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DWDM Übertragungslösung der Sächsischen Landesbibliothek – Staats- und Universitätsbibliothek Dresden (SLUB)
Sächsische Landesbibliothek – Staats- und Universitätsbibliothek Dresden, SLUB · Dresden · Sachsen · Landesbehörde
Angebote bis 28.08.2026, 12:00 Uhr (noch 28 Tage)
Beschreibung
DWDM Übertragungslösung der Sächsischen Landesbibliothek – Staats- und Universitätsbibliothek Dresden (SLUB)
KI-Eignungsanalyse
KI-generiertBranche: Telekommunikation
Das Wichtigste auf einen Blick
- Gegenstand ist die Lieferung und Implementierung einer DWDM-Übertragungslösung für die IT-Infrastruktur der SLUB.
- Das Verfahren wird als offenes Verfahren durchgeführt.
- Bieter müssen einschlägige Referenzen über vergleichbare Netzwerkprojekte vorlegen.
- Der geschätzte Auftragswert liegt bei 388.000 EUR.
Die SLUB Dresden schreibt die Beschaffung einer DWDM-Übertragungslösung mit einem geschätzten Auftragswert von 388.000 EUR aus.
Hinweis nach EU AI Act Art. 50: automatisiert erstellt (Google Gemini) — ersetzt keine Prüfung der Original-Vergabeunterlagen. Mehr ▾
Diese Kurzanalyse ist ausschließlich ein Hilfsmittel zur schnellen Orientierung und keine Eignungs- oder Rechtsberatung. Die verbindlichen Angaben entnehmen Sie bitte der Original-Bekanntmachung (oeffentlichevergabe.de). Details zu unserer KI-Nutzung: KI-Transparenz.
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Weitere Pflichtangaben aus der Bekanntmachung
nicht zutreffend
Vergabe- & Vertragsbedingungen
Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.
-
Nachforderung teilweise möglich
Bestimmte fehlende Unterlagen dürfen nachgefordert werden — nicht alle.
- Elektronische Rechnung (eRechnung) zugelassen
Hinweise zur Nachprüfung & Rügepflicht
Ein Nachprüfungsantrag ist gemäß § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit 1. der Antragsteller einen erkannten Verstoß gegen Vergabevorschriften nicht innerhalb von zehn Kalendertagen gegenüber dem Auftraggeber gerügt hat, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt wurden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt wurden oder 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Die weiteren Voraussetzungen und Ausnahmen ergeben sich aus § 160 GWB.
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Verfahrensverlauf
📅 .icsVollständige Historie dieses Vergabeverfahrens — alle Phasen und Veröffentlichungen.
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Ausschreibung Sie sind hier noch 28 Tage
Angebote werden eingeholt
Geschätzter Wert 388 €2 Veröffentlichungen
- Frist 28.08.2026 Original-Veröffentlichung
- Frist 28.08.2026 Der Auftragswert wurde entsprechend der Kostenberechnung angepasst aktuell
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Wertung
nach Ablauf der Angebotsfrist
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Vergabeergebnis
Vergabeergebnis noch nicht veröffentlicht
Preiseinschätzung
Basierend auf 33 vergleichbaren Vergabeergebnissen:
Statistische Auswertung öffentlicher Zuschlagswerte. Keine Preisempfehlung.
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