AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug
Pflanzenbeschaffung FB Ostharz Herbst 2026
Stammdaten
- Auftraggeber
- Landesforstbetrieb Sachsen-Anhalt, Magdeburg
- Veröffentlicht
- 06.07.2026
- Frist (Submission)
- 10.08.2026 (frühestes Los — abweichende Fristen je Los siehe „Lose im Detail")
- Notice-Typ
- Ausschreibung
- Verfahrensart
- Offenes Verfahren
- CPV-Code
- 03000000 — Landwirtschaft, Fischerei und Forstwirtschaft
- Branche
- Sonstiges
- Rechtsgrundlage
- EU-Oberschwelle
- KMU-geeignet
- Ja (laut Auftraggeber-Angabe)
- Grüne Beschaffung
- Ja
Beschreibung
Pflanzenbeschaffung FB Ostharz Herbst 2026
Lose
7 Lose (max. 7 pro Bieter).
Lose im Detail
Dieses Verfahren ist in 7 Lose unterteilt — mit unterschiedlichen Angebotsfristen je Los. Maßgeblich ist jeweils das Los, das Sie bearbeiten.
Los 1 — LOS 1 - Neudorf I
- Angebotsfrist
- 10.08.2026 (abgelaufen)
Los 2 — LOS 2 - Wilhelmshof
- Angebotsfrist
- 10.08.2026 (abgelaufen)
Los 3 — LOS 3 - Güntersberge & Dambachhaus
- Angebotsfrist
- 07.08.2026 (abgelaufen)
Los 4 — LOS 4 - Neudorf II
- Angebotsfrist
- 07.08.2026 (abgelaufen)
Los 5 — LOS 5 - Harzgerode
- Angebotsfrist
- 07.08.2026 (abgelaufen)
Los 6 — LOS 6 - Hakel
- Angebotsfrist
- 07.08.2026 (abgelaufen)
Los 7 — LOS 7 - Elbaue
- Angebotsfrist
- 07.08.2026 (abgelaufen)
Vertragslaufzeit
- Beginn
- 07.09.2026
- Ende
- 31.12.2026
Verfahrens-Bedingungen
- Bindefrist
- 3 Wochen
Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen
- Ausschreibung · Frist: 10.08.2026
- Vergabeergebnis
Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)
Landesforstbetrieb Sachsen-Anhalt, Magdeburg
Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.
Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).