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Erdgasbelieferung des Landratsamt Neckar-Odenwald Kreis und Neckar-Odenwald-Kliniken gGmbH
Landratsamt Neckar-Odenwald-Kreis · Mosbach · Baden-Württemberg · Kommunaler Auftraggeber
Vergabe-Ergebnis
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Los 1 VergebenErdgas - Netzgebiet Stadtwerke Mosbach GmbH🏆 GGEW AG · Bensheim
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Los 2 VergebenErdgas - Netzgebiet Stadtwerke Buchen GmbH und Stadtwerke Walldürn GmbH🏆 GGEW AG · Bensheim
- GGEW AG · Bensheim
Bieter-Übersicht: 4 Angebote eingegangen, 1 Bieter namentlich publiziert — im Vergabeergebnis werden üblicherweise nur die Auftragnehmer genannt.
Das Wichtigste auf einen Blick
KI-generiert- Gegenstand der Ausschreibung ist die Erdgasbelieferung für das Landratsamt Neckar-Odenwald-Kreis und die Neckar-Odenwald-Kliniken gGmbH.
- Die Vergabe erfolgt als offenes Verfahren nach EU-Standard.
- Der Erfüllungsort ist Mosbach.
KI-generierte Zusammenfassung der Bekanntmachung (KI-Transparenz) — maßgeblich ist die Original-Bekanntmachung.
Beschreibung
Erdgasbelieferung des Landratsamt Neckar-Odenwald Kreis und Neckar-Odenwald-Kliniken gGmbH
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📅 Laufzeit endet am 01.01.2031
Laut Bekanntmachung läuft dieser Auftrag bis zum genannten Datum. Er kann laut Bekanntmachung bis zu 2× verlängert werden — das Laufzeitende ist dann nicht das Vertragsende. Ob der Auftraggeber danach erneut vergibt, entscheidet allein er; die Angabe ist ein Anhaltspunkt für Ihre Vorbereitung, keine angekündigte Ausschreibung.
Zuschlagskriterien
Wonach der Auftraggeber das wirtschaftlichste Angebot ermittelt.
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Je Preisgruppe maximal 300 Punkte / Angebote, die 20% oder mehr teurer sind als das günstigste Angebot erhalten 0 Punkte. Alle übrigen Preisangebote erhalten ihren Punktwert durch lineare Interpolation zwischen den vorgenannten Wertungsgrenzen („günstigstes Angebot“ / “günstigstes Angebot + 20%“) 600 Pkt.Kosten
Vertragslaufzeit 2029-2030 Niedrigste Energiekosten / Preisgruppe 1+2
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Je Preisgruppe maximal 125 Punkte / Angebote, die 20% oder mehr teurer sind als das günstigste Angebot erhalten 0 Punkte. Alle übrigen Preisangebote erhalten ihren Punktwert durch lineare Interpolation zwischen den vorgenannten Wertungsgrenzen („günstigstes Angebot“ / “günstigstes Angebot + 20%“) 250 Pkt.Kosten
Verlängerungsoption 2031+2032 Niedrigste Energiekosten / Preisgruppe 1+2
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Dem Bieter wird gestatten, dem Auftraggeber mit Angebotsabgabe eine Mengentoleranzgrenze abzugeben. Der Mindeststandard ist 10%. Bewertung Mehr-/Mindermengentoleranzgrenze: < 10% = 0 Punkte >= 10% = 20 Punkte >= 20% = 70 Punkte 100 % (flexibel) = 100 Punkte 100 Pkt.Kosten
Prozentuale Mehr-/Mindermengentoleranzgrenze
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Dienstleistungsentgelte, die maximal 0,50 ct/kWh betragen, werden mittels linearer Interpolation bepunktet. Liegt das angebotene Entgelt über 0,50 ct/kWh, werden 0 Punkte vergeben. Angebote, deren Dienstleistungsentgelt 20 % oder mehr über dem günstigsten Angebot liegt, erhalten ebenfalls 0 Punkte. 50 Pkt.Kosten
Dienstleistungsentgelt Mehr-/Mindermengenabnahme
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Je Preisgruppe maximal 180 Punkte / Angebote, die 20% oder mehr teurer sind als das günstigste Angebot erhalten 0 Punkte. Alle übrigen Preisangebote erhalten ihren Punktwert durch lineare Interpolation zwischen den vorgenannten Wertungsgrenzen („günstigstes Angebot“ / “günstigstes Angebot + 20%“) 540 Pkt.Kosten
Vertragslaufzeit 2029-2030 Niedrigste Energiekosten / Preisgruppe 1+2+3
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Je Preisgruppe maximal 100 Punkte / Angebote, die 20% oder mehr teurer sind als das günstigste Angebot erhalten 0 Punkte. Alle übrigen Preisangebote erhalten ihren Punktwert durch lineare Interpolation zwischen den vorgenannten Wertungsgrenzen („günstigstes Angebot“ / “günstigstes Angebot + 20%“) 300 Pkt.Kosten
Verlängerungsoption 2031+2032 Niedrigste Energiekosten / Preisgruppe 1+2+3
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Dem Bieter wird gestatten, dem Auftraggeber mit Angebotsabgabe eine Mengentoleranzgrenze abzugeben. Der Mindeststandard ist 10%. Bewertung Mehr-/Mindermengentoleranzgrenze: < 10% = 0 Punkte >= 10% = 20 Punkte >= 20% = 70 Punkte 100 % (flexibel) = 100 Punkte 100 Pkt.Kosten
Prozentuale Mehr-/Mindermengentoleranzgrenze
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Dienstleistungsentgelte, die maximal 0,50 ct/kWh betragen, werden mittels linearer Interpolation bepunktet. Liegt das angebotene Entgelt über 0,50 ct/kWh, werden 0 Punkte vergeben. Angebote, deren Dienstleistungsentgelt 20 % oder mehr über dem günstigsten Angebot liegt, erhalten ebenfalls 0 Punkte. 60 Pkt.Kosten
Dienstleistungsentgelt Mehr-/Mindermengenabnahme
Quelle: Bekanntmachung (eForms) — Gewichtung wie vom Auftraggeber veröffentlicht.
Vergabe- & Vertragsbedingungen
Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.
Hinweise zur Nachprüfung & Rügepflicht
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweitmehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nichtabhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantragist zudem unzulässig, wenn der Zuschlag erfolgt ist, bevor die Vergabekammer denAuftraggeber über den Antrag auf Nachprüfung informiert hat (§§ 168 Abs. 2 Satz 1, 169 Abs.1 GWB).Die Zuschlagserteilung ist möglich 15 Kalendertage nach Absendung derBieterinformation nach § 134Abs. 1 GWB. Wird die Information auf elektronischem Weg oderper Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Fristbeginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tagdes Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. Die Zulässigkeit einesNachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße 10Kalendertage nach Kenntnis gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB). Verstöße gegenVergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestensbis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zurAngebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbarsind, müssen spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabegegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 GWB).
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Eingegangene Angebote pro Los
Pro Los wurde nur ein Angebot abgegeben (von GGEW AG). Dies sind die je Los eingegangenen Angebotswerte. Wer den Zuschlag erhalten hat, steht im Vergabe-Ergebnis oben bzw. im Vergabe-Status (Sidebar) — die einzelnen Angebote sind in der Bekanntmachung jedoch keinem namentlichen Bieter zugeordnet.
Verfahrensverlauf
📅 .icsVollständige Historie dieses Vergabeverfahrens — alle Phasen und Veröffentlichungen.
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Ausschreibung
Angebote werden eingeholt
1 Veröffentlichung
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Vergabeergebnis Sie sind hier
Auftrag wurde zugeschlagen · 66 Tage nach Fristende
Auftragnehmer GGEW AGZuschlagswert 880.000 €1 Veröffentlichung
- 20.08.2026 Original-Veröffentlichung aktuell
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