AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Quelle: oeffentlichevergabe.de (https://www.evergabe.de/unterlagen/019e3bad-a68b-4987-9a01-89602b423273/zustellweg-auswaehlen) · Abgerufen am 03.09.2026 10:28 über https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/019e3bb4-a719-4b5a-9d15-cf93759c37a2/

Beschaffung von drei baugleichen Hilfeleistungslöschgruppenfahrzeugen HLF 10 für die Verbandsgemeinde Brohltal.

Notice-ID: 019e3bb4-a719-4b5a-9d15-cf93759c37a2 · Procedure-ID: 019e3bad-a68b-4987-9a01-89602b423273

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Stammdaten

Auftraggeber
Verbandsgemeindeverwaltung Brohltal , Niederzissen
Veröffentlicht
19.05.2026
Frist (Submission)
23.06.2026
Notice-Typ
Ausschreibung
Verfahrensart
Offenes Verfahren
CPV-Code
34144210 — Transportmittel
Branche
Fahrzeuge & Fuhrpark
Geschätzter Wert
1.500.000 € (frühestes Los — abweichende Werte je Los siehe „Lose im Detail")
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle

Beschreibung

Beschaffung von drei baugleichen Hilfeleistungslöschgruppenfahrzeugen HLF 10 für die Verbandsgemeinde Brohltal.

Lose

3 Lose (max. 3 pro Bieter).

Lose im Detail

Dieses Verfahren ist in 3 Lose unterteilt — mit unterschiedlichen Auftragswerten je Los. Maßgeblich ist jeweils das Los, das Sie bearbeiten.

Los 1 — Fahrgestell

Geschätzter Wert
300.000 €

Los 2 — Aufbau HLF 10

Geschätzter Wert
899.998 €

Los 3 — Feuerwehrtechnische Beladung

Geschätzter Wert
300.000 €

Vertragslaufzeit

Periode
18 Monate

Verfahrens-Bedingungen

Bindefrist
3 Monate

Vergabe-Status

Vergabe-Status
Vergabeergebnis liegt uns nicht vor

Verfahrensverlauf — alle 3 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Verbandsgemeindeverwaltung Brohltal, Niederzissen

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).