AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Erstellt am 19.06.2026 19:35 · Quelle: https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/019e9811-6dc8-4357-a1ac-3bdbf45e87ba/

Klärschlammentsorgung AZV Zschopau/Gornau und weitere AZV

Notice-ID: 019e9811-6dc8-4357-a1ac-3bdbf45e87ba · Procedure-ID: 019e96cf-2f3b-491e-8af0-5875fdea4d23

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Stammdaten

Auftraggeber
Abwasserzweckverband "Zschopau/Gornau, Zschopau
Veröffentlicht
15.06.2026
Frist (Submission)
23.07.2026
Notice-Typ
Ausschreibung
Verfahrensart
Offenes Verfahren
CPV-Code
90513900 — Abwasser, Abfall und Umwelt
Branche
Entsorgung & Recycling
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle

Beschreibung

Klärschlammentsorgung AZV Zschopau/Gornau und weitere AZV

Lose

4 Lose (max. 4 pro Bieter) — alle Lose Pflicht.

Lose im Detail

Dieses Verfahren ist in 4 Lose unterteilt — mit unterschiedlichen Erfüllungsorten je Los. Maßgeblich ist jeweils das Los, das Sie bearbeiten.

Los 1 — Entsorgung von Klärschlamm der Kläranlage Zschopau

Erfüllungsort
Zschopau

Los 2 — Entsorgung von Klärschlamm der Kläranlage Gelenau

Erfüllungsort
Gelenau

Los 3 — Entsorgung von Klärschlamm der Kläranlage Wolkenstein

Erfüllungsort
Wolkenstein

Los 4 — Entsorgung von Klärschlamm der Kläranlage Großrückerswalde

Erfüllungsort
Großrückerswalde

Vertragslaufzeit

Beginn
01.01.2027
Ende
31.12.2028
Verlängerungsoption
bis zu 2× verlängerbar

Verfahrens-Bedingungen

Bindefrist
100 Tage

Vergabe-Status

Vergabe-Status
Verfahren laufend

Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

1. Vergabekammer des Freistaates Sachsen bei der Landesdirektion Leipzig, Leipzig

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).