AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug
Landkreis Nordwestmecklenburg: Planungsleistungen für das Ernst-Barlach-Gymnasium in 23923 Schönberg
Stammdaten
- Auftraggeber
- Landkreis Nordwestmecklenburg, Wismar
- Veröffentlicht
- 08.07.2026
- Frist (Submission)
- 07.08.2026
- Notice-Typ
- Ausschreibung
- Verfahrensart
- Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb
- CPV-Code
- 71000000 — Architektur und Ingenieurwesen
- Branche
- Beratung & Dienstleistungen
- Geschätzter Wert
- 1.200.000 € (frühestes Los — abweichende Werte je Los siehe „Lose im Detail")
- Rechtsgrundlage
- EU-Oberschwelle
Beschreibung
Landkreis Nordwestmecklenburg: Planungsleistungen für das Ernst-Barlach-Gymnasium in 23923 Schönberg
Lose
6 Lose (max. 6 pro Bieter).
Lose im Detail
Dieses Verfahren ist in 6 Lose unterteilt — mit unterschiedlichen Auftragswerten je Los. Maßgeblich ist jeweils das Los, das Sie bearbeiten.
Los 1 — Objektplanung Gebäude und Innenräume
- Geschätzter Wert
- 800.000 €
Los 2 — Tragwerksplanung
- Geschätzter Wert
- 300.000 €
Los 3 — Technische Ausrüstung Heizung/ Lüftung/ Sanitär (TA HLS)
- Geschätzter Wert
- 80.000 €
Los 4 — Technische Ausrüstung Elektro (TA ELT)
- Geschätzter Wert
- 67.000 €
Los 5 — Brandschutzplanung
- Geschätzter Wert
- 30.000 €
Los 6 — Objektplanung Freianlagen
- Geschätzter Wert
- 30.000 €
Vergabe-Status
- Vergabe-Status
- Vergabeergebnis liegt uns nicht vor
Verfahrensverlauf — alle 3 Veröffentlichungen
- Ausschreibung · Frist: 07.08.2026
- Wertung
- Vergabeergebnis
Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)
Vergabekammern bei dem Ministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit, Schwerin
Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.
Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).