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Beschaffung von Kraftomnibussen
Gairing Omnibusverkehr GmbH & Co. KG · Neu-Ulm · Bayern · Zusammenschluss öffentlicher Auftraggeber
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Beschaffung von Kraftomnibussen
KI-Eignungsanalyse
KI-generiertBranche: Fahrzeuge & Fuhrpark
Das Wichtigste auf einen Blick
- Auftragsgegenstand: Lieferung von Kraftomnibussen (Busse) für Verkehrsbetrieb, geschätzter Gesamtwert 20 Mio. EUR.
- Verfahrensart: Verhandlungsverfahren mit Aufrufsystem (neg-w-call), was auf wiederholte Abrufe über einen Zeitraum hindeutet.
- Auftraggeber ist private Omnibus-Verkehrsgesellschaft (GmbH & Co. KG) in Neu-Ulm, kein öffentlicher Auftraggeber.
- Erfüllungsort Ichenhausen (Bayern), Lieferung und Inbetriebnahme vor Ort erforderlich.
- Bieter sollten Herstellerzertifikate, Referenzen für Omnibus-Lieferungen und Kapazitätsnachweis für Großmengen-Lieferungen vorbereiten.
Beschaffung von Kraftomnibussen (Busse) im Gesamtwert von ca. 20 Mio. EUR durch ein privates Verkehrsunternehmen im Verhandlungsverfahren mit Aufrufsystem.
Hinweis nach EU AI Act Art. 50: automatisiert erstellt (Google Gemini) — ersetzt keine Prüfung der Original-Vergabeunterlagen. Mehr ▾
Diese Kurzanalyse ist ausschließlich ein Hilfsmittel zur schnellen Orientierung und keine Eignungs- oder Rechtsberatung. Die verbindlichen Angaben entnehmen Sie bitte der Original-Bekanntmachung (oeffentlichevergabe.de). Details zu unserer KI-Nutzung: KI-Transparenz.
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Lose im Detail
Dieses Verfahren ist in 4 Lose unterteilt — mit unterschiedlichen Auftragswerten je Los. Achten Sie auf das jeweilige Los, die Sie bearbeiten.
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Los 1 Sololinienbus DieselGeschätzter Wert 5.000.000 €
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Los 2 Gelenklinienbus DieselGeschätzter Wert 5.000.000 €
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Los 3 Sololinienbus batterieelektrischGeschätzter Wert 5.000.000 €
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Los 4 Gelenklinienbus batterieelektrischGeschätzter Wert 14.000.000 €
Weitere Pflichtangaben aus der Bekanntmachung
- Verschmutzungsvermeidung
- Barrierefreiheit berücksichtigt
„Die Vergabe erfolgt als Verhandlungsverfahren mit vorgeschaltetem Teilnahmewettbewerb gemäß § 13, 15 SektVO. Nach Prüfung der Teilnahmeanträge werden geeignete Bewerber zur Abgabe eines Erstangebots aufgefordert. Nach Prüfung der Erstangebote ist mindestens eine Verhandlungsrunde vorgesehen. Nach Abschluss der Verhandlungen werden die Bieter zur Abgabe finaler Angebote aufgefordert. Die Zuschlagserteilung erfolgt je Los auf das wirtschaftlichste finale Angebot. Für jedes Los wird ein eigenständiger Rahmenvertrag mit einer Laufzeit von vier Jahren geschlossen. Eine Mindestabnahmemenge besteht nicht; die in den Vergabeunterlagen genannten Mengen stellen Höchstmengen dar.“
1–5 Bewerber zugelassen · sukzessive Reduktion möglich
Es bestehen keine besonderen grenzübergreifenden Rechtsvorschriften. Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland sowie die einschlägigen europäischen vergaberechtlichen Vorschriften.
Zuschlagskriterien
Wonach der Auftraggeber das wirtschaftlichste Angebot ermittelt.
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Bewertet wird der angebotene Gesamtpreis je Los nach Maßgabe des Preisblatts. 70 Pkt.Preis
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Bewertet werden die Qualität und Wirtschaftlichkeit des angebotenen Fahrzeugs sowie die Erfüllung der technischen Anforderungen, Liefer- und Servicekonzept, Garantiebedingungen und sonstige in der Bewertungsmatrix dargestellte qualitative Kriterien. 30 Pkt.Qualität
Quelle: Bekanntmachung (eForms) — Gewichtung wie vom Auftraggeber veröffentlicht.
Anforderungen an Bieter (Eignung)
Was Sie zur Teilnahme nachweisen müssen — wie vom Auftraggeber gefordert.
Technische & berufliche Leistungsfähigkeit
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Referenzen (vergleichbare Lieferungen)
Der Bewerber hat seine technische und berufliche Leistungsfähigkeit durch geeignete Referenzen über vergleichbare Fahrzeuglieferungen nachzuweisen. Gefordert werden mindestens drei Referenzen über die Lieferung vergleichbarer Kraftomnibusse innerhalb der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre. Vergleichbar sind insbesondere Lieferungen von Linienbussen, Überlandlinienbussen, Gelenkbussen oder batterieelektrischen Omnibussen an Verkehrsunternehmen, kommunale Auftraggeber oder sonstige Betreiber des öffentlichen Personenverkehrs. Zu jeder Referenz sind mindestens anzugeben: Auftraggeber, Lieferjahr, Anzahl und Art der gelieferten Fahrzeuge, kurzer Leistungsumfang sowie ein Ansprechpartner oder eine geeignete Bestätigung des Auftraggebers, sofern verfügbar. Der Auftraggeber behält sich vor, die angegebenen Referenzen zu überprüfen. Zur zweiten Phase des Verfahrens (Aufforderung zur Angebotsabgabe) werden nur Bewerber zugelassen, die sämtliche nachfolgend genannten Mindestanforderungen vollständig erfüllen. Bewerber, die eine oder mehrere Mindestanforderungen nicht erfüllen oder die geforderten Nachweise nicht nachvollziehbar vorlegen, werden nicht zur zweiten Phase des Verfahrens zugelassen. Die nachfolgende Punktewertung dient ausschließlich der Auswahl und Rangfolge geeigneter Bewerber, sofern mehr geeignete Bewerber vorhanden sind als zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen. Referenzen vergleichbarer Omnibuslieferungen – maximal 30 Punkte Mindestanforderung: Der Bewerber muss mindestens drei Referenzen über die Lieferung vergleichbarer Kraftomnibusse innerhalb der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre nachweisen. Vergleichbar sind insbesondere Lieferungen von Linienbussen, Überlandlinienbussen, Gelenkbussen oder batterieelektrischen Omnibussen an Verkehrsunternehmen, kommunale Auftraggeber oder sonstige Betreiber des öffentlichen Personenverkehrs. Zu jeder Referenz sind mindestens anzugeben: Auftraggeber, Lieferjahr, Anzahl und Art der gelieferten Fahrzeuge sowie eine kurze Beschreibung des Leistungsumfangs. Wertung: 30 Punkte: Mehr als fünf sehr gut vergleichbare Referenzen, insbesondere mit mehreren Fahrzeugen je Lieferung, vergleichbaren Fahrzeugarten und vergleichbarem Einsatz im öffentlichen Personenverkehr. 20 Punkte: Vier bis fünf gut vergleichbare Referenzen mit nachvollziehbarem Bezug zu den ausgeschriebenen Fahrzeugarten und zum Einsatz im öffentlichen Personenverkehr. 10 Punkte: Drei vergleichbare Referenzen, welche die Mindestanforderung erfüllen. 0 Punkte / Ausschluss: Weniger als drei geeignete Referenzen oder Referenzen, die nicht ausreichend vergleichbar oder nicht nachvollziehbar sind.
Sicherheit & Versorgung
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Versorgungssicherheit
Der Bewerber hat darzustellen, wie die technische Betreuung, Wartung, Instandsetzung und Ersatzteilversorgung der angebotenen Fahrzeuge während der Vertragslaufzeit und der Garantiezeit sichergestellt wird. Hierzu sind insbesondere Angaben zum zuständigen Service- und Werkstattnetz, zu erreichbaren Servicepartnern, zur technischen Unterstützung, zur Ersatzteilversorgung sowie zu Reaktions- und Bearbeitungszeiten im Servicefall zu machen. Der Bewerber hat mindestens eine für die angebotenen Fahrzeuge autorisierte Service- oder Vertragswerkstatt zu benennen, die sich innerhalb eines Umkreises von maximal 50 km Straßenentfernung zu den Standorten der abrufberechtigten Unternehmen befindet. Maßgeblich ist die Entfernung auf öffentlichen Straßen. Die benannte Werkstatt muss zur Durchführung von Wartungs-, Diagnose-, Garantie- und Instandsetzungsarbeiten an den angebotenen Fahrzeugen berechtigt und fachlich geeignet sein. Die Autorisierung ist durch geeignete Unterlagen nachzuweisen. Der Bewerber hat die relevanten Servicepartner mit Anschrift, Entfernung zu den Standorten der abrufberechtigten Unternehmen, Leistungsumfang und Nachweis der Autorisierung anzugeben. Der Auftraggeber behält sich vor, die Leistungsfähigkeit und Autorisierung des angegebenen Service- und Werkstattnetzes im Rahmen der Eignungsprüfung zu überprüfen. Zur zweiten Phase des Verfahrens (Aufforderung zur Angebotsabgabe) werden nur Bewerber zugelassen, die sämtliche nachfolgend genannten Mindestanforderungen vollständig erfüllen. Bewerber, die eine oder mehrere Mindestanforderungen nicht erfüllen oder die geforderten Nachweise nicht nachvollziehbar vorlegen, werden nicht zur zweiten Phase des Verfahrens zugelassen. Die nachfolgende Punktewertung dient ausschließlich der Auswahl und Rangfolge geeigneter Bewerber, sofern mehr geeignete Bewerber vorhanden sind als zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen. Wertung: 45 Punkte: Autorisierte Service- oder Vertragswerkstatt innerhalb von 25 km Straßenentfernung sowie umfassende Darstellung von Wartung, Diagnose, Garantieabwicklung, Instandsetzung, technischer Unterstützung und Ersatzteilversorgung. 30 Punkte: Autorisierte Service- oder Vertragswerkstatt innerhalb von 50 km Straßenentfernung sowie nachvollziehbare Darstellung von Wartung, Diagnose, Garantieabwicklung, Instandsetzung und Ersatzteilversorgung. 15 Punkte: Mindestanforderung erfüllt, jedoch nur eingeschränkte oder knapp dargestellte Angaben zum Serviceumfang, zur technischen Unterstützung oder zur Ersatzteilversorgung. 0 Punkte / Ausschluss: Keine autorisierte Service- oder Vertragswerkstatt innerhalb von maximal 50 km Straßenentfernung oder fehlender bzw. nicht nachvollziehbarer Nachweis der Autorisierung.
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Versorgungssicherheit
Der Bewerber hat nachzuweisen, dass er zur Lieferung der angebotenen Fahrzeuge fachlich, organisatorisch und rechtlich in der Lage ist. Mindestanforderung: Der Bewerber muss Hersteller der angebotenen Fahrzeuge, offizieller Importeur, autorisierter Vertriebspartner oder anderweitig nachweislich zur Lieferung der angebotenen Fahrzeuge berechtigt sein. Der Bewerber hat darzustellen, wie die Lieferfähigkeit während der Laufzeit der Rahmenvereinbarung sichergestellt wird. Hierzu sind insbesondere Angaben zur Herstellerbindung, Vertriebsberechtigung, Lieferkette, Produktions- oder Beschaffungsmöglichkeit, Ersatzteilversorgung sowie zur Abwicklung von Garantie- und Gewährleistungsfällen zu machen. Geeignete Nachweise können insbesondere Herstellerbestätigungen, Vertriebs- oder Importeursnachweise, Autorisierungsschreiben, Händlerverträge oder vergleichbare Unterlagen sein. Zur zweiten Phase des Verfahrens (Aufforderung zur Angebotsabgabe) werden nur Bewerber zugelassen, die sämtliche nachfolgend genannten Mindestanforderungen vollständig erfüllen. Bewerber, die eine oder mehrere Mindestanforderungen nicht erfüllen oder die geforderten Nachweise nicht nachvollziehbar vorlegen, werden nicht zur zweiten Phase des Verfahrens zugelassen. Die nachfolgende Punktewertung dient ausschließlich der Auswahl und Rangfolge geeigneter Bewerber, sofern mehr geeignete Bewerber vorhanden sind als zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen. Wertung: 25 Punkte: Sehr gut nachvollziehbarer Nachweis als Hersteller, offizieller Importeur oder autorisierter Vertriebspartner mit belastbarer Darstellung der Lieferfähigkeit, Lieferkette, Ersatzteilversorgung sowie Garantie- und Gewährleistungsabwicklung. 15 Punkte: Nachweis der Liefer- oder Vertriebsberechtigung liegt vor; die Lieferfähigkeit und Abwicklung sind nachvollziehbar dargestellt. 5 Punkte: Mindestanforderung erfüllt, jedoch nur knapp oder eingeschränkt nachvollziehbar dargestellt. 0 Punkte / Ausschluss: Keine ausreichende Lieferberechtigung, keine nachvollziehbare Hersteller- oder Vertriebsbindung oder keine plausible Darstellung der Lieferfähigkeit. Gesamtwertung: Referenzen: maximal 30 Punkte Service- und Werkstattnetz: maximal 45 Punkte Lieferfähigkeit / Hersteller- oder Vertriebsberechtigung: maximal 25 Punkte
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Solche Anforderungen kommen wieder
Hier wurden Nachweise zu Technische & berufliche Leistungsfähigkeit, Sicherheit & Versorgung verlangt. Für diese Ausschreibung ist die Frist vorbei — mit einem kostenlosen Suchprofil bekommen Sie vergleichbare Ausschreibungen am Tag der Veröffentlichung per E-Mail, statt sie Wochen später über eine Suchmaschine zu finden.
Mit der Anmeldung akzeptieren Sie unsere AGB und bestätigen, die Datenschutzerklärung zur Kenntnis genommen zu haben. AusschreibungsRadar richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne von § 14 BGB.
Vergabe- & Vertragsbedingungen
Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.
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Nachforderung fehlender Unterlagen möglich
Der Auftraggeber darf fehlende, unvollständige oder fehlerhafte Unterlagen nachfordern (§ 56 VgV).
- Elektronische Rechnung (eRechnung) zugelassen
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Besondere Bedingungen für die Auftragsausführung
Der Auftrag ist an zusätzliche Ausführungsbedingungen geknüpft (§ 128 GWB) — Details in den Vergabeunterlagen.
- Verschwiegenheits-/Geheimhaltungserklärung gefordert
Hinweise zur Nachprüfung & Rügepflicht
Es gelten die gesetzlichen Vorschriften über das Nachprüfungsverfahren nach dem Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB), insbesondere §§ 160 ff. GWB. Ein Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung gerügt werden. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der jeweiligen Frist zur Bewerbung oder Angebotsabgabe gerügt werden. Hilft der Auftraggeber einer Rüge nicht ab, ist ein Nachprüfungsantrag nur innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, zulässig.
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Verfahrensverlauf
📅 .icsVollständige Historie dieses Vergabeverfahrens — alle Phasen und Veröffentlichungen.
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Ausschreibung Sie sind hier
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Geschätzter Wert 20.000.000 €1 Veröffentlichung
- Frist 24.07.2026 Original-Veröffentlichung aktuell
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Wertung
Angebote werden geprüft
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Vergabeergebnis
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Preiseinschätzung
Basierend auf 180 vergleichbaren Vergabeergebnissen:
Statistische Auswertung öffentlicher Zuschlagswerte. Keine Preisempfehlung.
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