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Planungsleistung Technische Ausrüstung / Starkstromanlagen, Fernmelde- und informationstechnische Anlagen zur Errichtung von zwei Funktionsgebäuden am Scheibe-See/Hoyerswerda
Stadt Hoyerswerda · Hoyerswerda · Sachsen · Körperschaft des öffentlichen Rechts (kommunal)
Angebote bis 07.09.2026, 10:00 Uhr (noch 3 Tage)
Beschreibung
Das Westufer des Scheibe-Sees soll einer touristischen Nutzung zugeführt werden. Die Stadt Hoyerswerda als Vorhabensträger wird Planungs- und Baumaßnahmen für die touristische Entwicklung am Scheibe-Sees in Eigenregie, unter Verwendung weiterer Fördergelder, vorantreiben. Für das Untersuchungsgebiet des Scheibe-Sees liegen eine Vielzahl von Modellierungen und Planungen vor. Die Stadt Hoyerswerda beauftragte die eta AG engineering mit der Erarbeitung der Planung zur „Verbesserung der Erschließung Westufer Scheibe-See.“ Diese fanden in der vorliegenden Entwurfsplanung vom 12.01.2024 Eingang und sind weiterhin zu beachten. Als neues Wahrzeichen wird eine Landmarke – ca. 34 m hoher Aussichtsturm errichtet. Des Weiteren sind zwei Funktionsgebäude am Scheibe-See geplant, Status Vorplanung, welche mit der weiteren Planung umgesetzt werden sollen. Für das Planungsgebiet gilt der bestätigte Bebauungsplan „Badestrand Westufer Scheibe-See“, 2. Änderung. Das Vorhaben befindet sich im Freistaat Sachsen, Landkreis Bautzen, ca. 4 km östlich der Stadt Hoyerswerda. An den Scheibe-See grenzen des Weiteren die Orte Riegel und Tiegling im Südosten, sowie Burg im Norden an. Ergebnis der zu erstellenden Planungsleistungen sind Fachplanungen für die elektrotechnischen und fernmelde- und informationstechnischen Anlagen und Pläne der Technischen Ausrüstungen für zwei Funktionsgebäude in der Böschung, am Strandbereich des Westufers Scheibe-See. Bezugnehmend auf die oben genannte Entwurfsplanung sind zwei Baufenster im Lageplan vorgesehen. Die zwei Funktionsgebäude werden, als erweiterte Rohbauten. Erweiterter Rohbau definiert sich für unser Projekt mit der Erstellung einer fertigen baulichen Hülle mit allen Innenwänden, Türen, Fenster, Erstanstriche, Fußbodenoberkante Estrich, usw., sowie Bereitstellung der grundlegenden technischen Ausstattungen für die Sicherstellung der benannten Funktionen der Gebäude. Das Angebot soll für die Leistungsphasen 3 – 9 nach § 55 HOAI erfolgen. Mit der Entwur
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KI-Eignungsanalyse
KI-generiertBranche: Bauwesen & Infrastruktur
Das Wichtigste auf einen Blick
- Planungsleistung für Starkstrom- und IT-Anlagen in zwei Funktionsgebäuden.
- Erfüllungsort ist Hoyerswerda.
- Es handelt sich um ein offenes Vergabeverfahren.
- Die Stadt Hoyerswerda ist der Auftraggeber.
Gesucht wird eine Planungsleistung für die technische Ausrüstung (Starkstromanlagen, Fernmelde- und informationstechnische Anlagen) für zwei Funktionsgebäude am Scheibe-See in Hoyerswerda.
Hinweis nach EU AI Act Art. 50: automatisiert erstellt (Google Gemini) — ersetzt keine Prüfung der Original-Vergabeunterlagen. Mehr ▾
Diese Kurzanalyse ist ausschließlich ein Hilfsmittel zur schnellen Orientierung und keine Eignungs- oder Rechtsberatung. Die verbindlichen Angaben entnehmen Sie bitte der Original-Bekanntmachung (oeffentlichevergabe.de). Details zu unserer KI-Nutzung: KI-Transparenz.
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Weitere Pflichtangaben aus der Bekanntmachung
„§ 15 VgV: Es erfolgt ein offenes Verfahren. Bei einem offenen Verfahren fordert der öffentliche Auftraggeber eine unbeschränkte Anzahl von Unternehmen öffentlich zur Abgabe von Angeboten auf. Jedes interessierte Unternehmen kann ein Angebot abgeben.“
Richtlinie 2014/24/EU
Vergabe- & Vertragsbedingungen
Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.
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Nachforderung teilweise möglich
Bestimmte fehlende Unterlagen dürfen nachgefordert werden — nicht alle.
- Elektronische Rechnung (eRechnung) zugelassen
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Ausführung geschützten Werkstätten/Programmen vorbehalten
Die Ausführung ist bestimmten Einrichtungen vorbehalten (§ 118 GWB).
Hinweise zur Nachprüfung & Rügepflicht
Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein, § 160 Abs. 1 GWB. Der Antrag ist schriftlich bei der Vergabekammer einzureichen und unverzüglich zu begründen, § 161 Abs. 1 Satz 1 GWB. Er soll ein bestimmtes Begehren enthalten, § 161 Abs. 1 Satz 2 GWB. Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, dass ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht, § 160 Abs. 2 Satz 1 GWB. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht, § 160 Abs. 2 Satz 2 GWB. Der Antrag ist nach § 160 Abs. 3GWB unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nummer 2. § 134 Abs. 1 Satz 2 bleibt unberührt. § 168 GWB – Entscheidung der Vergabekammer: (2) Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben werden. Hat sich das Nachprüfungsverfahren durch Erteilung des Zuschlags, durch Aufhebung oder durch Einstellung des Vergabeverfahrens oder in sonstiger Weise erledigt, stellt die Vergabekammer auf Antrag eines Beteiligten fest, ob eine Rechtsverletzung vorgelegen hat. § 167 Absatz 1 gilt in diesem Fall nicht.
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Verfahrensverlauf
📅 .icsVollständige Historie dieses Vergabeverfahrens — alle Phasen und Veröffentlichungen.
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Statistische Auswertung öffentlicher Zuschlagswerte. Keine Preisempfehlung.
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