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Spezialbeförderung zu Schulen im Raum Hoyerswerda; Los 45: Radibor - Hoyerswerda
Landratsamt Bautzen · Bautzen · Sachsen · Kommunaler Auftraggeber
Vergabe-Ergebnis
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Los 1 VergebenSpezialbeförderung zu Schulen im Raum Hoyerswerda; Los 45: Radibor - Hoyerswerda🏆 Taxi Röthig · Hoyerswerda
- Taxi Röthig · Hoyerswerda
Bieter-Übersicht: 2 Angebote eingegangen, davon 1 Bieter namentlich publiziert: Taxi Röthig. Wer den Zuschlag erhalten hat, ergibt sich nur aus dem strukturierten Auftragnehmer-Feld bzw. der Original-Bekanntmachung.
Das Wichtigste auf einen Blick
KI-generiert- Auftragsgegenstand ist die Spezialbeförderung von Schülern auf der Strecke Radibor - Hoyerswerda.
- Es handelt sich um ein Los innerhalb einer größeren Ausschreibung für den Raum Hoyerswerda.
- Die Verfahrensart ist ein offenes Verfahren für Dienstleistungen.
- Der Erfüllungsort ist Bautzen.
KI-generierte Zusammenfassung der Bekanntmachung (KI-Transparenz) — maßgeblich ist die Original-Bekanntmachung.
Beschreibung
Spezialbeförderung zu Schulen im Raum Hoyerswerda; Los 45: Radibor - Hoyerswerda
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Weitere Pflichtangaben aus der Bekanntmachung
GWB, VgV, VOL/B, BGB, SGB, PBefG
Zuschlagskriterien
Wonach der Auftraggeber das wirtschaftlichste Angebot ermittelt.
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Preis 1 %
Die Auswertung erfolgt lt. den im LV Punkt 6. genannten Kriterien: Grundlage für die Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebotes sind die Kosten für eine Hinfahrt (Besetztkilometer, einschließlich Begleitperson) der geschätzten Schultage im Vertragszeitraum zuzüglich der anzuwendenden Umsatzsteuer (Besetztkilometer bis 50 km = 7 %; Besetztkilometer über 50 km = 19 %).
Quelle: Bekanntmachung (eForms) — Gewichtung wie vom Auftraggeber veröffentlicht.
Vergabe- & Vertragsbedingungen
Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.
Hinweise zur Nachprüfung & Rügepflicht
§§ 160 ff GWB Gemäß § 134 Abs. 2 GWB darf der Auftraggeber den Vertrag mit dem Bestbieter erst abschließen, wenn er die anderen Bieter vorher informiert hat. Die Informations- und Wartefrist beträgt 15 Kalendertage. Wird die Information per Fax oder auf dem elektronischen Weg versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. Der Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, 1. soweit der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe. 4. Der Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Eingegangene Angebote
Welcher Bieter den Zuschlag erhalten hat, ist im Vergabeergebnis nicht aufgeführt — siehe Vergabe-Status in der Sidebar.
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Vergabeergebnis Sie sind hier
Auftrag wurde zugeschlagen
Auftragnehmer Taxi RöthigZuschlagswert 183.388 €1 Veröffentlichung
- 16.07.2026 Original-Veröffentlichung aktuell
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