AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug
Ausschreibung abfallwirtschaftlicher Dienstleistungen im Erzgebirgskreis im Auftrag des ZAS
Stammdaten
- Auftraggeber
- Zweckverband Abfallwirtschaft Südwestsachsen, Stollberg
- Veröffentlicht
- 30.07.2026
- Frist (Submission)
- 15.09.2026
- Notice-Typ
- Ausschreibung
- Verfahrensart
- Offenes Verfahren
- CPV-Code
- 90510000 — Abwasser, Abfall und Umwelt
- Branche
- Entsorgung & Recycling
- Rechtsgrundlage
- EU-Oberschwelle
Beschreibung
Ausschreibung abfallwirtschaftlicher Dienstleistungen im Erzgebirgskreis im Auftrag des ZAS
Lose
2 Lose (max. 2 pro Bieter).
Lose im Detail
Dieses Verfahren ist in 2 Lose unterteilt — mit unterschiedlichen Erfüllungsorten je Los. Maßgeblich ist jeweils das Los, das Sie bearbeiten.
Los 1 — Sammlung und Beförderung von Abfällen inkl. weiterer Leistungen wie Behälteränderungsdienst und Betrieb von Wertstoffhöfen mit zum Teil Verwertung/Beseitigung von Abfällen im Entsorgungsgebiet OST
- Erfüllungsort
- Entsorgungsgebiet ERZ Ost
Los 2 — Sammlung und Beförderung von Abfällen inkl. weiterer Leistungen wie Behälteränderungsdienst und Betrieb von Wertstoffhöfen mit zum Teil Verwertung/Beseitigung von Abfällen im Entsorgungsgebiet WEST
- Erfüllungsort
- Entsorgungsgebiet ERZ West
Vertragslaufzeit
- Beginn
- 01.01.2028
- Ende
- 31.12.2037
Verfahrens-Bedingungen
- Bindefrist
- 6 Monate
- Bürgschaft
- erforderlich
Vergabe-Status
- Vergabe-Status
- Verfahren laufend
Verfahrensverlauf — alle 3 Veröffentlichungen
- Ausschreibung · Frist: 15.09.2026
- Wertung
- Vergabeergebnis
Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)
Zweckverband Abfallwirtschaft Südwestsachsen, Stollberg
Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.
Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).