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Beratungsleistungen für die Programmbegleitung im Fördergebiet „Lebendige Altstadt“ Wurzen im Bund-Länder-Programm „Lebendige Zentren – Erhalt und Entwicklung von Orts- und Stadtkernen“ (LZP)

Stadt Wurzen · Wurzen · Sachsen · Kommunaler Auftraggeber

Vergabe-Ergebnis

🏆 Vergabe in 1 Los alle vergeben
  • Los 1 Vergeben
    Beratungsleistungen für die Programmbegleitung im Fördergebiet „Lebendige Altstadt“ Wurzen im Bund-Länder-Programm „Lebendige Zentren-Erhalt und Entwicklung von Ort- und Stadtkernen“ (LZP)
    gesch. 336.134 €
    🏆 DSK Deutsche Stadt- und Grundstücksentwicklungsgesellschaft mbH · Leipzig
Auftragnehmer
  • DSK Deutsche Stadt- und Grundstücksentwicklungsgesellschaft mbH · Leipzig
Zuschlagswert 320.500 €
Eingegangene Angebote 2
Zuschlagsdatum 19.05.2026

Bieter-Übersicht: 2 Angebote eingegangen, davon 1 Bieter namentlich publiziert: DSK Deutsche Stadt- und Grundstücksentwicklungsgesellschaft mbH. Wer den Zuschlag erhalten hat, ergibt sich nur aus dem strukturierten Auftragnehmer-Feld bzw. der Original-Bekanntmachung.

Beschreibung

Beratungsleistungen für die Programmbegleitung im Fördergebiet „Lebendige Altstadt“ Wurzen im Bund-Länder-Programm „Lebendige Zentren – Erhalt und Entwicklung von Orts- und Stadtkernen“ (LZP)

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📅 Laufzeit endet am 31.03.2030

Laut Bekanntmachung läuft dieser Auftrag bis zum genannten Datum. Ob der Auftraggeber danach erneut vergibt, entscheidet allein er; die Angabe ist ein Anhaltspunkt für Ihre Vorbereitung, keine angekündigte Ausschreibung.

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Weitere Pflichtangaben aus der Bekanntmachung

Verfahrensmerkmale

„siehe Ausschreibungstext“

Grenzüberschreitendes Recht

siehe Ausschreibungstext

Zuschlagskriterien

Wonach der Auftraggeber das wirtschaftlichste Angebot ermittelt.

Los 1 · Beratungsleistungen für die Programmbegleitung im Fördergebiet „Lebendige Altstadt“ Wurzen im Bund-Länder-Programm „Lebendige Zentren-Erhalt und Entwicklung von Ort- und Stadtkernen“ (LZP)
  • siehe Ausschreibungstext 0,8 %
    Qualität

    - Darstellung eines möglichen Umsetzungskonzeptes, beabsichtigte Herangehensweise an die Aufgaben --> Gewichtung: 0,1 - Darstellung der Vorgehensweise bei der Abrechnung von Fördermitteln / beabsichtigte Unterstützung des Auftraggebers bei der Abrechnung von Fördermitteln; Fördermittelakquise --> Gewichtung: 0,1 - Umfassende Darstellung eines Referenzobjektes mit vergleichbarer Aufgabe durch die vorgestellten und für die ausgeschriebene Aufgabe maßgeblichen Projektbeteiligten; Darstellung der Aufgaben und deren Umsetzung; Kommunikation mit dem Auftraggeber; Kommunikation mit der Öffentlichkeit --> Gewichtung: 0,2 - Vorstellung zur Projektorganisation/interne Kommunikation --> Gewichtung: 0,1 - Vorstellung des Projektteams/Verfügbarkeit der Projektbeteiligten --> Gewichtung: 0,2 - Technische Büroausstattung/IT-gestütztes Abrechnungs- /Buchhaltungssystem --> Gewichtung: 0,1

  • siehe Ausschreibungstext 0,2 %
    Preis

    Vergütung/Stundenlöhne; Sach- und Nebenkosten --> Gewichtung: 0,2

Quelle: Bekanntmachung (eForms) — Gewichtung wie vom Auftraggeber veröffentlicht.

Vergabe- & Vertragsbedingungen

Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.

Hinweise zur Nachprüfung & Rügepflicht

Verstöße im Sinne von § 135 Abs. 1 GWB (Unwirksamkeit des Vertrages) sind in einem Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen ab Kenntnis des Verstoßes, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend zu machen. Hat die Auftraggeberin die Auftragsvergabe im EU-Amtsblatt bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der EU (§ 135 Abs. 2 GWB). Ein Nachprüfungsverfahren ist nur bei Einhaltung nachfolgender Voraussetzungen zulässig: Verstöße gegen Vergabevorschriften, die der Bewerber im Vergabeverfahren erkannt hat, sind gegenüber der Auftraggeberin innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis über das Nachrichtenportal bei www.eVergabe.de zu rügen. Der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber der Auftraggeberin über das Nachrichtenportal bei www.eVergabe.de zu rügen. Die Frist beginnt mit der Kenntnis des Vergabeverstoßes und endet mit Ablauf des zehnten Kalendertages, spätestens jedoch mit Ablauf der in der Bekanntmachung bzw. den Vergabeunterlagen genannten Frist zur Abgabe des Teilnahmeantrags. Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass nach Ablauf dieser Frist Vergabeverstöße, die aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht mehr gerügt werden können. Ein Nachprüfungsantrag ist binnen 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung der Auftraggeberin, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, einzureichen (§ 160 Abs. 3 GWB).Die Auftraggeberin informiert im Sinne des § 134 GWB spätestens 10 Kalendertage vor dem Vertragsschluss denjenigen bzw. diejenigen Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses. Die Mitteilungen erfolgen ausschließlich auf www.eVergabe.de an den Bieter. Mit der Abgabe des Teilnahmeantrags erklärt sich der Bieter damit einverstanden und verpflichtet sich, dass der Schriftverkehr ausschließlich über www.eVergabe.de erfolgt, und zwar auch in Bezug auf die Mitteilung über beabsichtigte Rechtsbehelfe seitens des Bieters. Weiterhin erklärt sich der Bieter einverstanden, dass den nichtberücksichtigten Bietern der Name des erfolgreichen Bieters mitgeteilt wird.

Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.

Eingegangene Angebote

Dies sind die je Los eingegangenen Angebotswerte. Wer den Zuschlag erhalten hat, steht im Vergabe-Ergebnis oben bzw. im Vergabe-Status (Sidebar) — die einzelnen Angebote sind in der Bekanntmachung jedoch keinem namentlichen Bieter zugeordnet.

Los 1
DSK Deutsche Stadt- und Grundstücksentwicklungsgesellschaft mbH 320.500 €

Verfahrensverlauf

📅 .ics

Vollständige Historie dieses Vergabeverfahrens — alle Phasen und Veröffentlichungen.

  1. Ausschreibung

    Angebote werden eingeholt

    Geschätzter Wert 12.590.924 €
  2. Vergabeergebnis Sie sind hier

    Auftrag wurde zugeschlagen · 103 Tage nach Fristende

    Auftragnehmer DSK Deutsche Stadt- und Grundstücksentwicklungsgesellschaft mbH
    Zuschlagswert 320.500 €

    1 Veröffentlichung

    • 26.05.2026 Original-Veröffentlichung aktuell

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320.500 €
Zuschlagswert

Vergabenummer 01/2026
Verfahrensart Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb
Auftragsart Dienstleistungsauftrag
Schwierigkeit Mittel KI
Auftraggeber Stadt Wurzen
Standort Wurzen, Sachsen
Veröffentlicht 26.05.2026
CPV-Code 75000000
Öffentliche Verwaltung (Was ist das?)
Angebote 2
entspricht Branchen-Schnitt (Ø 3,0) (?)
Erfüllungsort Wurzen
Laufzeit 01.04.2026 – 31.03.2030
Bieterkommunikation ansehen Fragen & Antworten zum Verfahren im Vergabeportal (oeffentlichevergabe.de) · ggf. archiviert
Bieter (1)
DSK Deutsche Stadt- und Grundstücksentwicklungsgesellschaft mbH · Leipzig

Alert für ähnliche Ausschreibungen
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Auftragnehmer (?)
DSK Deutsche Stadt- und Grundstücksentwicklungsgesellschaft mbH
Vertrag 19.05.2026

Ø Bieter in der Branche 3.0
Methodik & Datenbasis

Historischer Durchschnitt aus 45.808 vergleichbaren Vergaben — keine Prognose für diese Ausschreibung.


Erfasste Abschluss-Meldungen 92%
Methodik & Datenbasis

Anteil der erfassten Verfahren in Beratung & Dienstleistungen mit veröffentlichter Zuschlag-Bekanntmachung. Basis: 8.513 Verfahren. Die tatsächliche Zuschlagsquote liegt typischerweise höher, weil viele Vergabestellen Ergebnisse verspätet oder gar nicht melden.


Markt-Insights

Ø Zuschlagsdauer 15 Tage
Schätzwert-Abweichung -5%
KMU-Bieteranteil 43%

Preis-Kalkulator

Historische Preisdaten für diese Branche
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Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammer des Freistaates Sachsen bei der Landesdirektion Leipzig, Leipzig

Hinweis zur Zuständigkeit

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht unbedingt die hier genannte.

Vollständige Daten

Quelle: oeffentlichevergabe.de · 5/5 Kernfelder

Zuletzt geprüft am 08.06.2026

Daten korrigieren →

Quelle: oeffentlichevergabe.de

Diese Ausschreibung ist abgeschlossen (Vergeben). Der ursprüngliche Eintrag im Vergabeportal der Vergabestelle ist nach Verfahrensende oft nicht mehr abrufbar — die dauerhafte Fassung finden Sie auf oeffentlichevergabe.de:

Diese Vergabe ist abgeschlossen. Aktuelle, noch offene Ausschreibungen in dieser Branche:

Vergabestelle

Stadt Wurzen · Wurzen

k.neudert@wurzen.de
+4934258560162