AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Quelle: oeffentlichevergabe.de (https://www.evergabe.de/unterlagen/019ff174-901e-4c5d-b9ff-5892bfc90154/zustellweg-auswaehlen) · Abgerufen am 17.08.2026 08:06 über https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/019ff175-b785-444a-8f4e-977054f9cdb2/

Neubau Kläranlage Unterweißbach an der Schwarza 98744/Thüringen

Notice-ID: 019ff175-b785-444a-8f4e-977054f9cdb2 · Procedure-ID: 019ff174-901e-4c5d-b9ff-5892bfc90154

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Stammdaten

Auftraggeber
Zweckverband für Wasserversorgung und Abwasserbehandlung RENNSTEIGWASSER, Neuhaus am Rennweg
Veröffentlicht
15.08.2026
Frist (Submission)
14.09.2026
Notice-Typ
Ausschreibung
Verfahrensart
Offenes Verfahren
CPV-Code
45252100 — Bauleistungen
Branche
Bauwesen & Infrastruktur
Geschätzter Wert
9.563.000 € (frühestes Los — abweichende Werte je Los siehe „Lose im Detail")
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle

Beschreibung

Neubau Kläranlage Unterweißbach an der Schwarza 98744/Thüringen

Lose

3 Lose (max. 3 pro Bieter).

Lose im Detail

Dieses Verfahren ist in 3 Lose unterteilt — mit unterschiedlichen Auftragswerten je Los. Maßgeblich ist jeweils das Los, das Sie bearbeiten.

Los 2 — Baulicher Teil

Geschätzter Wert
6.420.168 €

Los 3 — Maschinen- und verfahrenstechnische Ausrüstung

Geschätzter Wert
2.369.747 €

Los 4 — EMSR-Technik

Geschätzter Wert
773.109 €

Vertragslaufzeit

Beginn
26.10.2026
Ende
31.05.2029

Verfahrens-Bedingungen

Bindefrist
60 Tage
Bürgschaft
erforderlich

Vergabe-Status

Vergabe-Status
Verfahren laufend

Verfahrensverlauf — alle 3 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Thüringer Landesverwaltungsamt, Vergabekammer, Weimar

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).