Vergeben Bauwesen & Infrastruktur
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Bauauftrag EU-Oberschwelle

Neustadt-Forum „Nikolai Ostrowski“ – OSSI – Hoyerswerda; Los 1.18.2 - Treppenlift

Stadt Hoyerswerda · Hoyerswerda · Sachsen · Körperschaft des öffentlichen Rechts (kommunal)

Vergabe-Ergebnis

🏆 Vergabe in 1 Los alle vergeben
  • Los 1 Vergeben
    Neustadt-Forum „Nikolai Ostrowski“ – OSSI – Hoyerswerda Umfassende Sanierung und Erweiterung des Kinder-, Jugend-, Familien-, Begegnungs- und Bildungszentrums Los 1.18.2 - Treppenlift; Vergabe-Nr. OB/02.01/26/17-VOB
    🏆 Berndt Mobilitätsprodukte GmbH · Bautzen
Auftragnehmer
  • Berndt Mobilitätsprodukte GmbH · Bautzen
Zuschlagswert 3.699.353 €
Eingegangene Angebote 1
Zuschlagsdatum 12.06.2026

Das Wichtigste auf einen Blick

KI-generiert
  • Auftragsgegenstand ist die Lieferung und Montage eines Treppenlifts im Neustadt-Forum „Nikolai Ostrowski“ in Hoyerswerda.
  • Es handelt sich um Los 1.18.2 innerhalb eines größeren Bauvorhabens.
  • Das Vergabeverfahren ist eine offene Ausschreibung nach EU-Standard.
  • Der Erfüllungsort ist Hoyerswerda.

KI-generierte Zusammenfassung der Bekanntmachung (KI-Transparenz) — maßgeblich ist die Original-Bekanntmachung.

Beschreibung

Neustadt-Forum „Nikolai Ostrowski“ – OSSI – Hoyerswerda; Los 1.18.2 - Treppenlift

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Weitere Pflichtangaben aus der Bekanntmachung

Barrierefreiheit
  • Barrierefreiheit berücksichtigt
Verfahrensmerkmale

„§ 3 EU Nr. 1 VOB/A: Es erfolgt ein offenes Verfahren. Das offene Verfahren ist ein Verfahren, in dem der öffentliche Auftraggeber eine unbeschränkte Anzahl von Unternehmen zur Abgabe von Angeboten auffordert. Jedes interessierte Unternehmen kann ein Angebot abgeben.“

Grenzüberschreitendes Recht

Richtlinie 2014/24/EU

Zuschlagskriterien

Wonach der Auftraggeber das wirtschaftlichste Angebot ermittelt.

Los 1 · Neustadt-Forum „Nikolai Ostrowski“ – OSSI – Hoyerswerda Umfassende Sanierung und Erweiterung des Kinder-, Jugend-, Familien-, Begegnungs- und Bildungszentrums Los 1.18.2 - Treppenlift; Vergabe-Nr. OB/02.01/26/17-VOB
  • Preis 100 %

    Preis 100 %

Quelle: Bekanntmachung (eForms) — Gewichtung wie vom Auftraggeber veröffentlicht.

Vergabe- & Vertragsbedingungen

Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.

  • EU-gefördertes Vorhaben

    eu-funds

Hinweise zur Nachprüfung & Rügepflicht

Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein, § 160 Abs. 1 GWB. Der Antrag ist schriftlich bei der Vergabekammer einzureichen und unverzüglich zu begründen, § 161 Abs. 1 Satz 1 GWB. Er soll ein bestimmtes Begehren enthalten, § 161 Abs. 1 Satz 2 GWB. Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, dass ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht, § 160 Abs. 2 Satz 1 GWB. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht, § 160 Abs. 2 Satz 2 GWB. Der Antrag ist nach § 160 Abs. 3GWB unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nummer 2. § 134 Abs. 1 Satz 2 bleibt unberührt. § 168 GWB – Entscheidung der Vergabekammer: (2) Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben werden. Hat sich das Nachprüfungsverfahren durch Erteilung des Zuschlags, durch Aufhebung oder durch Einstellung des Vergabeverfahrens oder in sonstiger Weise erledigt, stellt die Vergabekammer auf Antrag eines Beteiligten fest, ob eine Rechtsverletzung vorgelegen hat. § 167 Absatz 1 gilt in diesem Fall nicht.

Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.

Eingegangene Angebote

Welcher Bieter den Zuschlag erhalten hat, ist im Vergabeergebnis nicht aufgeführt — siehe Vergabe-Status in der Sidebar.

Los 1
Berndt Mobilitätsprodukte GmbH 36.994 €

Verfahrensverlauf

📅 .ics

Vollständige Historie dieses Vergabeverfahrens — alle Phasen und Veröffentlichungen.

  1. Vergabeergebnis Sie sind hier

    Auftrag wurde zugeschlagen · 12 Tage nach Fristende

    Auftragnehmer Berndt Mobilitätsprodukte GmbH
    Zuschlagswert 3.699.353 €

    1 Veröffentlichung

    • 17.06.2026 Original-Veröffentlichung aktuell

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3.699.353 €
Zuschlagswert

Vergabenummer OB/02.01/26/17-VOB
Verfahrensart Offenes Verfahren
Auftragsart Bauauftrag
Schwierigkeit Gering KI
Auftraggeber Stadt Hoyerswerda
Standort Hoyerswerda, Sachsen
Veröffentlicht 17.06.2026
CPV-Code 45000000
Bauleistungen (Was ist das?)
Angebote 1
⚠ dünner Wettbewerb (Ø 7,0 in der Branche) (?)
Erfüllungsort Hoyerswerda
Laufzeit 17.08.2026 – 16.10.2026
Bieterkommunikation ansehen Fragen & Antworten zum Verfahren im Vergabeportal (oeffentlichevergabe.de) · ggf. archiviert
Bieter (1)
Berndt Mobilitätsprodukte GmbH · Bautzen

Alert für ähnliche Ausschreibungen
CSV Export →
Auftragnehmer (?)
Berndt Mobilitätsprodukte GmbH
Vertrag 12.06.2026

Ø Bieter in der Branche 7.0
Methodik & Datenbasis

Historischer Durchschnitt aus 335.929 vergleichbaren Vergaben — keine Prognose für diese Ausschreibung.


Erfasste Abschluss-Meldungen 91%
Methodik & Datenbasis

Anteil der erfassten Verfahren in Bauwesen & Infrastruktur mit veröffentlichter Zuschlag-Bekanntmachung. Basis: 101.767 Verfahren. Die tatsächliche Zuschlagsquote liegt typischerweise höher, weil viele Vergabestellen Ergebnisse verspätet oder gar nicht melden.


Markt-Insights

Ø Zuschlagsdauer 56 Tage
Schätzwert-Abweichung -4%
KMU-Bieteranteil 9%

Preis-Kalkulator

Historische Preisdaten für diese Branche in Sachsen
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Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Landesdirektion Sachsen, Leipzig

Hinweis zur Zuständigkeit

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht unbedingt die hier genannte.

Vollständige Daten

Quelle: oeffentlichevergabe.de · 5/5 Kernfelder

Zuletzt geprüft am 28.06.2026

Daten korrigieren →

Quelle: oeffentlichevergabe.de

Diese Ausschreibung ist abgeschlossen (Vergeben). Der ursprüngliche Eintrag im Vergabeportal der Vergabestelle ist nach Verfahrensende oft nicht mehr abrufbar — die dauerhafte Fassung finden Sie auf oeffentlichevergabe.de:

Diese Vergabe ist abgeschlossen. Aktuelle, noch offene Ausschreibungen in dieser Branche:

Vergabestelle

Stadt Hoyerswerda · Hoyerswerda

vergabestelle@hoyerswerda-stadt.de
03571456549