Projektleiter Mindestreferenzen (persönliche Referenzen) - die Projektleiter Mindestreferenzprojekte 1 und 2 umfassen die Objektplanung Ingenieurbauwerke einer Hochwasserschutzmauer bzw. einer vergleichbaren Stützmauer (Stützbauwerk für Straße etc.) - das Projektleiter Mindestreferenzprojekt 3 umfasst die Objektplanung Ingenieurbauwerke eines Deich- und/oder Dammbauwerkes oder eines vergleichbaren konstruktiven Ingenieurbauwerkes für Verkehrsanlagen (bspw. konstruktive Lärmschutzwälle mit Ausnahme von Lärmschutzwällen, die ausschließlich als Mittel der Geländegestaltung dienen etc.), 3x stellvertretender Projektleiter Mindestreferenzen (persönliche Referenzen) - die stellvertretender Projektleiter Mindestreferenzprojekte 1 und 2 umfassen die Objektplanung Ingenieurbauwerke einer Hochwasserschutzmauer bzw. einer vergleichbaren Stützmauer (Stützbauwerk für Straße etc.) - das stellvertretender Projektleiter Mindestreferenzprojekt 3 umfasst die Objektplanung Ingenieurbauwerke eines Deich- und/oder Dammbauwerkes oder eines vergleichbaren konstruktiven Ingenieurbauwerkes für Verkehrsanlagen (bspw. konstruktive Lärmschutzwälle mit Ausnahme von Lärmschutzwällen, die ausschließlich als Mittel der Geländegestaltung dienen etc.); Für den Nachweis der Eignung sind die entsprechenden Referenzdeckblätter, je nach geforderter Anzahl ggf. mehrfach, zu verwenden und auszufüllen. Zusätzlich sollen für jede Referenz aussagekräftige Darstellungen in Form eines Projektsteckbriefes (textliche Beschreibung des Vorhabens, der erbrachten Leistungen und ggf. Fotos/ Planausschnitte) beigelegt werden (max. 1-2 Seiten je Referenz). Referenzschreiben von öffentlichen Auftraggebern sind wünschenswert, jedoch nicht zwingend erforderlich. Das Leistungsende jeder Referenz darf nicht mehr als 10 Jahre zurückliegen (06/2016). Jede Referenz muss abgeschlossen sein. Die Referenz gilt als abgeschlossen, wenn die Abnahme erfolgt ist. Aus den Angaben muss die Erfüllung der Mindestanforderungen siehe Anlage 4.1 eindeutig hervorgehen, anderenfalls wird die Referenz nicht berücksichtigt. Sollten die Mindestanforderungen an die Referenzen, nach ggf. erforderlicher und zulässiger Nachforderung bzw. Aufklärung, nicht erfüllt werden und damit keine zu berücksichtigenden Referenzen bestehen, muss das Angebot ausgeschlossen werden. Sofern die jeweils geforderten Mindestkriterien erfüllt werden, ist eine Mehrfachnennung der Referenzprojekte möglich. Bei öffentlichen bzw. privaten Auftraggebern (AG) ist eine Referenzbescheinigung wünschenswert. Andernfalls gelten Eintragungen des Bieters als Eigenerklärung. Soweit sich der Bieter auf die Eignung der Nachauftragnehmer beruft, sind die folgenden Erklärungen und Nachweise auf Verlangen vollständig auch für die jeweiligen Nachauftragnehmer einzureichen (siehe auch Formblatt „Eigenerklärung -Erklärungen und Nachweise“): Verpflichtungserklärung (Formblatt 236 VHB – Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen). Die für die Prüfung und Wertung der Angebote erforderlichen Unterlagen gemäß der Bekanntmachung sind durch den Nachauftragnehmer mit dem Angebot vollumfänglich einzureichen. Nimmt der Wirtschaftsteilnehmer gemäß § 47 (1) VgV 2016 zur Erfüllung der Eignungskriterien die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch, ist für jedes der betreffenden Unternehmen eine separate, vom jeweiligen Unternehmen ordnungsgemäß ausgefüllte und unterzeichnete Eigenerklärung mit den des Formulars zur Eigenerklärung erforderlichen Informationen vorzulegen. Der Bewerber kann sich zum Nachweis der Eignung (Eignungsleihe) mit anderenUnternehmen zu einer Bewerbergemeinschaft zusammenschließen oder Nachunternehmer binden. Unter Eignungsleihe versteht man die Inanspruchnahme von Referenzen oder Qualifikationen von Personen, die nicht Teil des eigenen Unternehmens sind. Sofern von anderen Unternehmern eine bestimmte Qualifikation oder Referenz benötigt wird, um die Mindestanforderungen/ Kriterien nachzuweisen, handelt es sich um Eignungsleihe. In diesem Fall ist die Verpflichtungserklärung des Nachunternehmens vorzulegen. Sollten Nachauftragnehmer im Rahmen der Eignungsleihe gebunden werden, sind von dem gebundenen Büro die gleichen Referenzen für den Projektleiter und stellvertretenden Projektleiter anzugeben und nachzuweisen. Gemäß § 47 (3) VgV verlangt der Auftraggeber eine gemeinsame Haftung des Bewerbers oder Bieters sofern dieser die Kapazitäten eines anderen Unternehmens im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit in Anspruch nimmt. Des Weiteren verlangt er die Auftragsausführung des anderen Unternehmens für Leistungen entsprechend des Umfangs der Eignungsleihe.

  • Ausbildungs-/Berufsqualifikation des Personals

    Für den Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit sind Ausbildungsnachweise und Bescheinigungen über die berufliche Befähigung des Projektleiters bzw. stellvertretenden Projektleiters gemäß § 46 (1) i. V. m. § 46 (3) Nr. 1, 2 und 6 VgV 2016 mit dem Angebot vorzulegen. Voraussetzung für den Projektleiter und den stellvertretenden Projektleiter ist ein Studienabschluss als Master, Dipl. Ing. oder ein vergleichbarer Abschluss im Bereich Bauingenieurwesen oder eines vergleichbaren Studienganges und mindestens 5 Jahre Berufserfahrung. Die Berufserfahrung wird ermittelt ab dem Datum des geforderten Studienabschlusses bis zum Fristende zur Einreichung des Angebots. Eine Personalunion zwischen Projektleiter und stellvertretenden Projektleiter ist nicht zulässig. Durch den Bieter sind mit dem Angebot persönliche Nachweise der Berufserfahrung und Referenzen des für die Bearbeitung vorgesehenen Personals für vergleichbare Leistungen nachzuweisen. Für den Nachweis der Eignung sind mindestens folgende Referenzen (Referenzen gemäß § 46 (3) Nr. 1 i. V. m. § 75 (5) VgV 2016) des Projektleiters und des stellvertretenden Projektleiters vorzulegen, welche die Mindestanforderungen siehe Anlage 4.2 erfüllen müssen: 2x Projektleiter Mindestreferenzen (persönliche Referenzen) - die Projektleiter Mindestreferenzprojekte 1 und 2 umfassen die Tragwerksplanung einer Hochwasserschutzmauer bzw. einer vergleichbaren Stützmauer (Stützbauwerk für Straße etc.), 2x stellvertretender Projektleiter Mindestreferenzen (persönliche Referenzen) - die stellvertretender Projektleiter Mindestreferenzprojekte 1 und 2 umfassen die Tragwerksplanung einer Hochwasserschutzmauer bzw. einer vergleichbaren Stützmauer (Stützbauwerk für Straße etc.); Für den Nachweis der Eignung sind die entsprechenden Referenzdeckblätter, je nach geforderter Anzahl ggf. mehrfach, zu verwenden und auszufüllen. Zusätzlich sollen für jede Referenz aussagekräftige Darstellungen in Form eines Projektsteckbriefes (textliche Beschreibung des Vorhabens, der erbrachten Leistungen und ggf. Fotos/ Planausschnitte) beigelegt werden (max. 1-2 Seiten je Referenz). Referenzschreiben von öffentlichen Auftraggebern sind wünschenswert, jedoch nicht zwingend erforderlich. Das Leistungsende jeder Referenz darf nicht mehr als 10 Jahre zurückliegen (06/2016). Jede Referenz muss abgeschlossen sein. Die Referenz gilt als abgeschlossen, wenn die Abnahme erfolgt ist. Aus den Angaben muss die Erfüllung der Mindestanforderungen siehe Anlage 4.2 eindeutig hervorgehen, anderenfalls wird die Referenz nicht berücksichtigt. Sollten die Mindestanforderungen an die Referenzen, nach ggf. erforderlicher und zulässiger Nachforderung bzw. Aufklärung, nicht erfüllt werden und damit keine zu berücksichtigenden Referenzen bestehen, muss das Angebot ausgeschlossen werden. Sofern die jeweils geforderten Mindestkriterien erfüllt werden, ist eine Mehrfachnennung der Referenzprojekte möglich. Bei öffentlichen bzw. privaten Auftraggebern (AG) ist eine Referenzbescheinigung wünschenswert. Andernfalls gelten Eintragungen des Bieters als Eigenerklärung. Soweit sich der Bieter auf die Eignung der Nachauftragnehmer beruft, sind die folgenden Erklärungen und Nachweise auf Verlangen vollständig auch für die jeweiligen Nachauftragnehmer einzureichen (siehe auch Formblatt „Eigenerklärung -Erklärungen und Nachweise“): Verpflichtungserklärung (Formblatt 236 VHB – Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen). Die für die Prüfung und Wertung der Angebote erforderlichen Unterlagen gemäß der Bekanntmachung sind durch den Nachauftragnehmer mit dem Angebot vollumfänglich einzureichen. Nimmt der Wirtschaftsteilnehmer gemäß § 47 (1) VgV 2016 zur Erfüllung der Eignungskriterien die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch, ist für jedes der betreffenden Unternehmen eine separate, vom jeweiligen Unternehmen ordnungsgemäß ausgefüllte und unterzeichnete Eigenerklärung mit den des Formulars zur Eigenerklärung erforderlichen Informationen vorzulegen. Der Bewerber kann sich zum Nachweis der Eignung (Eignungsleihe) mit anderen Unternehmen zu einer Bewerbergemeinschaft zusammenschließen oder Nachunternehmer binden. Unter Eignungsleihe versteht man die Inanspruchnahme von Referenzen oder Qualifikationen von Personen, die nicht Teil des eigenen Unternehmens sind. Sofern von anderen Unternehmern eine bestimmte Qualifikation oder Referenz benötigt wird, um die Mindestanforderungen/ Kriterien nachzuweisen, handelt es sich um Eignungsleihe. In diesem Fall ist die Verpflichtungserklärung des Nachunternehmens vorzulegen. Sollten Nachauftragnehmer im Rahmen der Eignungsleihe gebunden werden, sind von dem gebundenen Büro die gleichen Referenzen für den Projektleiter und stellvertretenden Projektleiter anzugeben und nachzuweisen. Gemäß § 47 (3) VgV verlangt der Auftraggeber eine gemeinsame Haftung des Bewerbers oder Bieters sofern dieser die Kapazitäten eines anderen Unternehmens im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit in Anspruch nimmt. Des Weiteren verlangt er die Auftragsausführung des anderen Unternehmens für Leistungen entsprechend des Umfangs der Eignungsleihe.

  • Ausbildungs-/Berufsqualifikation des Personals

    Für den Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit sind Ausbildungsnachweise und Bescheinigungen über die berufliche Befähigung des Projektleiters gemäß § 46 (1) i. V. m. § 46 (3) Nr. 1, 2 und 6 VgV 2016 mit dem Angebot vorzulegen. Das gültige Zertifikat für eine SiGeKo-Schulung muss vorgelegt werden und mindestens 5 Jahre Berufserfahrung. Die Berufserfahrung wird ermittelt ab dem Datum des geforderten Zertifikates bis zum Fristende zur Einreichung des Angebots. Durch den Bieter sind mit dem Angebot persönliche Nachweise der Berufserfahrung und Referenzen des für die Bearbeitung vorgesehenen Personals für vergleichbare Leistungen nachzuweisen. Für den Nachweis der Eignung sind mindestens folgende Referenzen (Referenzen gemäß § 46 (3) Nr. 1 i. V. m. § 75 (5) VgV 2016) des Projektleiters vorzulegen, welche die Mindestanforderungen siehe Anlage 4.5 erfüllen müssen: 3x SiGeKo (persönliche Mindestreferenzen) - die Projektleiter Mindestreferenzprojekte 1, 2 und 3 umfassen die Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordination einer zur ausgeschriebenen Baumaßnahme vergleichbaren Maßnahme entsprechend den in Anlage 4.5 aufgeführten Mindestanforderungen. Für den Nachweis der Eignung sind die entsprechenden Referenzdeckblätter, je nach geforderter Anzahl ggf. mehrfach, zu verwenden und auszufüllen. Zusätzlich sollen für jede Referenz aussagekräftige Darstellungen in Form eines Projektsteckbriefes (textliche Beschreibung des Vorhabens, der erbrachten Leistungen und ggf. Fotos/ Planausschnitte) beigelegt werden (max. 1-2 Seiten je Referenz). Referenzschreiben von öffentlichen Auftraggebern sind wünschenswert, jedoch nicht zwingend erforderlich. Das Leistungsende jeder Referenz darf nicht mehr als 10 Jahre zurückliegen (06/2016). Jede Referenz muss abgeschlossen sein. Die Referenz gilt als abgeschlossen, wenn die Abnahme erfolgt ist. Aus den Angaben muss die Erfüllung der Mindestanforderungen siehe Anlage 4.5 eindeutig hervorgehen, anderenfalls wird die Referenz nicht berücksichtigt. Sollten die Mindestanforderungen an die Referenzen, nach ggf. erforderlicher und zulässiger Nachforderung bzw. Aufklärung, nicht erfüllt werden und damit keine zu berücksichtigenden Referenzen bestehen, muss das Angebot ausgeschlossen werden. Sofern die jeweils geforderten Mindestkriterien erfüllt werden, ist eine Mehrfachnennung der Referenzprojekte möglich. Bei öffentlichen bzw. privaten Auftraggebern (AG) ist eine Referenzbescheinigung wünschenswert. Andernfalls gelten Eintragungen des Bieters als Eigenerklärung. Soweit sich der Bieter auf die Eignung der Nachauftragnehmer beruft, sind die folgenden Erklärungen und Nachweise auf Verlangen vollständig auch für die jeweiligen Nachauftragnehmer einzureichen (siehe auch Formblatt „Eigenerklärung -Erklärungen und Nachweise“): Verpflichtungserklärung (Formblatt 236 VHB – Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen). Die für die Prüfung und Wertung der Angebote erforderlichen Unterlagen gemäß der Bekanntmachung sind durch den Nachauftragnehmer mit dem Angebot vollumfänglich einzureichen. Nimmt der Wirtschaftsteilnehmer gemäß § 47 (1) VgV 2016 zur Erfüllung der Eignungskriterien die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch, ist für jedes der betreffenden Unternehmen eine separate, vom jeweiligen Unternehmen ordnungsgemäß ausgefüllte und unterzeichnete Eigenerklärung mit den des Formulars zur Eigenerklärung erforderlichen Informationen vorzulegen. Der Bewerber kann sich zum Nachweis der Eignung (Eignungsleihe) mit anderen Unternehmen zu einer Bewerbergemeinschaft zusammenschließen oder Nachunternehmer binden. Unter Eignungsleihe versteht man die Inanspruchnahme von Referenzen oder Qualifikationen von Personen, die nicht Teil des eigenen Unternehmens sind. Sofern von anderen Unternehmern eine bestimmte Qualifikation oder Referenz benötigt wird, um die Mindestanforderungen/ Kriterien nachzuweisen, handelt es sich um Eignungsleihe. In diesem Fall ist die Verpflichtungserklärung des Nachunternehmens vorzulegen. Sollten Nachauftragnehmer im Rahmen der Eignungsleihe gebunden werden, sind von dem gebundenen Büro die gleichen Referenzen für den Projektleiter anzugeben und nachzuweisen. Gemäß § 47 (3) VgV verlangt der Auftraggeber eine gemeinsame Haftung des Bewerbers oder Bieters sofern dieser die Kapazitäten eines anderen Unternehmens im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit in Anspruch nimmt. Des Weiteren verlangt er die Auftragsausführung des anderen Unternehmens für Leistungen entsprechend des Umfangs der Eignungsleihe.

  • Ausbildungs-/Berufsqualifikation des Personals

    Für den Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit sind Ausbildungsnachweise und Bescheinigungen über die berufliche Befähigung des Projektleiters gemäß §46 (1) i.V.m. §46 (3) Nr. 1, 2 und 6 VgV 2016 mit dem Angebot vorzulegen. Voraussetzung für den Projektleiter ist ein Studienabschluss als Master, Dipl.Ing. oder ein vergleichbarer Abschluss im Bereich Geotechnik oder Bauingenieur oder ein vergleichbarer Abschluss oder vergleichbarer Studiengang und mind. 5 Jahre Berufserfahrung. Die Berufserfahrung wird ermittelt ab dem Datum des geforderten Studienabschlusses bis zum Fristende zur Einreichung des Angebots. Durch den Bieter sind mit dem Angebot persönliche Nachweise der Berufserfahrung und Referenzen des für die Bearbeitung vorgesehenen Personals (für die verschiedenen Fachbereiche) für vergleichbare Leistungen nachzuweisen. Für den Nachweis der Eignung sind mind. folgende Referenzen (Referenzen gemäß §46 (3) Nr. 1 i.V.m. §75 (5) VgV 2016) des Projektleiters je Fachbereich vorzulegen, welche die Mindestanforderungen siehe Anlage 4.3 erfüllen müssen: 2x Projektleiter Mindestreferenzen Geotechnische Fachplanung u. Baubegleitung (persönliche Mindestreferenzen) - die Projektleiter Mindestreferenzprojekte 1 u. 2 umfassen die Geotechnische Fachplanung u. Baubegleitung einer zur ausgeschriebenen Baumaßnahme vergleichbaren Maßnahme, 3x Projektleiter Mindestreferenzen Abfalltechnische Fachplanung u. Baubegleitung sowie Bodenkundliche Fachplanung u. Baubegleitung (persönliche Mindestreferenzen) - die Projektleiter Mindestreferenzprojekte 3 u. 4 umfassen die Abfalltechnische Baubegleitung einer zur ausgeschriebenen Baumaßnahme vergleichbaren Maßnahme, das „Bodenkundliche Fachplanung und Baubegleitung“ Projektleiter Mindestreferenzprojekt 5 umfasst die Bodenkundliche Baubegleitung einer zur ausgeschriebenen Baumaßnahme vergleichbaren Maßnahme; Für den Nachweis der Eignung sind die entsprechenden Referenzdeckblätter, je nach geforderter Anzahl ggf. mehrfach, zu verwenden und auszufüllen. Zusätzlich sollen für jede Referenz aussagekräftige Darstellungen in Form eines Projektsteckbriefes (textliche Beschreibung des Vorhabens, der erbrachten Leistungen u. ggf. Fotos/Planausschnitte) beigelegt werden (max. 1-2 Seiten je Referenz). Referenzschreiben von öffentlichen Auftraggebern sind wünschenswert, jedoch nicht zwingend erforderlich. Das Leistungsende jeder Referenz darf nicht mehr als 10 Jahre zurückliegen (06/2016). Jede Referenz muss abgeschlossen sein. Die Referenz gilt als abgeschlossen, wenn die Abnahme erfolgt ist. Aus den Angaben muss die Erfüllung der Mindestanforderungen eindeutig hervorgehen, anderenfalls wird die Referenz nicht berücksichtigt. Sollten die Mindestanforderungen an die Referenzen, nach ggf. erforderlicher u. zulässiger Nachforderung bzw. Aufklärung, nicht erfüllt werden und damit keine zu berücksichtigenden Referenzen bestehen, muss das Angebot ausgeschlossen werden. Sofern die jeweils geforderten Mindestkriterien erfüllt werden, ist eine Mehrfachnennung der Referenzprojekte möglich. Bei öffentlichen bzw. privaten Auftraggebern ist eine Referenzbescheinigung wünschenswert. Andernfalls gelten Eintragungen des Bieters als Eigenerklärung. Soweit sich der Bieter auf die Eignung der Nachauftragnehmer beruft, sind die folgenden Erklärungen und Nachweise auf Verlangen vollständig auch für die jeweiligen Nachauftragnehmer einzureichen (siehe auch Formblatt „Eigenerklärung -Erklärungen und Nachweise“):Verpflichtungserklärung (Formblatt 236 VHB – Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen). Die für die Prüfung und Wertung der Angebote erforderlichen Unterlagen gemäß der Bekanntmachung sind durch den Nachauftragnehmer mit dem Angebot vollumfänglich einzureichen. Nimmt der Wirtschaftsteilnehmer gemäß § 47 (1) VgV 2016 zur Erfüllung der Eignungskriterien die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch, ist für jedes der betreffenden Unternehmen eine separate, vom jeweiligen Unternehmen ordnungsgemäß ausgefüllte und unterzeichnete Eigenerklärung mit den des Formulars zur Eigenerklärung erforderlichen Informationen vorzulegen. Der Bewerber kann sich zum Nachweis der Eignung (Eignungsleihe) mit anderen Unternehmen zu einer Bewerbergemeinschaft zusammenschließen oder Nachunternehmer binden. Unter Eignungsleihe versteht man die Inanspruchnahme von Referenzen oder Qualifikationen von Personen, die nicht Teil des eigenen Unternehmens sind. Sofern von anderen Unternehmern eine bestimmte Qualifikation oder Referenz benötigt wird, um die Mindestanforderungen/Kriterien nachzuweisen, handelt es sich um Eignungsleihe. In diesem Fall ist die Verpflichtungserklärung des Nachunternehmens vorzulegen. Sollten Nachauftragnehmer im Rahmen der Eignungsleihe gebunden werden, sind von dem gebundenen Büro die gleichen Referenzen für den Projektleiter anzugeben und nachzuweisen. Gemäß § 47 (3) VgV verlangt der Auftraggeber eine gemeinsame Haftung des Bewerbers oder Bieters sofern dieser die Kapazitäten eines anderen Unternehmens im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit in Anspruch nimmt. Des Weiteren verlangt er die Auftragsausführung des anderen Unternehmens für Leistungen entsprechend des Umfangs der Eignungsleihe.

  • Ausbildungs-/Berufsqualifikation des Personals

    Für den Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit sind Ausbildungsnachweise und Bescheinigungen über die berufliche Befähigung des Projektleiters gemäß § 46 (1) i. V. m. § 46 (3) Nr. 1, 2 und 6 VgV 2016 mit dem Angebot vorzulegen. Voraussetzung für den Projektleiter sind mindestens 5 Jahre Berufserfahrung. Die Berufserfahrung wird ermittelt ab dem Datum des Berufsabschlusses bis zum Fristende zur Einreichung des Angebots. Durch den Bieter sind mit dem Angebot persönliche Nachweise der Berufserfahrung und Referenzen des für die Bearbeitung vorgesehenen Personals für vergleichbare Leistungen nachzuweisen. Für den Nachweis der Eignung sind mindestens folgende Referenzen (Referenzen gemäß § 46 (3) Nr. 1 i. V. m. § 75 (5) VgV 2016) des Projektleiters vorzulegen, welche die Mindestanforderungen siehe Anlage 4.4 erfüllen müssen: 2x Projektleiter Mindestreferenzen Ingenieurvermessung (persönliche Referenzen) - das Projektleiter Mindestreferenzprojekt 1 umfasst die Ingenieurvermessung mit den in Anlage 4.4 genannten Mindestanforderungen, das Projektleiter Mindestreferenzprojekt 2 umfasst die Ingenieurvermessung am Gewässer mit den in Anlage 4.4 genannten Mindestanforderungen. Für den Nachweis der Eignung sind die entsprechenden Referenzdeckblätter, je nach geforderter Anzahl ggf. mehrfach, zu verwenden und auszufüllen. Zusätzlich sollen für jede Referenz aussagekräftige Darstellungen in Form eines Projektsteckbriefes (textliche Beschreibung des Vorhabens, der erbrachten Leistungen und ggf. Fotos/ Planausschnitte) beigelegt werden (max. 1-2 Seiten je Referenz). Referenzschreiben von öffentlichen Auftraggebern sind wünschenswert, jedoch nicht zwingend erforderlich. Das Leistungsende jeder Referenz darf nicht mehr als 10 Jahre zurückliegen (06/2016). Jede Referenz muss abgeschlossen sein. Die Referenz gilt als abgeschlossen, wenn die Abnahme erfolgt ist. Aus den Angaben muss die Erfüllung der Mindestanforderungen siehe Anlage 4.4 eindeutig hervorgehen, anderenfalls wird die Referenz nicht berücksichtigt. Sollten die Mindestanforderungen an die Referenzen, nach ggf. erforderlicher und zulässiger Nachforderung bzw. Aufklärung, nicht erfüllt werden und damit keine zu berücksichtigenden Referenzen bestehen, muss das Angebot ausgeschlossen werden. Sofern die jeweils geforderten Mindestkriterien erfüllt werden, ist eine Mehrfachnennung der Referenzprojekte möglich. Bei öffentlichen bzw. privaten Auftraggebern (AG) ist eine Referenzbescheinigung wünschenswert. Andernfalls gelten Eintragungen des Bieters als Eigenerklärung. Soweit sich der Bieter auf die Eignung der Nachauftragnehmer beruft, sind die folgenden Erklärungen und Nachweise auf Verlangen vollständig auch für die jeweiligen Nachauftragnehmer einzureichen (siehe auch Formblatt „Eigenerklärung -Erklärungen und Nachweise“): Verpflichtungserklärung (Formblatt 236 VHB – Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen). Die für die Prüfung und Wertung der Angebote erforderlichen Unterlagen gemäß der Bekanntmachung sind durch den Nachauftragnehmer mit dem Angebot vollumfänglich einzureichen. Nimmt der Wirtschaftsteilnehmer gemäß § 47 (1) VgV 2016 zur Erfüllung der Eignungskriterien die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch, ist für jedes der betreffenden Unternehmen eine separate, vom jeweiligen Unternehmen ordnungsgemäß ausgefüllte und unterzeichnete Eigenerklärung mit den des Formulars zur Eigenerklärung erforderlichen Informationen vorzulegen. Der Bewerber kann sich zum Nachweis der Eignung (Eignungsleihe) mit anderen Unternehmen zu einer Bewerbergemeinschaft zusammenschließen oder Nachunternehmer binden. Unter Eignungsleihe versteht man die Inanspruchnahme von Referenzen oder Qualifikationen von Personen, die nicht Teil des eigenen Unternehmens sind. Sofern von anderen Unternehmern eine bestimmte Qualifikation oder Referenz benötigt wird, um die Mindestanforderungen/ Kriterien nachzuweisen, handelt es sich um Eignungsleihe. In diesem Fall ist die Verpflichtungserklärung des Nachunternehmens vorzulegen. Sollten Nachauftragnehmer im Rahmen der Eignungsleihe gebunden werden, sind von dem gebundenen Büro die gleichen Referenzen für den Projektleiter anzugeben und nachzuweisen. Gemäß § 47 (3) VgV verlangt der Auftraggeber eine gemeinsame Haftung des Bewerbers oder Bieters sofern dieser die Kapazitäten eines anderen Unternehmens im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit in Anspruch nimmt. Des Weiteren verlangt er die Auftragsausführung des anderen Unternehmens für Leistungen entsprechend des Umfangs der Eignungsleihe.

Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.

Solche Anforderungen kommen wieder

Hier wurden Nachweise zu Befähigung zur Berufsausübung, Wirtschaftliche & finanzielle Leistungsfähigkeit, Technische & berufliche Leistungsfähigkeit verlangt. Für diese Ausschreibung ist die Frist vorbei — mit einem kostenlosen Suchprofil bekommen Sie vergleichbare Ausschreibungen am Tag der Veröffentlichung per E-Mail, statt sie Wochen später über eine Suchmaschine zu finden.

Vergabe- & Vertragsbedingungen

Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.

  • Nachforderung fehlender Unterlagen möglich

    Der Auftraggeber darf fehlende, unvollständige oder fehlerhafte Unterlagen nachfordern (§ 56 VgV).

  • Elektronische Rechnung (eRechnung) zugelassen
  • EU-gefördertes Vorhaben

    eu-funds

Hinweise zur Nachprüfung & Rügepflicht

Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Verfahren vor der Vergabekammer (§ 160 GWB) Einleitung, Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. §134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.

Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.

Verfahrensverlauf

📅 .ics

Vollständige Historie dieses Vergabeverfahrens — alle Phasen und Veröffentlichungen.

  1. Ausschreibung Sie sind hier

    Angebote werden eingeholt

    1 Veröffentlichung

    • Frist 24.07.2026 Original-Veröffentlichung aktuell
  2. Vergabeergebnis TED EU

    Auftrag wurde zugeschlagen · 67 Tage nach Fristende

    Auftragnehmer (2) BieGe BTP/ICL c/o Bauer Tiefbauplanung GmbH · Ing.-Büro Brenner
    Zuschlagswert 173.275 €

Preiseinschätzung

Basierend auf 10.811 vergleichbaren Vergabeergebnissen:

Unteres Quartil 121.439 €
Median 323.501 €
Oberes Quartil 936.771 €

Statistische Auswertung öffentlicher Zuschlagswerte. Keine Preisempfehlung.

173.275 €
Geschätzter Wert
ca. 54 % unter Branchen-Median

Angebotsfrist 24.07.2026, 10:00 Uhr (abgelaufen)
Vergabenummer 27-2026-40
Verfahrensart Offenes Verfahren
Auftragsart Dienstleistungsauftrag
Schwierigkeit Mittel KI
Standort Eibenstock, Sachsen
Veröffentlicht 11.06.2026
CPV-Code 71300000
Architektur und Ingenieurwesen (Was ist das?)
Lose 5 (max. 5 bewerbbar · max. 4 gewinnbar)
Erfüllungsort Zwickau-Crossen
Laufzeit 01.09.2026 – 30.11.2034
Bindefrist (?) 90 Tage
Bieterkommunikation ansehen Fragen & Antworten zum Verfahren im Vergabeportal (oeffentlichevergabe.de) · ggf. archiviert
Nebenangebote nicht zugelassen

Alert für ähnliche Ausschreibungen
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Ø Bieter in der Branche 4.1
Methodik & Datenbasis

Historischer Durchschnitt aus 284.579 vergleichbaren Vergaben — keine Prognose für diese Ausschreibung.


Erfasste Abschluss-Meldungen 91%
Methodik & Datenbasis

Anteil der erfassten Verfahren in Bauwesen & Infrastruktur mit veröffentlichter Zuschlag-Bekanntmachung. Basis: 110.215 Verfahren. Die tatsächliche Zuschlagsquote liegt typischerweise höher, weil viele Vergabestellen Ergebnisse verspätet oder gar nicht melden.


Markt-Insights

Ø Zuschlagsdauer 44 Tage
Schätzwert-Abweichung -2%
KMU-Bieteranteil 41%

Preis-Kalkulator

Historische Preisdaten für diese Branche in Sachsen
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Vergabeunterlagen erhalten Sie über die in der Bekanntmachung angegebene Vergabeplattform des Auftraggebers Landestalsperrenverwaltung des Freistaates Sachsen, Betrieb Zwickauer Mulde / Obere Weiße Elster. Oberhalb der EU-Schwellenwerte ist die elektronische Einreichung über eVergabe-Plattformen (z. B. Vergabe.NRW, DTVP, evergabe-online.de, HAD) Pflicht.

Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

1. Vergabekammer des Freistaates Sachsen bei der Landesdirektion Sachsen, Leipzig

Hinweis zur Zuständigkeit

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht unbedingt die hier genannte.

Vollständige Daten

Quelle: oeffentlichevergabe.de · 5/5 Kernfelder

Zuletzt geprüft am 25.07.2026

Daten korrigieren →

Quelle: oeffentlichevergabe.de

Diese Ausschreibung ist abgeschlossen (Frist abgelaufen). Der ursprüngliche Eintrag im Vergabeportal der Vergabestelle ist nach Verfahrensende oft nicht mehr abrufbar — die dauerhafte Fassung finden Sie auf oeffentlichevergabe.de:

Vergabestelle

Landestalsperrenverwaltung des Freistaates Sachsen, Betrieb Zwickauer Mulde / Obere Weiße Elster · Eibenstock

✉ vergabe.zmowe@ltv.sachsen.de
☎ +49377525020