Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Beschreibung: 124 (Formblatt Vergabehandbuch
Bund) Eigenerklärung zur Eignung Enthält
Abfragen zum Umsatz, Referenznennungen,
Anzahl der Arbeitskräfte, Eintragung in das
Berufsregister, Angaben zu Insolvenzverfahren
und Liquidation, zur Zuverlässigkeit des
Bewerbers, Angaben zur Zahlung von Steuern,
Abgaben und Beitragen zur gesetzlichen
Sozialversicherung und zur Mitgliedschaft
bei der Berufsgenossenschaft. Sollte Ihr
Teilnahmeantrag/Angebot in die engere
Wahl gelangen, werden ggf. Nachweise zum
Beleg der Eigenerklärungen angefordert. Es
wird darauf hingewiesen, dass die jeweils
genannten Bestätigungen/ Nachweise zu
den Eigenerklärungen auf gesondertes
Verlangen der Vergabestelle innerhalb der
gesetzten angemessenen Frist vorgelegt werden
müssen und Ihr Angebot/Teilnahmeantrag
ausgeschlossen wird, wenn die Unterlagen
nicht vollständig innerhalb dieser Frist vorgelegt
werden. 221 (Formblatt Vergabehandbuch
Bund) Preisermittlung bei Zuschlagskalkulation
Angaben zur Preisermittlung (bei Abgabe
mehrerer Hauptangebote für jedes
Hauptangebot) 222 (Formblatt Vergabehandbuch
Bund) Preisermittlung bei Kalkulation über die
Endsumme Angaben zur Preisermittlung (bei
Abgabe mehrerer Hauptangebote für jedes
Hauptangebot) 223 (Formblatt Vergabehandbuch
Bund) Aufgliederung der Einheitspreise Bei einer
voraussichtlichen Auftragssumme von mehr als
50.000 € sind wichtige, den Preis bestimmende
Teilleistungen (Positionen) vorzugeben, damit
sich bei der Wertung die für die Angebotssumme
maßgebenden Kalkulationsbestandteile
beurteilen lassen. Überschreitet die
voraussichtliche Auftragssumme 100.000 €,
sind alle Teilleistungen (Positionen) vorzugeben.
Die ausgefüllten Formblätter sind nur von
den Bietern zu fordern, deren Angebote in
der engeren Wahl sind. Diese Angaben sind
vertraulich zu behandeln und dürfen nur den
unmittelbar mit der Bearbeitung beauftragten
Personen zugänglich gemacht werden.
234 (Formblatt Vergabehandbuch Bund)
Erklärung Bieter-/Arbeitsgemeinschaft Wir, die
nachstehend aufgeführten Unternehmen einer
Bietergemeinschaft, beschließen, im Falle der
Auftragserteilung eine Arbeitsgemeinschaft zu
bilden und erklären, dass der bevollmächtigte
Vertreter die Mitglieder gegenüber dem
Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt, zur
Entgegennahme der Zahlungen mit befreiender
Wirkung berechtigt ist und alle Mitglieder
als Gesamtschuldner haften. 235 (Formblatt
Vergabehandbuch Bund) Verzeichnis der
Leistungen/Kapazitäten anderer Unternehmen
Verzeichnis über Art und Umfang der Leistungen,
für die sich der Bieter der Kapazitäten anderer
Unternehmen bedienen wird. Zur Ausführung
der im Angebot enthaltenen Leistungen benenne
ich Art und Umfang der Teilleistungen, für die
ich mich/wir uns anderer Unternehmen bedienen
werde(n). 236 (Formblatt Vergabehandbuch
Bund) Verpflichtungserklärung anderer
Unternehmen Ich/Wir verpflichte(n) mich/uns
gegenüber dem Auftraggeber, im Falle der
Auftragsvergabe an den o.g. Bewerber/Bieter
diesem mit den erforderlichen Kapazitäten
meines/unseres Unternehmens für den/
die nachfolgenden Leistungsbereich(e)
zur Verfügung zu stehen. 444 (Formblatt
Vergabehandbuch Bund) Referenzbescheinigung
Referenzbescheinigungen sind in der
Regel nach der Rechnungsprüfung mit
Formblatt Referenzbescheinigung 444 und
ausschließlich durch den Auftraggeber
auszustellen. Für Referenzbescheinigungen
dürfen (anstelle Formblatt 444) die Vordrucke
der PQ-Stellen verwendet werden, soweit
diese die gleichen Erklärungen enthalten.
Referenzbescheinigungen sind vom öffentlichen
Auftraggeber zwingend zu unterschreiben,
bei privaten Auftraggebern besteht diese
Verpflichtung nicht. Die Referenz ist mit der
ausgeschriebenen Leistung vergleichbar,
wenn sie dieser soweit ähnelt, dass sie
einen tragfähigen Rückschluss auf die
Leistungsfähigkeit des Bieters für die
ausgeschriebene Leistung eröffnet. VO-2022-833
(Russland) Mit der am 8. April 2022 im
EUAmtsblatt veröffentlichten Verordnung (EU)
2022/576 des Rates vom 8. April 2022 zur
Änderung der Verordnung (EU) Nr. 833/2014
(nachfolgend: Sanktions-VO) über restriktive
Maßnahmen angesichts der Handlungen
Russlands, die die Lage in der Ukraine
destabilisieren, wurden seit Ausbruch des
russischen Angriffskriegs gegen die Ukraine
erstmals auch Sanktionen erlassen, die die
Vergabe und die Ausführung öffentlicher
Aufträge und Konzessionen ab Erreichen
der EU-Schwellenwerte nach § 106 GWB
unmittelbar und ohne weitere nationale
Umsetzungsrechtsakte betreffen. Gegenstand
der Sanktionen im Bereich der Vergabe
öffentlicher Aufträge und Konzessionen:
Gegenstand der Sanktionen im Bereich der
öffentlichen Aufträge und Konzessionen sind •
einerseits ein seit dem 09.04.2022 geltendes
Zuschlagsverbot für noch nicht abgeschlossene
Vergabeverfahren; • andererseits das Verbot,
bereits vor dem 09.04.2022 vergebene Aufträge
und Konzessionen ab dem 11.10.2022 weiter
zu erfüllen (Vertragserfüllungsverbot), soweit
Personen oder Unternehmen, die einen
Bezug zu Russland im Sinne der Vorschrift
aufweisen, unmittelbar als Bewerber, Bieter
oder Auftragnehmer auftreten oder mittelbar,
mit mehr als 10 % gemessen am Auftragswert,
als Unterauftragnehmer, Lieferanten oder
im Zusammenhang mit der Erbringung des
Eignungsnachweises an dem in Rede stehenden
Auftrag beteiligt sind. Auswahlkriterien für den
Zugang zur nächsten Stufe.