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Geotechnische Fachbauleitung - Neubau HRB Oberbobritzsch
Landestalsperrenverwaltung Freistaat Sachsen, Betrieb Freiberger Mulde / Zschopau · Pockau-Lengefeld · Sachsen · Anstalt des öffentlichen Rechts (Land)
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Geotechnische Fachbauleitung - Neubau HRB Oberbobritzsch
KI-Eignungsanalyse
KI-generiertBranche: Bauwesen & Infrastruktur
Das Wichtigste auf einen Blick
- Auftragsgegenstand ist die geotechnische Fachbauleitung für den Neubau des HRB Oberbobritzsch.
- Der Auftraggeber ist die Landestalsperrenverwaltung Freistaat Sachsen.
- Erfüllungsort ist Bobritzsch-Hilbersdorf.
- Es handelt sich um eine Dienstleistung im Rahmen eines offenen Vergabeverfahrens.
Gesucht wird eine geotechnische Fachbauleitung für den Neubau des Hochwasserrückhaltebeckens (HRB) Oberbobritzsch.
Hinweis nach EU AI Act Art. 50: automatisiert erstellt (Google Gemini) — ersetzt keine Prüfung der Original-Vergabeunterlagen. Mehr ▾
Diese Kurzanalyse ist ausschließlich ein Hilfsmittel zur schnellen Orientierung und keine Eignungs- oder Rechtsberatung. Die verbindlichen Angaben entnehmen Sie bitte der Original-Bekanntmachung (oeffentlichevergabe.de). Details zu unserer KI-Nutzung: KI-Transparenz.
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Weitere Pflichtangaben aus der Bekanntmachung
- Wasser- und Meeresressourcen
keine
Zuschlagskriterien
Wonach der Auftraggeber das wirtschaftlichste Angebot ermittelt.
-
Preis 40 Pkt.
Honorar
-
Persönliche Referenzen vergleichbarer Leistungen des vorgesehenen Projektleiters 30 Pkt.Qualität
Persönliche Referenzen und berufliche Befähigung des vorgesehenen Projektleiters: Als vergleichbar gelten Referenzen für die geotechnische Fachbauleitung eines Dammbaus (Wasserbau, Bahnbau, Straßenbau) mit einem Bauumfang von mind. 5 Millionen € netto oder Referenzen für die geotechnische Fachbauleitung oder Fremdüberwachung bei der Herstellung einer überschnittenen Bohrpfahlwand.
-
Persönliche Referenzen stellvertretender Projektleiter 30 Pkt.Qualität
Persönliche Referenzen und berufliche Befähigung des vorgesehenen stellvertretenden Projektleiters: Als vergleichbar gelten Referenzen für die geotechnische Fachbauleitung eines Dammbaus (Wasserbau, Bahnbau, Straßenbau) mit einem Bauumfang von mind. 5 Millionen € netto oder Referenzen für die geotechnische Fachbauleitung oder Fremdüberwachung bei der Herstellung einer überschnittenen Bohrpfahlwand.
Quelle: Bekanntmachung (eForms) — Gewichtung wie vom Auftraggeber veröffentlicht.
Anforderungen an Bieter (Eignung)
Was Sie zur Teilnahme nachweisen müssen — wie vom Auftraggeber gefordert.
Befähigung zur Berufsausübung
-
Eintragung Handelsregister
Zum Nachweis der Befähigung ist die Eintragung, bei bestehender Eintragung in das Handelsregister, in das Berufs- und Handelsregister mit dem Angebot vorzulegen. Vorlage der Erklärung des Bieters zu zwingenden Ausschlussgründen gemäß §§ 123 und 124 GWB.
Wirtschaftliche & finanzielle Leistungsfähigkeit
-
Berufshaftpflichtversicherung
Es ist der Nachweis der Berufshaftpflichtversicherung zu führen. Die Deckungssumme für Personenschäden muss mindestens 3,0 Mio EUR betragen. Die Deckungssumme für Sachschäden muss mindestens 3,0 Mio EUR betragen. Der Nachweis kann durch Vorlage einer Kopie der entsprechenden Versicherungspolice oder durch Erklärung der Versicherung darüber, dass im Auftragsfall Versicherungsschutz in o.g. Höhe gewährt wird, geführt werden. Die Maximierung der Ersatzleistung muss hierbei mindestens das Zweifache der Versicherungssumme betragen. Bei Arbeitsgemeinschaften muss Versicherungsschutz für jedes Mitglied bestehen.
-
Wirtschaftliche/finanzielle Leistungsfähigkeit
- Abgabe der Eigenerklärung zu Artikel 5k Absatz 1 der Verordnung (EU)2022/576 - Abgabe der Erklärung über die Erhebung und Verarbeitung personenbezogener Daten abzugeben - Abgabe der Erklärung des Bieters zum Mindestlohn (MiLoG)
-
Gesamtjahresumsatz
Es ist der Umsatz der letzten 3 Geschäftsjahre - davon im Fachgebiet der Geotechnischen Fachbauleitung anzugeben.
Technische & berufliche Leistungsfähigkeit
-
Referenzen (vergleichbare Dienstleistungen)
Mit den Eignungskriterien ist die grundsätzliche Eignung des Bieters bzw. der Bietergemeinschaft nachzuweisen. Die Vorlage der Nachweise ist Voraussetzung für die Wertung des Angebotes im Verfahren. Können die Nachweise in der angegebenen Anzahl und Qualität nicht nachgewiesen werden, muss das Angebot von der weiteren Wertung ausgeschlossen werden. Als vergleichbare Leistungen gelten Referenzen für die geotechnische Fachbauleitung eines Dammbaus (Wasserbau, Bahnbau, Straßenbau) mit einem Bauumfang von mind. 5 Millionen € netto sowie Referenzen für die geotechnische Fachbauleitung oder Fremdüberwachung bei der Herstellung einer überschnittenen Bohrpfahlwand und Nachweis eines Qualitätsmanagementsystems nach DIN EN ISO 9001:2015. Es ist für jede Referenz das „Deckblatt für Referenzobjekte Bieter“ zu verwenden und vollständig unter Angabe der Herstellkosten, des erbrachten Leistungsumfanges, des Bearbeitungs- und des Bauzeitraumes sowie des Ansprechpartners für die Referenzen auszufüllen. Als vergleichbare Referenz gilt (für alle oben genannten Nachweise) ein Bearbeitungszeitraum ab dem 01.01.2016 bis 31.07.2026. Der Bieter hat mit seinem Angebot nachzuweisen, dass er bzw. die für die geotechnische Fachbauleitung vorgesehene Person und dessen Stellvertreter für die fach- und termingerechte Leistungserbringung geeignet sind. Falls Nachauftragnehmer eingesetzt werden, ist deren Eignung mit dem Angebot in gleicher Form nachzuweisen. Das Projektteam muss mindestens aus der Projektleitung und derer Stellvertretung bestehen.
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Solche Anforderungen kommen wieder
Hier wurden Nachweise zu Befähigung zur Berufsausübung, Wirtschaftliche & finanzielle Leistungsfähigkeit, Technische & berufliche Leistungsfähigkeit verlangt. Für diese Ausschreibung ist die Frist vorbei — mit einem kostenlosen Suchprofil bekommen Sie vergleichbare Ausschreibungen am Tag der Veröffentlichung per E-Mail, statt sie Wochen später über eine Suchmaschine zu finden.
Mit der Anmeldung akzeptieren Sie unsere AGB und bestätigen, die Datenschutzerklärung zur Kenntnis genommen zu haben. AusschreibungsRadar richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne von § 14 BGB.
Vergabe- & Vertragsbedingungen
Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.
-
Nachforderung fehlender Unterlagen möglich
Der Auftraggeber darf fehlende, unvollständige oder fehlerhafte Unterlagen nachfordern (§ 56 VgV).
- Elektronische Rechnung (eRechnung) zugelassen
- Verschwiegenheits-/Geheimhaltungserklärung gefordert
Hinweise zur Nachprüfung & Rügepflicht
Einlegung von Rechtsbehelfen: Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Verfahren vor der Vergabekammer (§160 GWB), Einleitung, Antrag: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Verfahrensverlauf
📅 .icsVollständige Historie dieses Vergabeverfahrens — alle Phasen und Veröffentlichungen.
-
Ausschreibung Sie sind hier
Angebote werden eingeholt
1 Veröffentlichung
- Frist 06.08.2026 Original-Veröffentlichung aktuell
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Wertung
Angebote werden geprüft
-
Vergabeergebnis
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Preiseinschätzung
Basierend auf 173 vergleichbaren Vergabeergebnissen:
Statistische Auswertung öffentlicher Zuschlagswerte. Keine Preisempfehlung.
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