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Rahmenvereinbarung „Projektunterstützungsleistungen zur Einführung Digitale Baugenehmigung in Sachsen“
Sächsisches Staatsministerium für Infrastruktur und Landesentwicklung (SMIL) · Dresden · Sachsen · Körperschaft des öffentlichen Rechts (Land)
Vergabe-Ergebnis
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Los 1 VergebenRahmenvereinbarung „Projektunterstützungsleistungen zur Einführung Digitale Baugenehmigung in SachsenRahmen 2.500.000 €🏆 Nortal AG · Berlin
- Nortal AG · Berlin
Bieter-Übersicht: 6 Angebote eingegangen, 1 Bieter namentlich publiziert — im Vergabeergebnis werden üblicherweise nur die Auftragnehmer genannt.
Das Wichtigste auf einen Blick
KI-generiert- Gegenstand ist die Projektunterstützung für die Einführung der digitalen Baugenehmigung.
- Es wird eine Rahmenvereinbarung mit mehreren Unternehmen geschlossen.
- Der geschätzte Auftragswert liegt bei 2.000.000 EUR.
- Das Verfahren ist offen und richtet sich an Dienstleister im IT-Bereich.
KI-generierte Zusammenfassung der Bekanntmachung (KI-Transparenz) — maßgeblich ist die Original-Bekanntmachung.
Beschreibung
Rahmenvereinbarung „Projektunterstützungsleistungen zur Einführung Digitale Baugenehmigung in Sachsen“
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Weitere Pflichtangaben aus der Bekanntmachung
In diesem Verfahren tritt nur ein Beschaffer auf.
Zuschlagskriterien
Wonach der Auftraggeber das wirtschaftlichste Angebot ermittelt.
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Für jedes Angebot wird die Kennzahl für das Leistungspreisverhältnis gebildet; d. h. es wird der Quotient aus Leistung und Preis wie folgt errechnet: Z = L / P * F Z Kennzahl für das Angebot (Leistungspreisverhältnis) L Gesamtleistungspunkte P Gesamtpreis des Angebotes F Skalierungsfaktor (da die Kennzahl beliebig skalierbar ist, wird sie mit einem Faktor (100.000) multipliziert) In einem ersten S 100 %Kosten
Das wirtschaftlichste Angebot wird nach der sogenannten erweiterten Richtwertmethode ermittelt (vgl. Nr. 4.21.3 UfAB VI).
Quelle: Bekanntmachung (eForms) — Gewichtung wie vom Auftraggeber veröffentlicht.
Vergabe- & Vertragsbedingungen
Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.
Hinweise zur Nachprüfung & Rügepflicht
Verfahren vor der Vergabekammer werden nur auf Antrag eingeleitet. Antragsbefugt ist dabei jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. Ein Antrag auf Nachprüfung ist gem. § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, - soweit der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt, - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, - mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Verfahrensverlauf
📅 .icsVollständige Historie dieses Vergabeverfahrens — alle Phasen und Veröffentlichungen.
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Ausschreibung
Angebote werden eingeholt
Geschätzter Wert 2.000.000 €1 Veröffentlichung
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Vergabeergebnis Sie sind hier
Auftrag wurde zugeschlagen · 93 Tage nach Fristende
Auftragnehmer Nortal AGAuftragsvolumen (Rahmen) 2.500.000 €1 Veröffentlichung
- 20.08.2026 Original-Veröffentlichung aktuell
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