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Umbau und Erweiterung einer 2-zügigen Oberschule in Baruth; Los 27 - Fachkabinette
Landratsamt Bautzen · Bautzen · Sachsen · Kommunaler Auftraggeber
Vergabe-Ergebnis
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Los 1 VergebenUmbau und Erweiterung einer 2-zügigen Oberschule in Baruth; Los 27 - Fachkabinette🏆 Weber & Kunz GmbH · Stollberg
- Weber & Kunz GmbH · Stollberg
Bieter-Übersicht: 2 Angebote eingegangen, 1 Bieter namentlich publiziert — im Vergabeergebnis werden üblicherweise nur die Auftragnehmer genannt.
Das Wichtigste auf einen Blick
KI-generiert- Auftragsgegenstand ist der Umbau und die Erweiterung einer Oberschule in Baruth, Los 27 - Fachkabinette.
- Es handelt sich um eine standardisierte, offene Ausschreibung für Lieferungen.
- Der Erfüllungsort ist Malschwitz OT Baruth.
KI-generierte Zusammenfassung der Bekanntmachung (KI-Transparenz) — maßgeblich ist die Original-Bekanntmachung.
Beschreibung
Umbau und Erweiterung einer 2-zügigen Oberschule in Baruth; Los 27 - Fachkabinette
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📅 Laufzeit endet am 13.11.2026
Laut Bekanntmachung läuft dieser Auftrag bis zum genannten Datum. Ob der Auftraggeber danach erneut vergibt, entscheidet allein er; die Angabe ist ein Anhaltspunkt für Ihre Vorbereitung, keine angekündigte Ausschreibung.
Weitere Pflichtangaben aus der Bekanntmachung
GWB, VgV, VOL/B, BGB,
Zuschlagskriterien
Wonach der Auftraggeber das wirtschaftlichste Angebot ermittelt.
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Preis 1 %
Zuschlagskriterium ist, bei Erfüllung aller Anforderungen, der Preis.
Quelle: Bekanntmachung (eForms) — Gewichtung wie vom Auftraggeber veröffentlicht.
Vergabe- & Vertragsbedingungen
Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.
Hinweise zur Nachprüfung & Rügepflicht
§§ 160 ff GWB Gemäß § 134 Abs. 2 GWB darf der Auftraggeber den Vertrag mit dem Bestbieter erst abschließen, wenn er die anderen Bieter vorher informiert hat. Die Informations- und Wartefrist beträgt 15 Kalendertage. Wird die Information per Fax oder auf dem elektronischen Weg versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. Der Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, 1. soweit der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; 2.Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe. 4. Der Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Eingegangene Angebote
Dies sind die je Los eingegangenen Angebotswerte. Wer den Zuschlag erhalten hat, steht im Vergabe-Ergebnis oben bzw. im Vergabe-Status (Sidebar) — die einzelnen Angebote sind in der Bekanntmachung jedoch keinem namentlichen Bieter zugeordnet.
Verfahrensverlauf
📅 .icsVollständige Historie dieses Vergabeverfahrens — alle Phasen und Veröffentlichungen.
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Ausschreibung
Angebote werden eingeholt
1 Veröffentlichung
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Vergabeergebnis Sie sind hier
Auftrag wurde zugeschlagen · 33 Tage nach Fristende
Auftragnehmer Weber & Kunz GmbHZuschlagswert 231.977 €1 Veröffentlichung
- 06.07.2026 Original-Veröffentlichung · in TED EU + oev aktuell
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